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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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über den möglichen Fall, wenn die Staatsregierung mit der Meinung der Deputation über gewünschte Abänderungen sich nicht vereinigen könnte- muß ich bemerken,, daß die Staatä- regierung von der Ansicht ausgehe, Wie im:einem solchenFalle ihrer siflichtmäßigen'Erwägung überlaffenbleibsn müsse, ob' sie dennoch die vorgeschlagenen Abänderungen indas Gesetzbuch aufnehmen wolle oder nichts und ob sie sich gekraut, dies.gegen die nächste Ständeversqmmlung zu verantworten, weil schon nach §. 88. der Verfassungs-Urkunde .die Regierung unter sol chen Voraussetzungen das Gesetz.allerdings erlassen könnte. ' N. Großmann: Der Antrag des.Hrn. v. Carlowitz be rührt allerdings einen im Principe wichtigen Punct, und ich könnte in dieser Hinsicht nur wünschen, er wäre fester gehalten worden'als es geschehn ist. Ich bin durchaus dafür, daß die Redaction der hohen Staatsregierung völlig überlassen bleibe, vorausgesetzt, daß man sich über das Princip geeinigt hat. Wird'in jedem Capktel das Princip berathen, so finde ich.unbedenklich,' unsachte es.sogar für einen großen Gewinn, wenn man die Redaction von Seiten der Kammer abweist und der hohen Staatsregierung überläßt. Geschieht das nicht, und ist man über das Princip nicht einig, dann müßte ich allerdings jeder materiellen Veränderung, welche durch die Deputation ge schieht, widersprechen. -Denn was ist klein, und was ist groß?. Dies sind relative Begriffe» Soll damit gesagt werden, die Deputation soll jed.e Strafzeit, jedes Strafmaß und jede Straf art verändern, oder was hat es für einen Sinn? Es wird das Klein oder Groß ganz und gar der Willkühr der Deputation überlassen sein, und insofern würde die Kammer eines ihrer wich tigsten Rechte Preis gehen. DerAnspruch, den die Deputation auf ihr Ermessen machen dürste, würde mir viel zu weit gehen; , ich. würde das für eine Art Bevormundung der Kammer .ansehen, der ich widersprechen müßte. Waß ferner die Form des Antrags des Hm. v. Carlowitz anlangt,, so wünschte ich, daß nicht der künftigen, sondern der gegenwärtigen Standeversammlung Be richt erstattet werde. Sou die künftige Ständeversammlung ent scheiden. '»Ser das, wasch,ie gegenwärtige verhandelt hat, so wird ^t nur die Promulgation des Gesetzes aufgehalten, sondern, was noch gefährlicher ist-,, es wird ein Princip ausgestellt, als wäre jeder nachfolgende Landtag eine Fortsetzung des vorherge gangenen. Ich glaube, wenn der Antrag hieße: „der gegen wärtigen Ständeversammlung Bericht zu erstatten," so würde er angenommen werden können. - Ich wünschte doch, daß der Kammer eine negative Stimme Vorbehalten bliebe, in Bezug auf die von der Deputation gemachten materiellen Abän derungen. . Präsident: Hs kommt nun darauf, an, ob der geehrte erste Antragsteller eine Veränderung in dem Sinne vornehmen will, daß, statt des Wortes „künftiger" in „gegenwärtiger Ständeversammlung" gesetzt werde. Ich frage daher dieKam- mer, ob dieser Antrag unterstützt, wird.? Wird nur mit 3 Stimmen, also nicht hinreichend.unterstützt. v. P osern: Ich hatte dm Antrag des Herrn v. Carlsswitz^ darum unterstützt, weil ich wünschte, daß an den Fall einer Dis harmonie zwischen der Regierung und der Deputation jetzt schon gedacht werden möchte. Es ist zwar vom Herrn Justizminister die §. 88. der Verfassungs-Urkunde angeführt worden. Allein diese'setzte voraus, daß keine Deput. niedergesetzt worden.ist, -sondern daß, wenndie hohe Staatsregierung für dringende Fälle eine Verordnung erlassen, dafür verantwortlich ist. Im vorlie genden Falle haben wir eine Deputation ernannt, diese soll nun ihr Einverständnis! mit der Staatsregierung erklären» Gesetzt nun, es träte der unerwartete Fall einer Disharmonie zwischen der Deputation und der hohen Staatsregierung ein, wie würde da die Deputation sich zu verhalten haben, wenn ein Beschluß gefaßt werden sollte - es soll ein Vortrag an die Kammer nicht mehr stattsinden. Was soll dann geschehn? Ich glaube, es wäre deshalb gut, wenn gesetzt würde, daß vielleicht im Fall die ser Disharmonie die Staatsregierung immer das Gesetz erlassen könnte'; -sie möge nur ihre Gründe der künftigen Standever sammlung vorlegen. - Referent Prinz Johann: Ich bitte nur die Mitglieder, wenn sie Vorschläge haben, selbst dieselben in Form eines An trags an die Kammer zu bringen; denn für den Referenten ist es doch .schlimm, wenn er Anträge gegen das Deputations- Gutachten machensoll, ' Präsid ent: Ich weiß nicht, ob der geehrte Sprecher ei nen Antrag stellen will, ich bitte dann zu bedenken, daß der An- trag redigirt eingegeben werden soll. v. P osern: Ich konnte den Antrag nicht aufschreiben, Weil er erst bei mir erwachte durch den Vorschlag des Herrn v. Carlowitz; er würde heißen können „für den Fall einer Dishar monie zwischen der Deputation und der hohen Staatsregie rung ist Letztere ermächtigt, dessenungeachtet das Gesetz zu emaniren." , ..: Staatsminister v. Könneritz: Mir geht an sich gegen die sen Antrag ein Bedenken nicht bei, ich glaube aber, dies liegt schon in . dem Vorschläge der Deputation, und insofern der An trag bei der Abstimmung abgeworfen werden sollte, könnte man glauben, es sei die Ermächtigung der Regierung nicht ertheilt worden. Insofern möchte ich daher glauben, es sei besser, ihn nicht, zur Abstimmung zu bringen. Wenn man das Gutachten der geehrten Deputation betrachtet, so geht es davon aus: es sind die Verhandlungen geschlossen, man hat aber mit der Re daktion sich nicht einlaffen wollen, man will also die Redaktion und die Beseitigung der etwaigen Widersprüche in die Hände der Regierung legen. Das Ministerium ist damit einverstan den, und hat zu seiner eigenen Sicherheit, wie zu der der Stände versammlung selbst beantragt, daß eine ständische Deputation -niedergesetzt werde um bei dieser Redaktion mitzuwirken und die Controle mit zu übernehmen, weil namentlich bei einem Crimi- nalgesetzbucheauch durch Fassung, leicht materielle Abänderungen herbeigeführt werden können. Allerdings ist aber die Regierung von der Ansicht ausgegangen, daß, wenn ein Einverständniß nicht zu erlangen sein sollte, es der Negierung überlassen blei ben müßte, ob sie das Gesetzbuch auf ihre Verantwortlichkeit hin erlassen und den künftigenKamniern Rechenschaft davon ab legen wolle; denn außerdem würde die Ermächtigung der Re-
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