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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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aus den damit nicht ganz entfernten Zweifeln der Antrag des Abgeordneten Eisenstuck hervor, daß man die Staatsregie rung ersuchen möge, die Sache einer nähern Prüfung zu un terwerfen, namentlich, ob es nicht rathsam sei, ein neues Hospital von roher Wurzel aufzuführen und dazu die Kauf gelder derjenigen Gebäude mit zu verwenden, welche dermalen zu einem Lheil des Hospitals mit bestimmt werden sollten. Wenn nunmehr nach dieser Sachlage zur Abstimmung überzu gehen ist, so liegt das Deputations-Gutachten zuerst vor, wel ches anrath: „die Kammer möge anstatt der in Antrag ge brachten 12,000 Lhlr. nur eine Summe von 11,200 Lhlr., welche nach den neuerdings mitgetheilten Unterlagen als aus reichend erscheint, bewilligen." — Demnächst wird sich die Kammer zugleich mit-zu entschließen haben, ob die Summe aus den Kaffenbeständen zu entnehmen sei. Dann würde, im Fall man auch mit dem Deputations-Gutachten einver standen ist, noch die Abstimmung über den Antrag des Abge ordneten Eisenstuck zur nähern Erwägung undBeschlußnahme zu bringen sein, ob nicht eine nähere Prüfung in dieser Ange legenheit vorzunehmen sei. Abg. Eisenstuck: DieBejahung der ersten Frage schließt meinen Antrag nicht aus. Ich bin bereit, die 11,200 Thlr. zu bewilligen; ich bewillige sie eben so gut, wie die Deputa tion. Ich würde doch allerdings bitten müssen, daß mein Antrag Vorbehalten würde, daß man nicht annehme, daß durch An nahme des Deputations-Vorschlags mein Antrag verloren gehe. Präsident: Es ist allerdings wohl der Fall; wenn die Bewilligung „in der beantragten Maße" ausgesprochen wird, würde der Antrag ausgeschlossen sein; allein wenn der Abgeord nete darauf anträgt und die Kammer einverstanden ist, würde dieser Vorbehalt zu machen sein, und sich der Beschluß nur auf die Bewilligung selbst beziehen. Abg. Sachße: Die 12,000 Lhlr. haben wir bewilligt, darum fällt dieser Gegenstand Abg. Sahrerv. Sahr: Ich erlaube mir zu bemerken, daß die Debatte für geschlossen erklärt worden ist und nun nicht weiter fortgesetzt werden kann. Referent Meises: Es war die Frage noch nicht gestellt worden, und die Diskussion könnte wohl Einfluß darauf ha ben. , Ich halte daher für nothwendig, daß die Königl. Com- miffarien (diese hatten sich der bevorstehenden Abstimmung wegen entfernt) davon unterrichtet werden, daß noch diskutirt würde, weil sie noch Etwas zu erwähnen haben könnten. Ich habe gegen die Sache Nichts, nur glaube ich nicht, daß Etwas vor genommen werden kann, ohne daß die Hrn. Staatsminister davon unterrichtet werden. Präsident: Ich wollte keine Diskussion gestatten, son dern nur im Allgemeinen bemerken, wie ich die Frage zu stel len gemeint bin. Ich würde sie zuvörderst auf das Deputa tions-Gutachten stellen, und um die Abstimmung selbst kürzer zu machen, würde ich sie zugleich mit dahin stellen, daß diese Summe aus den Kassenheständen zu entnehmensei. Ich glaube, eine Scheidung der Frage sei nicht nöthig, da man sich der Frage wegen, ob der Aufwand aus den Kassenbeständen ent nommen oder auf das Budjet übernommen werden solle, nicht bestimmen wird, für oder gegen die Bewilligung selbst sich zu entscheiden. Dann würde ich den Antrag des Abg. Ei senstuck zur Abstimmung bringen. Wenn nun aber über den Einfluß desselben und Zulässigkeit nach Annahme des Depu tations-Gutachtens vor der Abstimmung noch Diskussion zu erwarten ist, so bitte ich, daß den Hm. Ministern Nachricht deshalb gegeben werde. Abg. Roux: Es scheint, wenn das Deputations-Gut achten angenommen wird, daß wir dann den Antrag des Abg. Eisenstuck abgelehnt haben. Es ist der Kammer in dem De putations-Gutachten angegeben worden, daß diese Summe zu einem bestimmten Zweck postulirt werden solle. Präsident: Es hat der Herr Vicepräfident um das Wort gebeten,/und so würde ich vorher die Hrn. Minister er suchen einzutreten. Nachdem die Staatsminister wieder ihre Plätze eingenom men , fährt derPrLsidentfort: Es ist vor der Fragstellung selbst noch ein Zweifel darüber entstanden, ob, wenn das De putations-Gutachten angenommen werden sollte, der Antrag des Abg. Eisenstuck noch zur Abstimmung kommen könne, in dem derselbe erklärt, daß er gegen die Bewilligung zu diesem Zweck selbst nicht sei, sondern nur dagegen, daß sie nicht ohne eine vorgängige fernere Prüfung der Sache verwandt werden solle; ich glaube deshalb diesen Zweifel den Königl. Commis- sarien mittheilen zu müssen, da bei einer neuen Diskussion ihre Gegenwart der Landtagsordnung nach erforderlich ist. Referent Meisel: Nur eine einzige Bemerkung bitte ich mir zu erlauben. Es liegt ein königl. Dekret vor, und ebenso der Bericht der Deputation. In Gemäßheit des Dekrets hat nun die Deputation beantragt, man möge statt 12,000 Thlr. nur 11,200 Lhlr. bewilligen. Wird dies bewilligt, so ge schieht es, um das Hospital dahin zu verlegen, wohin die Re gierung es verfügt hat. Ich habe Nichts dagegen, daß ein erweiterter Antrag darüber gestellt werde; wenn aber der An trag pure dasteht und es wird darüber abgestimmt, so weiß ich nicht, was die Folge davon sein wird; steht dann das Depu tations-Gutachten noch fest oder nicht? Wennwirerklaren, es sollen dem Dekrete zufolge 11,200 Lhlr. bewilligt werden, damit das Hospital in die frühere Militairschule verlegt wer den kann, so weiß ich nicht, was dann anders werden soll. Soll dann der Antrag noch bevorwortet werden, so käme es darauf an, ob die Regierung sich dahin erklären würde, ob noch so lange Anstand zu nehmen sei, bis die Erörterung der Sache erfolgt wäre. Vicepräfident 0.Haase: Mir scheint es klar, daß der Antrag des Abg. Eisenstuck dem Deputations-Gutachten vor greift, und daher die allererste Frage auf diesen zu richten sei; denn sobald dieser Antrag zur Folge hat, daß andere Vor lagen gemacht werden, und wenn dann das Hospital auf einen andern Platz erbauet würde, so würde, nähme man das De putations-Gutachten an und spater auch den Ersenstuckschen
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