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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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den, und auf früher abgeworfene Anträge könne nicht wieder zurückgekommen Werden. Würde ein neuer Antrag gestellt, so würde er zur Unterstützung zu bringen sein. Ziegler und Klipphausen: er habe die Frage nur gestellt, damit, wenn es der Kammer gefallen sollte, darauf einzugehen, er eine Petition an die Kammer einreichen könne; das Ablehnen eines Gegenstandes gelte nur für einen Landtag, und derselbe könnebeim nächsten wieder ausgenommen werden. Der Präsident theilt noch der Kammer mit, daß Hr. von Hartitzsch'sich wegen Kränklichkeit entschuldiget, und Hr. von Polenz wegen dringender und wichtiger Geschäfte bis zum 26. d. M. um Urlaub nachgesucht habe. Die Sitzung wird D2 Uhr geschlossen, und der Präsident bemerkt, daß er die nächstfolgende der Kammer noch bekannt machen werde. Erste öffentliche Sitzung der II. Kammer am 14. Novbr. 1836. Eröffnungsworte des Präsidenten. — Frage über den Handschlag der frühem, nicht durch neue Wahl eingetretenen Abgg. — Berachung über den vom Redact. des Landtagsblattes, Krause, erbetenen Sitz in der Kammer. — Das Reclamationsgesuch des Abg. Barth und die leipziger Wahlen betr. — Den Sitz des Abg. V. Runde in dec Kammer betr. — Antrag des Abg. v. Dieskau auf eine Antwortsadresse auf die Thronrede. Nachdem die Sitzung, zu welcher sich 68 Abgeordnete versammelt hatten, gegen 10 Uhr eröffnet worden ist, leitet der Präsident Reiche- Eisenstuck die Verhandlungen mit einer Rede ein. Die Versammlung, sagte er, sei im Be griff, ein hochwichtiges Werk zu beginnen; allein erfreuliche Zeichen begleiteten sie auf dem ersten Schritte ihrer Bahn. Ein von unserem Volke hochgefeierter Fürst habe den Thron bestiegen, welchen der Allen unvergeßliche Greis verlassen. Allein in dem Erben des Thrones finde man auch den Erben der angestammten Tugend wieder, den Vater im Könige. Mit gewichtigen und eben deshalb ergreifenden Worten habe der Monarch bei der Eröffnung des Landtags seine Gesinnun gen im echt constitutionellen Sinne unverholen an den Tag gelegt. Seine Aufforderung an die Stände, ihre Kräfte für die Wohlfahrt des Ganzen anzustrengen, würden diesel ben in dankbarem Herzen als ein theures Pfand bewahren. An ihnen sei daher eine treue Pflichterfüllung. Mancher Be weis, daß die sächs. Ständeversammlung im In- und Aus lande einen guten Klang habe, liege vor. Man solle sich vereinigen, auch ferner das konstitutionelle System durch! eine solche Handlungsweise zu ehren. Fürchte Gott und ehre den König! das sei der Wahlspruch der Ständeversammlung, und ihr Princip: Thue recht und scheue Niemand! Ein edler Fürst, der selbst das Beispiel gegeben, wie man Zusagen treulich erfüllen müsse, werde es ehren, wenn auch die Stan de nach ihrer Ueberzeugung handelten, und die Wünsche des Volkes vor dem königl. Throne niederlegten. — Der Red ner schloß mit den Worten: Mit Gott an's Werk! Vereini gen Sie sich mit mir zu dem Rufe: Es lebe der König und das Vaterland! — Die Versammlung stimmte, von ihren Sitzen sich erhebend, in diesen Ruf ein. — Secr. Richter verlas hierauf das Protokoll der letzten Präliminarversammlung, worauf Abg. v. Schröder erklärt, daß er zwar nichts gegen das Protokoll, wohl aber gegen das in der letzten Präliminar sitzung beobachtete Verfahren etwas eknzuwenden habe. Der Präsident habe Mitglieder der letzten Ständeversammlung, welche nicht durch eine neue Wahl in die jetzige getreten, auf's Neue durch Handschlag verpflichtet, was dem tz. 82. der Ver fassungs-Urkunde entgegen sei, während auch tz. 34. der Landtagsordnung dasselbe, wenn schon etwas dunkler, aus drücke. — Es wird nun das Protokoll genehmigt und durch die Abgg. Vicepr. v. H aase und Steig er mit vollzogen, wor auf der Präsident in Bezug auf die AeußeruNg des Abg. v. Schröder bemerkt, daß er jedenfalls den fraglichen Ge genstand zur Sprache gebracht haben würde. Dem tz. 36. der Landtagsordnung zufolge scheine der Präsident sämmtliche anwesende Mitglieder entweder durch den Eid oder durch den Handschlag verpflichten zu müssen; auch habe die 1. Kam mer ein gleiches Verfahren beobachtet. Allein nach tz. 82. der Verfassungsurkunde sei die Sache allerdings zweifelhaft. Er wolle es der Entschließung der Kammer überlassen, inwie fern eine nochmalige Verpflichtung durch Handschlag bei den jenigen frühern Ständemitgliedern nöthig sei, welche nicht durch neue Wahl in die Kammer treten, und müsse darüber um eine Abstimmung bitten. Abg. Eisenstuck findet es bedenklich, daß die jetzige Kammer darüber entscheide, wie es bei künftigen Ständever sammlungen in diesem Punkte gehalten werden solle, und wünscht nicht, daß eine Abstimmung darüber hervorgerufen werde. Abg. v. Dieskau bemerkt, daß die Landtagsordnung zur Zeit noch nicht Gesetz sei, und daß man mithin auch nicht sagen könne, daß man dabei bleiben oder davon abgehen wolle. Abg- Eisenstuck erinnert den Abgeordneten, daß die Kammer bei der letzten Ständeversammlung mit der Regie rung übereingekommen sei, die jetzige Landtagsordnung als Gesetz gelten zu lassen, bis eine dergleichen definitiv consti- tuirt sei. Abg. v. Schröder hält eine Abstimmung nicht für noth- wendig, da tz. 82. der Verfassungs - Urkunde zu klar spreche. Der Präsident erörtert nochmals die Nothwendigkeit einer Abstimmung und stellt hierauf die dießfallsige Frage; welche von der Kammer, mit Ausschluß von 3 Stimmen, bejaht wird. Die Abgg. v. Thielau und v. Arnim leisten hierauf den Handschlag, und es wird alsdann der Stellvertreter den
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