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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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bei dem Cultus-Ministerium gewesen, um das Imprimatur zu erhalten, ist erinnert worden; er will das Imprimatur er langen, das ist sein Bestreben, deshalb hat er sich an das Gesammt-Ministerium gewendet. Das Gesammt-Ministe rium hat es ihm nicht gestattet, er wendet sich nun an die Ständeversammlung. Wenn er sich aber in den Worten nicht richtig ausgedrückt, hat, so kann uns dies nicht bestimmen, ihn abzuweifen. Wenn jetzt diese Beschwerde ans Gesammt-Mi- nisterium abgegeben würde, so wird dasselbe sich über das ent schließen, was darauf zu thun ist. Es könnte ferner die Be schwerde bevorwortet werden, um ihm das Inprimatur zu ver schaffen. Ich halte dafür, es ist nothwendkg, die Kammer fasse den Beschluß selbst, zu dem Ende ist es aber erforderlich, daß die Kammer erfährt, welches Inhalts die Schrift sei, die Grohmann gedruckt wissen will. Denn was sie enthält, das wissen wir bis jetzt noch nicht. Abg. v. Egidy: Ich bin allerdings der Ansicht, daß der Aufsatz nicht so verfänglich ist, daß man ihm das Imprimatur versagen könnte, aber ich kann doch unmöglich die Kammer und die Deputation für geeignet halten, sich gleichsam bevor mundend einzulassen. Ich würde gern geneigt sein, auf den Ausdruck kein zu großes Gewicht zu legen. Ich sehe aber die Person an, welche den Antrag gestellt hat. Wir haben es mit einem Rechtsgelehrten zu thun, und da finde ich in der Sache für die Deputation und die Kammer etwas bevormun dendes.. Abg. Cuno äußert, daß ihm bei Durchlesung des Groh- mann'schen Antrags nicht recht klar geworden sei, ob es ihm um das Imprimatur des Aufsatzes zu thun sei oder nicht. Er ersucht den Referenten Hantzschel, das Datum des frag lichen Aufsatzes anzugeben, und nachdem dieser dies gethan und Abg. v. Lhielau erinnert hatte, daß etwas hierauf nicht ankommen könne, so äußert Abg. v. Dieskau: Ich kann mich nicht damit einverstan den erklären, daß man glaubt, deswegen, weil dieser Antrag von einem Rechtsgelehrten ausgegangen sei, könne man unge recht gegen ihn sein. Der Umstand, daß ein Rechtsgelehrter in den Formalien ein Versehen gemacht hat, ist nicht geeig net , eine Ungerechtigkeit gegen ihn zu begehen. Im klebri gen handelt sich es hier, ich stimme mit dem Abgeordneten zu meiner Rechten (v. Lhielau) vollkommen überein, um eine Principsrage, und insofern kann nicht Rücksicht genommen werden, ob der Aufsatz vorm Jahre oder jetzt noch zur rechten Zeit komme oder nicht. Auch kann ich mich mit dem Deputations- Gutachten nicht einverstanden erklären, denn der Antrag, daß zugleich die Schrift als Beschwerde zu achten sei gegen das Cultus-Ministerium, dieser ist eventuell gestellt, und insofern als man den ersten Antrag nicht für geeignet halt, von der Kammer berathen zu werden, insofern mußte man, von einem eventualiter gestellten Anträge absehen. Es ist ebenso, als wenn Jemand, im Proceß einen Antrag suh oventuaii sppei- laiiyne stellt; denn dann ist dem Anträge entweder zu dese- riren oder Bericht auf die eventuelle Appellation zu erstatten. Hier ist die Kammer die kompetente Behörde, und sie wird sich darüber erklären., ob dem Anträge des Bittstellers Ge hör gegeben werde oder nicht. Abg. v. Leyßer: Die Ansichten sind sehr verschieden. Mehrere Mitglieder find der Meinung, daß Grohmann vor nehmlich noch um das Imprimatur nachsuche; andere Abge ordnete sind entgegengesetzter Meinung. Ich muß aber auf das zurückkommen, was der geehrte Abgeordnete Roux bereits angedeutet hat. Um genauen Beschluß zu fassen, wäre es nöthig, den Inhalt des Artikels selbst kennen zu lernen. Abg. Sahr v. Sahrer: Dasselbe habe ich auch sagen wollen; es scheint mir sonderbar, daß wir über eine Schrift solange discutiren, die wir nicht kennen; wir müssen doch den Inhalt der Schrift erst kennen, ehe wir darüber sprechen. Abg. v. Dieskau: Es ist jetzt noch nicht die Rede über den Gegenstand selbst, sondern nur über das Deputations- Gutachten, ob nämlich der Antrag des Bittstellers zurückzuwei sen oder zu beachten fei? Abg. Meisel: Ich stimme, was den letzten Punkt be trifft, dem Abg. v. Dieskau völlig bei; ich glaube, es kommt nicht darauf an, was der fragliche Aufsatz enthalte, oder daß es im Deputations-Gutachten erwähnt sei, ob sie einen Grund habe, daß die Schrift selbst nicht gedruckt werde. Mir ist aber übrigens aus dem, was der Abg. v. Egidy sagte, klar geworden, daß ich mich gegen das Deputations- Gutachten erklären muß. Gerade weil es Jemanden betrifft, von dem es zu erwarten steht, daß er weiß, was er geschrie ben, so glaube ich nicht, daß er gemeint habe, die Kammer solle ihm die Erlaubniß zum Drucke geben, sondern daß er beantragt, die Kammer möge diejenigen Schritte thun, die sie geeignet findet, um ihm das Imprimatur zu ver schaffen. Abg. v. Egidy: Dann kommen wir auf die Formen zurück, und ich glaube nicht, daß die Kammer Formen vor- chreiben wird. Staatsminister v. Lindenau: Der Beschluß der Kam mer in dieser Angelegenheit wird einen doppelten Gegen stand betreffen können: Einmal die Frage, ob die Kammer wegen des einem Aufsatze des Auditeur Grohmann versagten Imprimatur, intercediren will, und ich erlaube mir in die ser Beziehung den Hergang der Sache kurz mitzutheilen. Der fragliche Aussatz wurde zur Censur vorgelegt; der Censor, dem Bedenken dagegen beigingen, fragte bei dem Cultus-Mini sterium an, welches gegen den Abdruck entschied. Welche Gründe zu diesem Beschlüsse bestimmten, darüber vermag ich um so weniger Auskunft zu geben, als ich den Aufsatz nicht prüfte, sondern die Verfügung von einem unserer verewigten College» ausgegangen ist. Ob man sich veranlaßt finden wird, über den Hergang noch eine anderweite Auskunft zu beantragen, dies ist Sache der Kammer. Nur dagegen glaube ich mich er klären zu müssen, daß dem Wunsche einer Vorlesung dieses Aufsatzes in öffentlicher Sitzung entsprochen werde, da hiermit die frühere Verfügung der Regierung umgangen werden würde. Eine zweite Frage betrifft die von Grohmann zunächst gegen das Gesammt - Ministerium gerichtete Be-
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