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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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da ein Antrag der3. Deputation vorliegt, welcher an die Staats regierung gebracht werden soll,, unter Namensaufruf abzustim- men sein. Es liegt das Deputations-Gutachten vor, welches dahin geht: „Die zweite Kammer möge sich im Einverständniß mit der ersten dahin verwenden, daß eine ständische Petition zu Vorlegung,eines Gesetzentwurfes über den Auszug an die hohe Staatsregierung gebracht werde// , , , - ..Pachdem der Königs. Commiffair sich entfernt hatte, stellt der Präsident die Frage: Ob man sich mit dem Deputations- Gutachten einverstanden erkläre? Non sämmtlichen anwe senden Mitglieder wird solches bejaht. Präsident: Da es die Zeit erlaubt, so wird noch der Be richt der3, Deputation zu verlesen sein, die von dem Abg. Sachße eingereichte Petition wegen Aufhebung der Wuchergesetze und die Nerloosung der Einlagezinsen bei den Spaarkaffen betreffend, und ich ersuche den Referenten, den Bericht der Kammer vorzu tragen. Referent V. Wiesand begiebt sich auf die Nednerbühne und liest den Bericht vor. Auf die Frage Pes Präsidenten:- Ob die Kammer be schließen wolle, daß sofort darüber berathen werde? folgt einstimmiges Ja. DieDeputatkon hatin ihrem Gutachten 1)diePetition wegen Aufhebung der,.Wuchergesetze zunächst an die wegen des Crimi- nalgesetzbuchs niedergesetzte Deputation abzugeben angerathen und 2) empfohlen, daß die Berathung über die Frage wegenBer- loofung der Einlagezinsen bei den Spaarkaffen bis zü dem Zeit punkte auf sich beruhen möge/ wo die Landeslotterie aufgehoben werde. Abg. Sachße: Die Deputation hat in Ansehung Meines ersten Antrags beschlossen und ihr Gutachten dahin ertheist, daß der Gegenstand an die Deputation abgegeben werde, welche zuBerathung des Criminalgesetzentwurfs erwählt ist. Mit die sem steht es allerdings im genauen Zusammenhangs, und da die Deputation sich ihres Rechts begeben, auf die Sache selbst ein zugehen, so kann ich damit nur. einverstanden sein. Anders ist es aber mit dem zweiten Anträge. Mein Gesuch ging dahin, es möchte eine nach Art der die Zinsen ausfpielenden Staatsan leihen eingerichtete Lotterie der Zinsen von Einlagen mit Spar kassen nach Bedünken ihrer Vorstände verbunden werden. Die ser Antrag schien so gut wie abgewiesen, aus dem Grunde, weil die Staatslotterie in den Deutschen Landen noch nicht aufgeho ben worden sei, woraus man folgert, daß dies auch hier nicht stattsinden würde. Dieser Grund hält aber, beiläufig gesagt, nicht Stich, denn, wie ich schon vor mehreren Wochen in dieser Versammlung erklärte. Wer wird ein die Volkswohlfahrt schwer beeinträchtigendes Uebel darum länger bei sich dulden, weil es die Nachbarstaaten dulden und der Möglichkeit, dort in die Lotterie zu setzen, Raum geben?, Die Deputation hat nicht das Recht, einen nur eventuell gestellten Antrag, dem sie ihren Bei fall nicht schenken will, abzuweisen. Ich habe diesen nur für den Fall gestellt, daß mein geehrter Freund, der Abg. Eisenstuck, wie er geäußert chat, seine Petition um Aufhebung der Lotterie noch während der jetzigen Standeverfammlung einbringt. Er hat das bisjetzt nicht gethan, und ich weiß nicht, ob er es noch thun wird; thut er es nicht, und erklärt er, daß er jetzt davon absehe uni andere Ansichten gewonnen habe, so ist meine Petition als nicht geschehen zu betrachten; denn sie laßt sich nur aussühren, wenn dieLotterie aufgehoben wird. Die Deputation hätte daher nur insofern die Sache zur Berathung bringen sollen, als sie am Schluß bestimmt hätte, es möge abgewartet werden, ob der Abg. Eisenstuck seine Petition einreichen wird oder nicht. Ich habe sie aber der die Aufhebung der Zinsbeschränkung betreffen den Petition angefügt, weil sie in einigem Zusammenhangs mit dieser steht, ihr zur Unterstützung gereicht. Ich ersuche den Abg. Eifenstuck, sich über seine Petition auszusprechen, und er wird wohl kein Bedenken haben. Abg. Eisenstuck: Mein geehrter Freund hat mich pro- vozirt, und es ist nicht meine Art, Provokationen abzuweisen. Ich erkläre daher nochmals, daß ich noch bei dieser Standever- sammlung einen Antrag vorbringen werde, erkläre aber auch zweitens, daß ich jetzt noch mehr Gründe dafür habe, und daß allerdings dies die Motive ist, warum ich solchen noch nicht ein gebracht habe. Ich muß dieses auch damitrechtfertigen, daß em Gesetz über Lotto und Lotterie der Ständeversammlung jetzt vor liegt. Ich glaube, daß es nicht ganz unsachgemäß ist, dieBera thung darüber abzuwarten, weil dadurch vielleicht ein Antrag auf Aufhebung der Lotterie hervorgeht. Ich erkläre indeß nochmals aufs Bestimmteste, daß ich des fördersamstenundbald- thunlichst mit diesem Anträge die verehrte Kammer behelligen werde. Abg Sachße: Ich bin dem geehrten Abg. Eisenstuck sehr verbunden für die soeben gethane Aeußerung, und in deren Folge erwarte ich von der Deputation, daß sie im Sinne mei ner Petition ihren Beschluß ändern und erklären wird, wie die Sache so lange aufzuschieben wäre, bis die Petition des Abg. Eisenstuck eingegangen ist. Ich ersuche den Referenten, die Schlußbitte nochmals vorzulesen, denn es würde mir Unrecht geschehen, wenn die Petition abgewiesen würde, indem sie dann auf diesem Landtage nicht wieder vorgebracht werden könnte. Ich hoffe jedoch, daß sie in der Hauptsache Berücksichtigung finde, wenn die Lotterie aufgehoben wird. Die Kammer kennt meine damaligen Aeußerungen; allein sie waren, für den Augenblick nur die Abgabe an die dritte Deputation bezweckend, viel zu unvollständig, um über die Zweckmäßigkeit meiner Vor schläge ein Urtheil fällen zu können. Die Deputation sagt aber, sie könnten nicht stattsinden, weil nicht zu übersehen und nicht zu denken wäre, daß die Lotterie aufgehoben würde. Al lein es ist, wie schon gezeigt, wohl daran zu denken, und dieser Grund ein Jrrthum. Referent0. Wiesand: DerSchlußderPetitionlautetwört- lich folgendermaßen: „Wenn inGefolg derPetition desHrn.Abg. Eisenstuck die Landeslotterie in od. imAnfange der Bewilligungs frist des künftigen Landtags oder früher aufgehoben werden sollte, für diesen Fall bitte ich u. s. w." Nun glaubt dieDeput. daß es in der Meinung des Hrn. Abgeordneten liege, daß^/ wenn -er nur gedachte Fall eintrete, erst alsdann sein Anw-g
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