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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ich gleich anfangs gestellt habe, auch zur Unterstützung gebracht haben. Präsident: Liegt der Antrag bei den Men? sonst er bitte ich mir denselben. Abg. Roux: Der Antrag fallt mit der Berathung über das Materielle zusammen. Abg. v. Dieskau: Der Antrag fällt in sich selbst zusam men. Die sogenannte Preßpolizeiverordnung tritt erst am 1. Ja nuar 1837 in Wirksamkeit ein. Also kann keine Hinweisung an eine Staatsbehörde erfolgen, die noch nicht existirt. Abg. Wieland: Es sind nur noch wenige Wo chen bis dahin, und es würde daher zweckmäßiger sein, lieber so lange zu warten und den Antrag dann an das Ministerium des Innern gelangen zu lassen. Abg.v.Lepßer: Wird der Antrag vielleicht aufgeschoben? Abg. Wieland: Ich bin damit einverstanden. Abg. Runde: Es muß doch zuerst über das Deputa- tions- Gutachten abgestimmt werden. Bei der nun erfolgenden Abstimmung wird der erste Theil des Deputations-Beschlusses (s. Nr. 11. d.Bl. S. 134.) mit 50 Stimmen abgeworfen, und dem 2. einstimmig beigetreten. Die Sitzung wird hierauf geschlossen. Sechste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 6. December 1836. Eingänge zur Registrande. — Mündlicher Vortrag über das Decket, das Militair - Strafgesetzbuch betr. — Berathung über die Vorschläge der betreffenden Deputation zum Verfahren bei der Berathung des Entwurfs eines Criminalgesetzbuchs. — Die Sitzung der Kammer beginnt sogleich nach All Uhr, nachdem sich 37 Mitglieder eingefunden hatten. Secr. Hartz verliest zunächst das Protocoll der vorherge henden Sitzung, und zugleich als Anhang zu demselben die Fassung mehrerer tztz. des Gesetzes gegen die Theilnahme am Lotto und auswärtigen Lotterkeen, und da von keiner Seite eine Erinnerung gemacht wird, wird dasselbe von der Kam mer genehmigt und durch v. Einsiedel und v. Polenz mit unterzeichnet. Zur Registrande sind eingegangen: 1) Protocoll-Extract der II. Kammer vom 28. Nov. Das Königl. Decret wegen des Beitrags der alterbländischen Rit terschaft zu den außerordentlichen Staatsbedürfnissen in den Jahren 1830 und 1831 betr. (an die 2. Deputation). 2) Protocoll-Extract der H. Kammer vom 28. Novbr. Den Gesetzentwurf wegen Verwendung gewisser, der Hauptkasse der allgemeinen Straf- und Versorganstalten gewidmeten Zu flüsse zum Besten der Ortsarmenkassen betr. (an die 2. De putation). 3) Christ. Friedr. Constans Grohmann, pens. Auditeur, erläutert das Petitum seiner unter Nr. 15. einge reichten Reclamationm (an die 4. Deputation). 4) Herr Stellvertreter 0. Deutrich zeigt die erfolgte Constituirung der 2. Deputation an. (Ist zu den Akten zu nehmen und zu bemerken, daß nun alle Deputationen sich constituirt haben.) Der Präsident erwähnt sodann, daß ein Urlaubsge such vom Mitglieds v. M etzsch eingegangen sei — er sei schon auf Urlaub, den ihm die Kammer ertheilt habe, und er bitte um Verlängerung desselben bis mit den 8. Decbr. wegen der in der ersten Frist nicht völlig beendigten Ablösungstermine. Nun sei der 8. übermorgen, und man sehe daher seiner Ankunft entgegen. Ferner habe Bürgermeister Ritterstädt unter gestrigem Tage um Urlaub gebeten, und zwar vom 16. bis mit den 18. d. M., wegen mehrerer bei dem herannahenden Jahres schlüsse sich zusammendrängenden wichtigen Geschäfte und An gelegenheiten der Stadt Pirna. Endlich habe sich wegen fort dauernden Uebelbesindens Bürgermeister Wehner und Bi schof Mauermann ebenfalls wegen heute ihn betroffenen' Unwohlseins entschuldigt. — Darauf geht man zur Tagesord nung über, und zwar zunächst zu dem ersten Gegenstände, zum mündlichen Vortrage der 1. Deputation über das- Decret, das revidirte Militairstrafgesetzbuch betr. Prinz Johann besteigt als Referent die Rednerbühne und äußert sich folgendermaßen: Ich würde mir erlauben, zuvörderst das Decret zu verle sen. Es ist enthalten in der 1. Abtheil. der Landtagsakten S. 487., und lautet so: Se. Kön. Majestät eröffnen den getreuen Standen, daß, in Gemäßheit des in der Schrift vom 28. October 1834 erklär ten Einverständnisses, das revidirte Militair-Strafgesetzbuch unterm 14. Februar 1835 in solcher Maße publicirt worden ist, daß der allgemeine Theil desselben nach dem der ständischen Be rathung untergelegenen Entwürfe, jedoch mit Berücksichtigung der dazu beantragten Modisicationen abgefaßt, der besondere Theil aber, so wie er in dem älteren Gesetzbuche vom Jahre 1822 enthalten, dem neuen Gesetzeselbst wieder eingeschaltet und bei diesem zweiten Theile nur dasjenige abgeändert worden ist, was entweder auf ausdrücklichem ständischen Anträge beruhet, oder was aus den angenommenen allgemeinen Grundsätzen und veränderten Einrichtungen nothwendig folgte. Weil jedoch aus dem letztem Grunde unter andern auch die Androhung der körperlichen Züchtigung bei einzelnen Vergehen in Wegfall zu bringen gewesen ist, es aber an einer Erklärung über die dafür zu substituirenden Strafmittel mangelt, so sind die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen mit thunlichster Berücksichtigung der einschlagenden allgemeinen Grundsätze abgeändert, so wie dem zum Art. 57. (jetzt 56.) beantragten Zusatze, zu Vermeidung er- waniger Mißverständnisse, eine etwas veränderte, den ständi schen Protocollen selbst entsprechendere Fassung gegeben worden. Se. Köm Majestät werden auch den Entwurfzudem2.Lheile des Militair-Strafgesetzbuchs, wenn derselbe mit den Bestim mungen des den getreuen Standen vorgelegten allgemeinen Strafgesetzbuchs in Einklang gebracht sein wird, denselben an derweit zugehen lassen. Referent Prinz Johann fährt hierauf fort: Die verehrte Kammer wird sich erinnern/ daß bei dem letzten Landtage Sei ten der Staatsregierung ein vollkommen revidirter Entwurf zum Militair-Strafgesetzbuche dm Ständen vorgelegt wurde. Die Ständeversammlung fand sich aber wegen Kürze der Zeit bewogen, bloß den allgemeinen Theil der besondern Bera thung zu unterwerfen; in Bezug auf den speciellen Theil
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