Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Deputation zu L. und L. einen Beschluß nicht nöthig erach tet hat. Au 6. aber betrifft der erste Punct unter I. die Vollstän digkeit der Aufnahme der ständischen Verhandlungen in das Landtagsblatt, und darüber dürfte weiterNichtszu sagen sein, da deshalb in der ersten Kammer sehr ausführliche Verhandlungen stattgefunden haben, auf welche sich die Deputation bezogen hat. Präsident: Die k. Kammer hat zu 0. einen Beschluß gefaßt: daß die beabsichtigte öffentliche Mittheilung der Land- tagsnachrichten so vollständig eingerichtet werden möchte, als es nur die stenographischen Aufnahmen möglich machen, und unsere Deputation hat angerathen, dem Beschlüsse beizutreten. Ich frage daher die Kammer: ob sie geneigt sei, nach dem An- rathen unserer Deputation dem Beschlüsse der I. Kammer beizu treten? worauf einhellige Zustimmung erfolgt. Referent 0. v. Mayer bemerkt in Bezug auf Punct 2. (ff Nr. 17. d. Bl. S. 215.): Die Staatsregierung hatte beantragt, daß einige Mitgl. gestellt werden sollten, welche die Redaktion mit zu besorgen hätten. Die I. Kammer hat es nicht für zweck mäßig gefunden', daß das Geschäft der Redaktion von ihr mit besorgt werde, sie hat vielmehr geglaubt, daß es mit Vertrauen in der Hand der Regierung zu belassen sek, und beschlossen, bei der hohen Staatsregierung zu beantragen, daß die ständischen Kammern mit der vorgeschlagenen Lheilnahme an der Redaktion der Landtagsnachrichten verschont bleiben möchten. Die darauf gestellte Frage des Präsidenten: Will die Kammer nach dem Anrathen unserer Deputation dem Beschluß derI.Kammerbeitreten? wird einstimmig bejaht. Referent v. v. Mayer erinnert in Beziehung aufPunct 3a (s. Nr. 17. d.Bl.S.215.): Die Deput. hat diese Controls für wünschenswerth gehalten, weil der Redakteur gleich nach der Uebertragung der stenographischen Niederschrift sich zu vergewis sern hat, ob Erinnerungen vorhanden sind. Es versteht sich, daß dem Redakteur nachgelassen ist, auf anderem Wege sich diese Verbesserung zu verschaffen. Die Deputation halt es nicht für nöthig, dieses mit aufzunehmen, sondern glaubt, daß wir dem Beschlüsse der I. Kammer beitreten können. Präsident stellt nunmehro die Fragen: ob die Kammer dem Beschlüsse der I. Kammer aä 3a. beitrete? welche einstim- mig bejahend beantwortet wird, und fragt dann zu 3b. (s. No. 17. dies. Blattes Seite 215.): ob die Kammer geneigt sei, dem Anträge der Deputation, daß die Redaktion angewie sen werde, alle von Kammermitgliedern eingehende Berichti gungen und Verbesserungen in das Blatt aufzunehmen, sofern nicht erhebliche Gründe entgegenstehen, beizutreten? welcher Frage ebenfalls einstimmig beigetreten wird. mehrere zugleich beschäftigt werden möchten. Die Deputation hat daher geglaubt, daß die Regierung keinen Widerspruch machen werde. Präsident: Ich frage die Kammer, ob sie beistimmt, daß von den Stenographen immer zwei zugleich nachschreiben? Diese Frage wird einstimmig genehmigt. Präsident: Der Hr. Staatsminister hat den Antrag zu dem Vorschläge der Deputation unter bb (s. Nr. 17 d.Bl. S. 214.) gestellt, daß nach den Worten: „daß der oder die Re dakteurs" die Worte „wo möglich" eingeschaltet werden. Ref. v. v. Mayer: Der Hr. Staatsminister hat erklärt, es sei nicht nöthig, nachdem von Seiten der Deputation erklärt worden, daß hierunter eine Unmöglichkeit nicht verlangt werde. Abg. Sachße: Ich halte es für gut, daß die Worte: „wo möglich" hinzugesetzt werden. Staatsminister Nostitz und Janckendorf: Die heu tige Verhandlung selbst giebt schon an die Hand,. daß die Staatsregierung diesem Wunsche zu entsprechen beabsichtigt. Eine weitere Garantie wird auch wohl nicht begehrt. Präsid ent: Also könnte ich die Frage wohl weglassen? SLaatsminister Nostitz und .Iänckendorf: Un ter diesen Umständen würde der Zusatz „wo möglich" weg bleiben können. Präsident richtet hierauf die Frage auf den Punct un ter bb, welcher einstimmig von der Kammer angenommen wird. Ref. v, v. May er: Der Satz unter «o lautet so: daß die Redakteurs, wenn sie sich bereits im Staatsdienste befinden, nicht in unmittelbarer amtlicher Dependenz von den Ministe rien stehen. Der Sinn dieses Antrags ist zu Protokoll gegeben und erläutert worden. Eine allgemeine Dependenz haben alle Staatsdiener, und mittelbar dependiren sie auch von den Ministerien. Allein es handelt sich hier von unmittelba rer, specieller, amtlicher Dependenz, wenn ein Staatsdiener selbst im Ministerium angestellt ist als angestellter Rath, Assi stent, Subaltern oder auf irgend eine andere Art. Nach die ser Auslegung, glaube ich, hat dieStaatsregierung ein weiteres Amendement auf diesen Punct nicht gestellt. Präsident: Man ist also mit dem Anträge der Depu tation unter den von dem Referenten gegebenen Erläuterun- ! gen einverstanden? Abg. v. der Pforte: Es scheint mir doch auch bedenklich, k den Satz -mb oo., wie ihn die Deputation gestellt hat, über haupt anzunehmen. Ich erinnere nur daran, daß wir größten- the'lls unter dem Einflüsse von Erläuterungen und in Folge Referentv.v.May er: Die Deputation hat Alles, was die Garantie betrifft, in 5Sätze gebracht. Zudem ersten unteraa. (s. Nr. 17. d. Bl. S. 214.) bemerke ich: wenn nur ein Steno graph nachschreibt, liegt es auf der Hand, daß durch Zufall leicht eine Lücke entstehen kann. Wenn aber mehrere zu gleicher Zeit nachschreiben, so kann der Faden, den der eine verliert, vondem andern wieder ausgenommen werden. Dies liegt auch im Sinne der Staatsregierung selbst; denn im höchsten Decrete ist darauf hingedeutet worden, daß von den Stenographen immer von Zusicherungen der Staatsregierung unsre Beschlüsse fassen, indem dieselbe allemal zum Schluß zu sprechen hat und die Debatte bei uns nicht von dem über der Verhandlung stehen den Präsidium resumirt wird, welcher Umstand mir die größte Unabhängigkeit der Redaktion als Haupterforderniß un ter den Garantien für die Vollständigkeit der Mittheilungen der ministeriellen Erklärungen erscheinen laßt. Ich will einen besondem Antrag auf Ausschließung der Staatsbeamten von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder