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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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zu Königstein, Friedrich Gotthold Bär und Genossen, gegen den Gesetzentwurf, die Aufhebung der Bannrechte betreffend. (An die 1. Deputation). Präsident: Der Abg. v. Friesen hat sich heute wegen Unwohlseins entschuldigt. Demnächst hat der Abg. v. Leyßer um Urlaub vom 15. bis 17. d. M. angetragen, und dann hat der Abg. Roux ebenfalls um drei Lage Urlaub, vom 15. bis 17. d.M. nachgesucht, und ich frage die Kammer: Ob sie diese Urlaubsgesuche bewilligen wolle? Einstimmig bewilligt. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen und zwar zum Bericht der 2. Deputation der II. Kammer über das höchste Dekret vom 15. Nov. 1836, die mit dem Staatsguts vor genommenen und ferner vorzunehmenden Veräußerungen und Veränderungen betreffend, und es ersucht der.Präsident den Hrn. Referent Secr. Richter, diesfallsigen Vortrag zu halten. Es besteigt daher der Secr. Richter die Rednerbühne und verliest den 1. Lheil des Berichts. Die Verhandlungen der I. Kammer über diesen Ge genstand (s. dieselben in Nr. 67. d. Bl. S. 985.) geben hin reichende Auskunft über den Inhalt des vorliegenden Dekrets. Es werde nur hier bloß daran erinnert, daß die I. Kammer in ihrer Sitzung am 28. Ian. 1837 einstimmig beschloß: „ihre volle Zustimmung zu der bei Veräußerung und Veränderung des Staatsguts beobachteten Verfahrungsweise zu ertheilen und den Wunsch auf Fortgang in dem bisher betretenen Wege ge gen die Staatsregierung auszusprechen." Die Deputation der H. Kammer legt nunmehr zuvör derst in ihrem Berichte dar, daß sie den Inhalt des Dekrets auf das Sorgfältigste geprüft hat, und schließt an ihre Dar stellung den Antrag: „die Kammer möge dem Beschlüsse der I. Kammer bcitreten." Auf die Frage des Präsidenten, ob Jemand hierüber zu sprechen wünsche, äußert der Abg. Atenstädt: Bevor ich mich über den Antrag, wel chen die Deputation gestellt hat, zu entschließen vermag , , er laube ich mir noch eine Anfrage an die Deputation. Nach ß. 18. der Verfassungs-Urkunde sollen die Kaufgelder, welche aus dem Verkauf von Staatsgütern erlangt werden, zur Erwer bung von inländischem Grundeigenthume, und wenn solches sofort sich nicht darbietet, auf andere zweckmäßige Weise ver wendet werden. In der ständischen Schrift, welche auf das diesfallsige Dekret am vorigen Landtage an die Staatsregierung erlassen wurde, ist der Vorschlag gemacht worden, daß, wenn eine solche Gelegenheit sich nicht darböte, dergleichen Kaufgel der inmittelst zum Ankauf von inländischen Staatspapieren verwendet werden möchten. Nun ist ein Bestand von 190,000 Thlr. vorhanden, ich finde aber nicht in dem Deputations-Be richt, wie diesem ständischen Anträge entsprochen worden sei, oder ob andere Bedenken vorliegen, daß demselben nicht habe entsprochen werden können. Referent Secr. Richter: Es ist schon im höchsten Dekrete selbst dieses Umstandes gedacht und von der hohen Staatsregierung.erwähnt worden,, daß es den Anschein gewin nen könnte, als ob die Nutzbare Verwendung der Einnahme zu wenig Berücksichtigung gefunden habeman hat aber auch zu gleich bemerkt, daß darauf fortwährend Bedacht genommen und der Domainenfonds mit der Hauptstaatskasse in einer für Erstem vortheilhaften Verbindung erhalten werde. Nächstdem geht der. gegebene Nachweis, der in derBeklage zum höchsten Dekrete gegeben worden ist, bloß auf den Zeitraum v. I.1832 bis 1835. Was also in dem Zeiträume vom Anfang des Jah res 1836 an bis jetzt geschehen, darauf hat die Deputation jetzt keine Rücksicht nehmen können. Dies bleibt einem- spätem Nachweise von Seiten der hohen Staatsregierung Vorbehal ten; die Deputation hat daher mit der Erklärung- welche die hohe Staatsregierung deshalb selbstgegeben, sich.beruhigen zu können geglaubte - Staatsminister v. Zeschau: Es wird bei. dem Domai nenfonds in der Art verfahren, daß die sämmtlichen Kaufgelder, die aus veräußerten Grundstücken erlangt werden, bei dem Do mainenfonds voll in Einnahme gestellt werden, um nicht die Ue- bersicht zu stören, mögen sie von den Acquirenten baar bezahlt werden oder nicht; dagegen nimmt die Hauptstaatskasse, die Aktiva, welche verbleiben, die unbezahlten Kaufgelder, wirft bei dem Domainenfonds die sämmtlichen Kaufgelder aus und bezieht die-Zinsen. Auf diese Art wird Dasjenige, was die geehrte Kammer beantragt, hat, erfüllt. Ein Lheil des Fonds muß allerdings fimmer zur Disposition bleiben, da verschiedene Ablösungen im Gange sind., zu welchen sofort nach deren Zu standekommen Gelder erforderlich sind. Hierauf wird auf die vom Präsidenten deshalb ge stellte Frage der Antrag der Deputation einstimmig ange nommen. - . Referent Secretair Richter trägt nun den 2. Lheil des Berichts vor, in welchem erwähnt wird, daß die I. Kammer zur Veräußerung des-Kammergutes Lau'ßnitz einstim mig ihre Einwilligung ertheilt habe; der II. Kammer wird von der Deputation cher Beitritt zu diesem Beschlüsse em pfohlen. ' Präsident: Da-Niemand darüber zu sprechen verla ngt, so würde ich die Kammer zu fragen haben: Ob sie dem Be schlüsse der I. Kammer ihre Zustimmung zu dem Verkauf die ses Kammergutes ertheile? Erfolgt einstimmig, wornach die Königl. Minister und Commiffarien den Sitzungssaal ver lassen, und die Kammer das Dekret beim Namensaufruf ein stimmig annimmt.'. - (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden, Druckfehler. In Nr. 76. d. Bl. S. 1140. Splt. 2.1. S. v. o. muß es statt „wenn ich befürchten sollte" Heißenr „selbst wenn ich befürchten sollte", und ebendaselbstZ. 15. v.o. statt „Alles": „Allen."— In Nr. 77. d.B. S. 1160. Splt.1.1.12. v.u.ist statt: „der Privilegien des Bier banns" zu lesen r „der Privilegien, des Bkerbanns."—Ln Nr. 78. d. Bl. S. 1169. Splt. 1. Z. 15 v. o. lies „Reformen" statt „Formen." — - Mit der Redaktion, beauftragt: vr. Gretsch el.
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