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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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durch Abschaffung der Empfangshiebe abgeuommen habe, so muß ich bemerken, daß auch gegentheilige Erfahrungen vor kamen. Allerdings hat seitdem und namentlich seit dem Jahre 1832 die Zahl der Züchtlinge in einem viel stärkernVerhältniß zugenommen, als dies nach der bloßen Bevölkerungszunahme der Fall sein sollte. Denn, rechne ich nach den darüber vor handenen Erfahrungen, daß auf 2000 Einwohner ein Zücht ling kommt, rechne ich ferner, daß seit dem Jahre 1832 un sere Bevölkerung etwa um 60,000 Seelen zugenommen hat, so sollte hiernach die Züchtlingszahl in diesem vierjährigen Zeit raum nur etwa 30 angewachsen sein, während aber lei der die wirkliche Zunahme beinahe das zehnfache betragen hat. Daß jedoch die Erklärung dieser Erscheinung weniger in einer zunehmenden Demoralisation, als in einer erhöhetenThätigkeit der Zustizbeamten zu suchen fei, das ist bereits arr einem an dern Orte bemerkt worden. Gewähren sonach diese Erfah rungen ein bestimmtes Resultat für die Beantwortung der Frage nicht, ob durch Abschaffung der Empfangshiebe eine Vermehrung oder Verminderung der Verbrechen herbeigeführt worden ist, so dürfte dagegen zu deren Bejahung eine andere Betrachtung hinführen, zu deren Begründung ich einige ganz kurze Satze aus meiner Ansicht des Strafzwecks vorauszu schicken mir erlaube. Gewiß muß jede Maßregel der Verwaltung, jedes Gesetz, und so namentlich auch das vorliegende, im Sinne des allge meinen Staatszweckes sein und diesem förderlich werden. Als allgemeinen, obersten Staatszweck stelle ich das Erforder niß auf, daß dadurch die höchste Veredlung und das höchste Wohlsein aller Staatsbürger befördert und erhalten werde. Denn in beider Bereinigung liegt das höchste Staatswohl, dessen Erreichung das Ziel unseres gemeinsamen Bestrebens sein muß. Wird nun aber diese Veredlung und dieses Wohl sein zunächst mit durch Verhinderung des Unrechts erreicht, so wir- auch diese Verhinderung als Hauptzweck des Gesetzes und der Strafe anzusehen sein. Eine weitere Ausführung dieser Ansicht gehört nicht hierher; und ich habe nur in Be ziehung auf den vorliegenden Gegenstand noch folgende Be merkungen dem Gesagten anzureihen. Der erste Fehltritt des Menschen soll und kann verhindert werden durch Abschreckung, der zweite durch Besserung; und dahin also müssen unsere Gesetze, unsere Strafen, unsere Strafhüuser wirken. Nach der Gesammtheit meiner Erfahrung hat für die große Mehr zahl aller Menschen körperliche Züchtigung und der damit ver bundene körperliche Schmerz etwas sehr Abschreckendes, so wie denn auch eben dieses Mittel in vielen Fällen und namentlich bei rohen und verstockten Naturen das einzige ist, was schnel len und pünktlichen Gehorsam zu bezwecken vermag. Ist nun aber die anhaltende Gewohnheit zum Gehorsam mit als eine Stufe zur Besserung zu betrachten, so wird auch in un- serm heutigen nicht eben erfreulichen sittlichen Zustand der bür gerlichen Gesellschaft die körperliche Züchtigung als Mittel der Abschreckung und der Besserung, als Mittel zur Verhin derung des Unrechts und somit als Mittel zum allgemeinen Staatszweck überhaupt anzusehen und zu benutzen sein. Kqnn ich über die Folgen der abgeschafften Empfangs hiebe keine bestimmte Behausung aufstellen, so kann ich da gegen mit Bestimmtheit versichern, daß das jetzt in Waldheim und Zwickau eingeführte innere diseiplinelle Verfahren, wo jeder Verhaftete weiß, welche körperliche Züchtigung bei diesem oder jenem Vergehn ihn trifft, die günstigsten Resultate hatte, und dadurch eine Ordnung und Disciplin hergestellt worden ist, wie sie früherhin nie vorhanden war. Daß durch diese Strafen die Gesundheit eines Sträflings gelitten, davon ist in neuerer Zeit kein Beispiel vorgekommen, so wie denn auch ein Hervorrufen von Rache und Erbitterung darum nicht wahrzu nehmen war, weil diese Strafen nie in Uebereilung zur An wendung kamen, sondern nach ruhiger Ueberlegung von dem Vorgesetzten dictirt und von einem Zuchtmeister vollzogen wer den. Läßt man aber die körperlichen Züchtigungen disciplr- narisch bestehen, so dürfte es inconfequent sein, deren Anwen dung gesetzlich nicht gestatten zu wollen, da das Gesetz doch allemal dem bloßen Ermessen vorzuziehen ist. Bürgermeister Bernhard!: Es scheint, als sollte ich einer unwahren Behauptung geziehen werden; das aber, was ich gesagt habe, und was keineswegs in der Allgemeinheit ge sagt worden ist, auch nicht in der Allgemeinheit hat gesagt werden sollen, kann ich beweisen, und werde ich meine Be hauptung nicht zurücknehmen. Fürst Reuß: Ich glaube, daß dieser Gegenstand so gründlich durchgegangen ist, daß ich mir erlaube, auf den Schluß der Debatte anzutragen. v. Thielau, Graf Hohenthal, v. Welk und An dere stimmen dem bei. Präsident: Ich habe da nur noch an den Herrn Iu- stizminister die Frage zu richten: ob im ersten Theil seiner Rede ein Antrag liegen sollte? nämlich der: ob man nicht lieber, statt über das Separatvotum zu entscheiden, dies bei der betref fenden Paragraphe vornehme? Staatsminister v. Könneritz: Ich habe nur die Kam-> mer aufmerksam machen wollen, ohne einen Antrag zu stellen. Allerdings sind die Rücksichten, die bei der körperlichen Züch tigung zu nehmen sind, sehr verschieden; einmal zur Züchti gung, dann als Schärfungsmittel und drittens als subsidiarische Strafe. Will die Kammer über den Antrag in der Allgemein heit abstimmen, so habe ich dies zu überlassen und nur darauf aufmerksam zu machen, daß alle Diejenigen, die in einem oder andern Falle für die Beibehaltung sind, gegen das Se paratvotum stimmen müssen. Allerdings ist die Frage von großem Einfluß auf das ganze Gesetzbuch. Nur bei einer Verbindung derselben mit dem Zuchthaus ersten Grades, nur bei Zulässigkeit derselben als Schärfung, konnten so gelinde Strafen vorgeschlagen werden. Bürgermeister Hü bler: Der allgemeine Antrag in mei nem Separat-Votum liegt vor; er ist debattirt worden, und ich glaube eine Beschlußnahme darüber ist nicht zu versagen. Es würde nur die Frage entstehen: ob er zu spalten sei? Ge richtetwar er dahin „die körperliche Züchtigung, nicht nur als Strafschärfung, sondern auch als Strafart aus dem vorliegen-
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