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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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bei der jetzigen, durch die vor so langer Zeit bestimmten, zum Neil äußerst niedrigen Gehaltsbeträge, und die seitdem, sonderlich aber in den letzteren Jahren daher, so ungemein hoch gestiegenen Preise aller unumgänglich n'öthigen Bedürfnisse, verursachten höchst mißlichen Lage der bei ihren öffentlichen, dem Lande zum Besten dienenden Aemtern, in allzugeringen fixen Besoldungen stehenden Personen, solche mit Zulagen aus den jenigen Kassen, aus welchen sie ihre Besoldungen zu beziehen ha ben, zu begnadigen, als weshalb uns Höchstdero weise, liebe volle und gerechte Denkungsart, mit der freudigsten Zuversicht aufs gewisseste und lebhafteste erfüllet. So lautete ursprünglich die Bitte der Stände. Darauf ist,ihnen zu erkennen gegeben worden, daß man schon da, wo es dringend und nothwendig geschienen, inmittelst abgeholfen Habe, auch ferner gemeint sei, Abhülfe zu leisten, haß jedoch sofort dem Anträge nicht könne völlig entsprochen werden. Man hat im Jahre 1806 diese Angelegenheit Seiten der Stände wieder zur Sprache gebracht und eine Summe von -180,000 Thlr. dazu zu verwilligen sich erboten, die Staats regierung aber bedenklich gefunden, diese Summe anzuneh men, weil sie der Meinung gewesen, daß zunächst dringen dere Bedürfnisse vorhanden, und die Steuerpflichtigen nicht mehr zu beschweren wären. So ist die Sache bis zum Jahre 1811 geblieben, wo der Regierung statt verlangter doppelter Fleischsteuer von den Ständen auf die nächsten sechs Jahre die Summe von 300,000 Lhlrn. bewilligt worden. Hierbei so wohl, als auch später ist von keiner dauernden Bewilli gung Seiten der Stände die Rede gewesen, die Negierung selbst hat auch das Verhältniß anders sich gar nicht gedacht, und deshalb bei Vertheilung der bewilligten Summen aus drücklich erklärt, es würden die Gehaltszulagen bloß unter der Voraussetzung zugesichert, daß sie auch künftig von den Standen unter den außerordentlichen Staatsbedürfnissen wür den bewilligt werden; die Staatsregierung hat also die Lei stung nicht auf sich und auf die Malischen Kassen genommen, sondern lediglich auf den ständischen Zulagefonds verwiesen. Wie man nun behaupten kann, es seien von den Ständen dauernde Gehaltszulagen bewilligt, von der Staatsregierung dauernde Zusicherungen gegeben worden, ist nicht begreif lich, und der Beweis dafür aus dem, was von dem Abg. Atenstädt gesagt worden, nicht zu entnehmen. Es haben nur die Stände die Staatsregierung gebeten, bei den im Jahre 1805 so hoch gestiegenen Preisen den Gehalten zuzulegen; sie haben gesagt, daß die Staatsdiener sich wegen dieser hochge stiegenen Preise in mißlicher Lage befunden; daraus kann man aber nicht ableiten, daß die damaligen Conferenzminister, welche wirklich höher besoldet waren, als die jetzigen Staats minister, ebenfalls in mißlicher Lage sich befunden, und die Stände unter ihrer allgemeinen Witte gerade diese Besoldun gen gemeint hätten. Die Stande haben damals der Staats regierung keine Vorschriften machen wollen, sie haben nur die Mittel bewilligt, und die Staatsregierung hat sie vertheilt, wie sie es für angemessen gefunden, und unter Vorbehalt weiterer künftiger ständischer Bewilligung. Staatsminister v. Ze schau: Die Staatsregierung hat, wie auch das Decret besagt, einen Rechtsanspruch der Bethei ligten nicht anerkennen können, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde nicht, weil in dem Rescript von 1812, was so eben an gezogen worden ist, der Vorbehalt gemacht worden, daß die Zahlung nur in der Voraussetzung, daß die Mittel dazu bewil ligt und die bestimmten Quanta zu neuen außerordentlichen Staatsbedürfnissen jetzt und künftig vollständig aufgebracht würden, geleistet werden solle. Aus dem Rescript vom Jahre 1818, das erlassen wurde, als die Mittel nicht mehr zureichten, um die Zulagen zu zahlen, geht allerdings hervor, daß man die Absicht nicht aufgegeben, die fragliche» Gehalte fernerhin und zwar nachträglich zu bezahlen. Eine bestimmte Zusicherung ist aber auch in diesem Rescript von 1818 nicht enthalten; bei später» Anstellungen, als dieZulagen bereits zurHälfte unberich tigt blieben, nämlich bei denen im Jahr 1825, wurde wegen dieser Hälfte auf das Rescript von 1812 und hauptsächlich von 1818 Bezug genommen und die Zusicherung nur unter der darin ausgedrückten Voraussetzung wiederholt. Das sind die Gründe, weshalb die Staatsregierung einen Rechtsanspruch nicht anerkennen kann. Jndeß liegen allerdings, ich möchte sagen, mehr als Billigkeitsansprüche vor. Die Stände hatten im Jahre 1812 die erforderlichen Summen bewilligt und zwar auf den Grund der von ihnen ausgegangenen Anträge. Die Bewilligung erfolgte damals auf 6 Jahre, und zwar ausrei chend, später aber unzureichend, weshalb ein Theil der den Staatsdienern zugedachten Zulagen in Wegfall kommen mußte. Aus den frühem ständischen Verhandlungen geht hervor, daß die damalige unzureichende Bewilligung hauptsächlich dadurch veranlaßt worden ist, weil die Stände behaupteten, es sei dieAahl derDiener, mithin die Last der Fleischsteuer-Besoldungskasse ver mehrt und somit die Möglichkeit abgefchnitten worden, von den gewöhnlichen Erträgen die darauf gewiesenen Zahlungen zu leisten. Der sogenannte Zulage-Fonds wurde übrigens abge sondert gehalten , und der Fall, welchen der Abgeordnete v. Melau berührt, konnte nicht eintreten. Hauptsächlich möchte aber für den Antrag der Betheiligten die zum Theil schon von dem Abgeordneten Atenstädt angezogene betreffende Beilage zu der Bewilligungsschrift am Landtage 1830 sprechen. Diese zeigt deutlich, daß sich die Stände lediglich aus dem Grunde nicht veranlaßt fanden die erforderlichen Mittel zu geben, weil sie damals darauf antrugen, es möge die Staatsregierung den erforderlichen Nachweis über die Finanzerträge gewähren. Sie sprachen darin aus, daß sie vollständig überzeugt waren, von dem eingetretnenBedürfniß, und daß die fraglichen Zulagen blei bend zu gewähren sein möchten; indessen sei nach der Geschichte der sächsischen Landesverfassung und dem beobachteten Bewilli gungswerke nur immer ein Zuschuß zu den Staatsbedürfnissen mit alleiniger Ausnahme der Bedürfnisse für die Staatsschulden aus ständischen Kassen bewilligt worden, und diese Einrichtung müsse auch hier beibehalten werden. Gegenwärtig ist die Sache aber durch die Vereinigung der Finanzcasse mit der Steuerkasse in eine andere Lage gekommen. Die Stände, welche über die Steuerkasse zu verfügen hatten, erklärten: wir sind da mit einverstanden, daß die Zulagen bezahlt werden, wir erken nen die Nothwendigkeit und das Bedürfniß an, aber wir glau-
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