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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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1209 rückt war, um noch auf den zweiten Gegenstand der Tagesord nung übergehen zu können, die Sitzung halb 2 Uhr geschlossen und die nächste für den Montag um 10 Uhr anberaumt und zur Tagesordnung bestimmt: der Bericht der 3. Deputation, die ErlassunggesetzlicherBestimmungenüber den Auszug betr., und Bericht der 1. Deputation, den Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren in den an den Staatsgerichtshof gelangenden Sa chen betr., insofern über den letztem Gegenstand der Deputa tions-Bericht noch ausgegeben werden könnte. Sieben und dreißigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 13. Februar 1837. Vortrag aus der Registrande. — Berathung über den Bericht der 3. Deputation über die vom Abg. Eisenstuck bevorwortete Petition des Advokat Hähnel zu Radeburg, die Erlassung ge setzlicher Bestimmungen über den Auszug betreffend. — Bera thung über den Antrag des Abg. Sachße, die Aufhebung der Wuchergesetze und Verloosung der Einlagezinsen bei den Spar kassen betreffend. — Der Hammer des Präsidenten kündigt halb 11 Uhr die Eröffnung der Sitzung an. 61 Mitglieder sind anwesend. Es geschieht die Verlesung des Protokolls, und nach Berich tigung und Genehmigung desselben wird es von den Abgeord neten Krause und Adler mit unterzeichnet. Auf der Re- gistrande befindet sich 1) d. 10. Februar. Das Direktorium des statistischen Ver eins überreicht der Kammer die zweite Avtheilung des neuen Ortsverzeichnisses für das Königreich Sachsen. (Den Dank der Kammer auszusprechen und zur Bibliothek zu nehmend — 2) d. 12. Februar. Bericht der 3. Deputation der II. Kam mer über die von dem Abg. Sachße erngereichte Petition, die Aufhebung der Wuchergesetze und Verloosung der Einlage zinsen bei den Sparkassen betr. (Später der Kammer vorzu lesen und zu beschließen, ob er gedruckt oder gleich in Diskus sion genommen werden soll). — 3) d. 13. Februar. Petition des Secretair der ll. Kammer, Herrn Richter und der Abge ordneten, Herren Atenstädt und v. Dieskau, die Revision des wegen Errichtung der Communalgarden unterm 29. Novem ber 1830 ergangenen Mandats und dazu gehörigen Regula tivs betr. (Zur 3. Deputation). — 4) Der Abgeordnete Koch bittet um Urlaub vom 19. Februar bis mit 25. März d. I- (Wird bewilligt). — Nach Verlesung dieses Punctes der Registrande u. geschehener Bewilligung des Urlaubs bemerkt der Präsident: Daß, da der Urlaub des Abgeordneten Koch 5 Wochen dauere, er die Kammer frage: Ob der Stellvertreter desselben einberufen werden solle? Dies wird von 59 gegen 2Stimmen be jaht. Hierauf erinnert noch Abg. Atenstädt: Daß der Abge ordnete Koch Mitglied der außerordentlichen Deputation we gen der Grundsteuer sei, und ob deshalb nicht ein anderes Mitglied als Stellvertreter zu wählen sein dürfte? I Dagegen bemerkt Abg: Koch: Ich habe mich bei meiner I Deputation erkundigt, ob, wenn ich auf so lange Zeit abwe send sei, dies rücksichtlich der Arbeiten stattsinden könne, und da ist mir versichert worden, daß es jetzt noch angehen dürfte, indem die Centralcommission mit ihren Vorarbeiten noch nicht zu Stande gekommen sei. - - - Der Präsident stellt hierauf die Frage: Ob die Kam mer für nöthig finde, daß ein Stellvertreter von der Kam mer gewählt werde? Wird.von 52 gegen 9 Stimmen ver neint. Die Registrande enthält ferner: 5) d. 13. Februar. Der Apotheker Wl Krause zu Schön- hayda bittet um Schutz gegen das unbefugte Kuriren und ge gen das Selbstdispensiren der Kürzenden. (An die 4. Depu tation). — 6) Loä. Derselbe bittet ferner um baldige Vorle gung eines neuen Medizinalgesetzes. (An die 4. Deputa tion) — Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen; sie ent hält: den Bericht der 3. Deput. der H. Kammer über die von dem Abgeordneten Eisenstuck bevorwortete Petition des Herrn Advokat Hähnel zu Radeburg, die Erlassung gesetzlicher Be stimmungen über den Auszug betr. Auf Ersuchen des Präsidenten betritt der Abg. v. Dieskau die Rednerbühne und trägt den Bericht vor, aus welchem wir das Hauptsächlichstein Folgendem entlehnen: . In der von dem Abgeordneten Herrn Eisenftuck bevvrwpr- teten, zu Folge Kammerbeschlusses an die dritte Deputation zur Begutachtung und Berichtserstattung abgegebenen Petition des Herrn Advokat Hähnel zu Radeburg, die Erlassung gesetz licher Bestimmungen über den Auszug betreffend, macht der Antragsteller auf die Nachthcile aufmerksam, welche der Man gel an vaterländischen Gesetzen über den Auszug für einen gro ßen Lheil der Nation «.insbesondere fürDiejenigen habe, die sich dessen zu bedienen genöthigt seien, um in ihrem Alter gegen Nah rungssorgen gesichert zu sein und ihr Leben in Ruhe beschließen zu können. — Er hebt dabei insbesonderehervor, daß jene Rechts unsicherheit eine Menge Streitigkeiten veranlasse, die, wenn auch an sich.geringfügig, dennoch geeignet seien, die Moralität zu untergraben und insbesondere das Verhältniß zwischen Ach tern und Kindern zu gefährden. — Er schreibt diesen schwanken den Rechtszustand vorzüglich dem Umstande zu, daß Begriff und Grundsätze des Römischen Rechts aufDeutfche Einrichtungen übertragen seien, bittet daher um Verwendung bei der hohen Staatsregierung dahin: „daß ein, die Rechte des sogenannten Auszugs, Altentheils oder der Leibzucht feststellendes Gesetz entworfen und zur ständischen Beralhung vorgelegt werde", oder daß wenigstens, was zur Erleichterung des Landmannes wesentlich beitragen werde, gesetzlich bestimmt werden möchte, „es sei die wegen des Auszugs, so wie wegen des"gewöhnlich damit verbundenen Begrabnißgeldes bestellte Hypothek und wenn eine solche nicht bestellt sein sollte, das wegen des Auszugs stattsindende Realrecht mit dem Tode des Auszüglers für erlo schen zu achten und als zur Kassation geeignet zu betrachten, da fern nicht, was den Auszug anlange, noch bei des Auszüglers Lebzeiten, daß Rückstände vorhanden seien, oder, was das Be- gräbniß anlange, binnen einer gewissen, etwa 30tägigen Frist von des Auszüglers Ableben an gerechnet, daß dasselbe nicht gewährt worden sei, bei der betreffenden Gerichtsbehörde oder
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