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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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meine Ansichten, die, wie ich mit Vergnügen sehe, auch in dem Berichte der Deputation der II. Kammer lebhafte Vertheidi- gung gefunden haben, dem Ermessen der hohen Kammer an heim und erlaube mir schlüßlich, nur noch auf das Urtheil eines Mannes mich zu berufen, der wohl befähigt erscheint, in dem Streite der vorliegenden Meinungsverschiedenheit ein kompetentes zu fällen. Es ist dies der Geheimerath Mitter- maier, .der in einer nur erst theilweise im Drucke erschienenen Beleuchtung des vorliegenden Gesetzentwurfs in dem 3. Stück des diesjährigen Jahrganges des Archivs des Criminalrechts, über die Strafe der körperlichen Züchtigung sich folgendermaßen aussprkcht: „Möge der Gesetzgeber die Strafe intensiv recht empfindlich durch Schärfungen machen, welche auf das Ge- müth wirken, ohne das Ehrgefühl zu zerstören, z. B. Dun kelarrest, einsame Einsperrung auf gewisse Zeit; nur sollte die körperliche Züchtigung nicht mehr unter den Schärfungsmit teln sein. Wir beziehen uns auf das oft in diesem Archive Gesagte; ein Gesetzgeber, dem es Ernst damit ist, durch die Freiheits strafe zu bessern, darf nicht Schläge zugeben. — Viele Män ner, die über Gesetzgebung urtheilen, sind im bürgerlichen Leben zu hochgestellt, als daß sie die sogenannte geringe Volks klasse hinreichend kennen und über die Ansichten derselben ur theilen könnten. Mit Zuversicht darf man hoffen, daß die humane und gerechte Regierung Sachsens bei näherer Prüfung auf jeden Fall die Vorschrift des Art. 20. wegstreichen wird, nach welcher die Gefängnkß - oder Arbeitshausstrafe in körper liche Züchtigung verwandelt werden darf bei männlichen Perso nen unter 18 Jahren, so wie bei Verbrechern, die der Ver letzung der Eigenthumsrechte aus Eigennutz, Rache, Muth- willen, oder körperlicher Verletzungen anderer Personen sich schuldig machten, und bei denen die Verbüßung der Arbeits haus- oder Gefängnißstrafe nicht geeignet sein würde, sie von ferneren Verbrechen abzuschrecken. Auf diese Art würde in der Mehrzahl der Fälle eine solche Züchtigung eintreten kön nen, und zwar ist dies fürchterliche Strafverwandlungsrecht, auf die unbestimmteste Weise von der Welt, den Richtern ge geben; denn dafür, ob Jemand durch die Freiheitsstrafe von ferneren Verbrechen abgeschreckt werden kann, hat der Rich ter keinen Maßstab; es ist vorauszusehen, daß man dann vor züglich bei Personen geringern Standes die Züchtigung eintre ten lassen wird, in der irrigen Voraussetzung, daß diese Züchti gung besser abschrecken werde. Will man denn die Stimme des-ehrwürdigen v. Zeiller in Oesterreich, der im hohen Al ter gegen die Züchtigung sich erklärte, will man die Stimme der Länder Nassau, Waden—Rheingegenden, die keine sol che Strafe kennen, gar nicht beachten? Frage man, ob in den Landern, in welchen diese Strafart aufgehoben ist, die Zahl der Verbrechen überhaupt und insbesondere derjenigen, bei denen man gern die Prügel für die wirksamste Universglme- dicin hält, nämlich der Körperverletzungen, sich vermehrt ha ben, und ob sie selbst in Ländern, wo guter Wem mehr zu Naufhändeln einladet, im Verhältniß der Länder, in welchen die Prügel ihre'Nolle spielen, häufiger vorkommen, und Man wird bald eine verneinende Antwort erhalten und dann end lich über eine Strafart den Stab brechen, die jeder erfahrne Arzt wegen ihres gefährlichen Einflusses auf die Gesundheit verdammt, der Criminalist mißbilligt, weil diese Strafe zu ungleich wirkt, und die her Menschenfreund verbannt wünscht, weil sie den Menschen entehrt und mit dem vernünftig ver standenen Besserungssystem im Widerspruch steht." — Ich habe diesen Bemerkungen Mittermaiers nur den Wunsch beizufügen, daß die gewichtige Stimme dieses competenten Richters, welche weit hinausrelcht über Deutschlands Gren zen, in der I. Kammer der Sächsischen Ständeversammlung nicht unbeachtet verschallen möge. Ziegler und Klipphausen: Ich erlaube mir zu dem, was der verehrte Sprecher vor mir auf so ausgezeich nete Weise geäußert hat, wie wenig Prügel nützlich sind, nur Einiges beizufügen. Auch ich bin der Ansicht, die er geäußert hat. Auch die Todesstrafe ist die leichteste Weife, Verbrecher zu beseitigen, so wie man mit den Stockschlägen auf die leich teste Weise mit denselben fertig wird. Ob aber durch die leichte Art, durch die Beschleunigung der Strafe das Princip der Gerechtigkeit gerechtfertigt werden könne, das habe ich mir längst beantwortet, wenn auch meine Ansichten darüber ent weder zu subjectiv oder zu objektiv, dort vielleicht sanguinische Träume, hier noch nicht an der Zeit sind. So Viel ist ge wiß , daß bei einem Volke, wo diese Art der Züchtigung statt findet, ein sehr roher und unausgebildeter National-Charakter vorausgesetzt werden muß. Es giebt Völker, welche noch auf der Stufe stehen, daß sie fast nicht anders behandelt werden können. Es werden auch manche Völker noch so behandelt, aber es ist auch der geringe Fortschritt der Cuttur zu gewahren. Es gab Zeiten, wo der Prügel bei dem Militair der große General war, der Alles leitete. Es war eine herrliche Truppe, die ein geprügelt auf dem Exercierplatze wie eine Puppe sich bewegte; aber diese Puppe selbst, die so eingeübt war, wie schnell war sie verstoben gegen Truppen, die mit moralischer Kraft gegen sie rückten, und in kurzer Zeit war sie vernichtet. Es wurden statt derselben Truppen gewählt, die mit Ehrgefühl und hohen Eh ren in den Krieg kamen, und die Resultate liegen am Tage; man sieht, welcher Vorzug es sei, wenn moralische Kraft da ist, und welcher Nachtheil, wenn der Prügel herrscht. Im ge bildeten Sachsen sollte davon fast nicht mehr die Rede sein; in dessen muß es besondere Gründe gegeben haben, warum man gewissermaßen wieder darauf zurück ging. Es wäre höchst trau rig, wenn bei einem Volke, während es durch die Constitution zu einem neuen und schönem Leben erblühen soll, die Erfahrung gemacht würde, daß ein großer Theil desselben dafür nicht em pfänglich wäre und wie das Thier mit dem Stock behandelt wer den müßte, Ich glaube nicht, daß ein Vortheil daraus hervor gehen kann, und da Alles, was der geehrte Redner vor mir ge sprochen hat, so ausgezeichnet und ganz aus meiner Seele ge sprochen, so kann ich nur dafür sein, daß man diese Prügel und hi? körperliche Strafe nicht stattsinden lasse. ' Domherr v. Güntherr Auch ich, meine Herren, fühle- mich gewissermaßen in meinem Gewissen gedrungen, Sie zl? bitten, dem Vota sexarsto des Herrn Bürgermeister Hübler die *
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