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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Redaction dem Hrn.Secretair überlassen werde, wie dies schon früher der Fall war. Bürgermeister Ritt erst ad t: Ich habe .nur noch einige Bemerkungen in Bezug auf die Abänderungen zu machen, welche von Sr. Königl. Hoheit vorgeschlagen worden.sind. Es ist bei der vorigen Standeversammlung öfter der Grundsatz ausgesprochen worden, daß sobald das Deputations-Gutach ten in einem Berichte der Kammer vorliegt, dieses nunmehr zum Ekgenthume der Kammer geworden ist. Ich glaube also, wenn ein Mitglied der Deputation später seine Ansicht ändert, diese als ein gewöhnliches Amendement zu betrachten ist. Denn es könnte der Fall eintreten, daß ein großer Lheil der Deputa tions-Mitglieder, wenn das Deputations - Gutachten zur Be- rathung kommt, nicht anwesend wäre, und da könnte nicht ge fragt werden, ob die Deputations-Mitglieder damit einver standen seien oder nicht, sondern es wäre nur als Vorschlag ei nes einzelnen Kammermitgliedes zu betrachten. Ich glaube eher, daß hier immer die erste Frage auf das Deputations-Gut achten, wie es vorlregt, zu richten sei. Es scheinen allerdings die meisten Stimmen sich für die Annahme des von Sr. Königl. Hoheit geschehenen Vorschlags erklärt zu haben. Prinz Johann: Ich bemerke, daß ich nicht darauf An spruch mache, daß mein Vorschlag als der der Deputation an gesehen werde; aber derselbe ist, wie der von Biedermannische, und des Secretair v. Zedtwitzische ein Sous- Amendement zu dem Deputations-Gutachten. Sie müssen also eventuell zur Abstimmung gebracht werden. v. Posern: Bürgermeister Ritterstädt hat gegen den Grundsatz im Allgemeinen gesprochen. Ich muß aber doch erinnern, daß es bei den früheren Versammlungen auch so gehalten worden ist, daß sich die verschiedenen Deputations- Mitglieder vereinigt haben, um einen Vorschlag eines Kam mermitgliedes als den ihrigen anzunehmen. Präsident: Ja, indessen nur für den Fall, wenn die Kammer damit einverstanden war. Im tz. 83. der Land tagsordnung heißt es: „Bei Abstimmung über die berathenen Artikel wird die Reihenfolge beobachtet, daß zuerst über die etwa von der Deputation begutachteten Abänderungen, hierauf über die von einzelnen Mitgliedern der Kammer vorgeschlage nen Modisicationen und sodann über die im Entwürfe von der Regierung gewählte Fassung gestimmt wird." Staatsminister v. Könneritz: Es ist zwar gestern diese Reihenfolge auch beobachtet worden, aber aus der frühe ren Praxis muß ich erwähnen, daß die Unteramendements zuerst zur Abstimmung gekommen sind. Präsident: Ich hatte meine Folgerung noch nicht beendigt; ich muß erst darauf kommen, zu fragen, sind das wirklich Unterammdements des Deputations-Gutachtens? und ist auch der von Sr. Königl. Hoheit gestellte Antrag ein Unteramendement? Secretair Hartz: Es scheint dies doch wohl, weil sammtliche Anträge darauf hinausgehe», es solle im Gesetz entwürfe 1)vn Inländern und Ausländern die Rede sein, und das ist die Hauptrücksicht, welche die Deputation genommen hat, während der Gesetzentwurf nur von Ausländern spricht. Präsident: Wenn man die gestellten Anträge als Unteramendements betrachtet, so würde ich sie in der Reihen folge, wie sie gestellt worden sind, zur Abstimmung bringen. Prinz Johann: Ich bemerke nur, daß mein Unter amendement die beiden anderen nicht ausschließt. Secretair Hartz verliest den Antrag des Prinzen Jo hann, und ' der Präsident stellt an die Kammer die Frage: ob sie das vorgelesene Sous-Amendement von Sr. Königl. Hoheit annehme? Es wird einstimmig bejaht. Secretair v. Hartz verliest nun das vom Secretair v. Aedtwitz gestellte Amendment, und nachdem der Präsident die Bemerkung beigefügt hatte, daß sich dieses an das Amendement von Sr. Königl. Hoheit an knüpfe, fragt er: ob die Kammer das Sous-Amendement des Secretair v. Zedtwitz annehme? auch dies wird mit 24 gegen 10 Stimmen bejaht. Es kommt nun das Amendement des v. Biedermann zur Abstimmung, und nachdem dasselbe vom Secretair Hartz ebenfalls verlesen worden ist, wird vom Präsidenten die Frage gestellt: ob die Kano nier dieses Sous-Amendement annehme? Sie wird mit 24 gegen 10 Stimmen verneint. Hierauf fragt der Präsident: ob die Kammer das Deputations-Gutachten mit den jetzt hinzugefügten Veränderungen annehme? Dies findet ein stimmige Bejahung. Da zu §. 17. nichts bemerkt worden ist, so fragt der Präsident: ob derselbe nach der Fassung des Gesetzentwurfes von der Kammer angenommen werde? Wird einstimmig bejaht. Prinz Johann: Nun würde der bei tz. 11. von mir ge machte Vorschlag (siehe Nr. 9. d. Bl. S. 100.) die nothwen- dige Folge sein, daß die Worte daselbst: „innerhalb des Kö nigreichs" in Wegfall kämen; dagegen in dem Citate: 3. bis 6." noch eingeschaltet würde: „in Verbindung mit §. 16." Der Präsident bringt diesen Vorschlag zur Unterstü tzung, und da er dieselbe ausreichend gefunden hatte, äußert Referent v. Günther: Ich erlaube mir zu bemerken, daß diese Veränderung, nachdem die Kammer den tz. 16. in der Art angenommen hat, wie die Fassung des Prinzen Jo hann lautete, nun geradezu nothwendig geworden ist. Es kann die frühere Fassung nicht mehr stehen bleiben. Der fragliche Vorschlag wird hierauf von der Kammer einstimmig angenommen. Der Referent 0. Günth-cr geht nun zum Vorträge des' tz. 18. über. v. Posern: Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind un zweifelhaft harter, als die frühem, wegen des Lotteriewesens. Da nun die im Auslande befindlichen Inländer nicht sofort er fahren können, was hier beschlossen worden ist, da ferner der Fall vorkommen kann, daß einer, welcher noch unter den frühern, mildern Bestimmungen des Gesetzes ein Lotterieloos genommen hat, nun, da die letzte Ziehung vor btt Thüre ist, in Versuchung kommen könnte, das Loos für die letzte Klaffe
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