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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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darauf, daß dem Abg. v. Runde der Sitz in der Kammer bis zu Anordnung der neuen Wahl anderweit zu gestatten sei, er ließ sich jedoch den Hansischen Vorschlag: statt der Worte: „bis zu erfolgter neuer Wahl" die Worte: „bis zur Erle digung der Sache" zu setzen, gefallen. Weil.nun der erste Antragsteller den Antrag, daß dem v. Runde bis zur Er- ledigungderSacheder Sitz bleibe, hat wieder fallen las sen, diesen jedoch der Vkcepräsident wieder ausgenommen, dagegen der Abg. Eisenstuck seinen früheren Antrag aufs Neue gestellt hat; so sind allerdings nunmehr zwei Anträge vorhan den; der eine von dem Abg. Eisenstuck, welcher lautet: daß dem Abg. Runde der Sitz bleiben sollte bis zurAnordnung der neuen Wahl, und der vom Vicepräsidenten v. Haase wieder aufgenommene: bis zur Erledigung der Sache. Der jetzt Haasesche, früher Eifenstucksche Antrag hat die Unterstützung bereits erlangt, der neuerliche Eifenstucksche muß zuvörderst unterstützt werden. P rasid ent bringt hierauf dm letzteren zurUnterstützung. Es wird jedoch derselbe nicht ausreichend unterstützt. Staatsminister v. Zeschau: Es ist früher geäußert worden, daß die Kammer in eine Jnconsequenz fallen würde, wenn sie den jetzt vorliegenden Antrag annehme. Ich habe hierüber zwar der geehrten Kammer selbst die Entscheidung zu überlassen, jedoch nur mit wenig Worten zu bemerken, daß es mir hauptsächlich aus dem Grunde, welcher vorhin ange führt wurde, entsprechend scheint, sich auf den jetzt gestellten. Antrag beifällig zu äußern. So viel ist gewiß, daß die Re gierung in dieser Angelegenheit eine entgegengesetzte Meinung hat. Sie hat sie ausgesprochen dadurch, daß sie dem v. Runde eineMissive zusandte, und durch die im Laufe der Ver handlungen abgegebenen Erklärungen. Gebe ich auch gern zu, daß auf Anträge der geehrten Kammer, wie der vorlie gende, es einer Mittheilung des Gesammt-Ministerium nach Vortrag an Se. Maj. den König bedürfe, so ist doch so viel klar,, daß die Meinung der Staatsregierung von der der Stande abweicht, und es scheint mir in der Lhat eine Unbil ligkeit zu sein, wenn man gleichsam mit der Exekution anfan gen und dem Beschlüsse der Kammer sogleich eine Folge geben wollte, die nicht wieder gut zu machen ist. Präsident: Ich sehe endlich die Diskussion für ge schlossen an und würde nunmehr die Frage an die Kammer zu stellen haben: ob sie dem Haaseschen Anträge beistimme: „soll bis zur Erledigung der Sache dem Abg. Runde der Sitz in her Kammer verbleiben" 2 Es wird diese Frage mit 50 gegen 18 Stimmen bejaht. Der Präsident schließt hierauf gegen 1§ Uhr die öffentliche Sitzung, und wird hierauf noch zu einer geheimen überge- gangen. Zwölfte öffentliche Sitzung -er I. Kammer, am 15. December 1836. Fortsetzung der be sondern Berathung über den Entwurf eines Erimmalgesetzbuchs (Art. 4, 5, 6, 7, 9 und 10).— Die Sitzung beginnt All Uhr, das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen, berichtigt und von Bürgermeister Gotttschald und v. Watzdorf mit unterzeichnet. Auf der Registrande ist Nichts eingegangen. Der Präsident beginnt mit den Worten: Es sind, lneine hochgeehrtesten Herren! gestern verschiedene Wünsche gegen mich ausgesprochen worden, darüber, daß die Spre cher etwas mehr mit lauter Stimme sprechen möchten, indem es unmöglich sei, in allen Theken des Saales zu verstehn, was gesprochen werde. Nachstdem sind mehrere Herren mit dem Wunsche hervorgetreten, daß die Anträge ganz nach den Bestimmungen der Landtagsordnung in voller Fassung möch ten vorgelesen werden können, damit Jedermann in Kenntniß von dem gesetzt sei, worüber er abstimmen solle, um sich eine feste Ueberzeugung bilden zu können. Allerdings ist es so der Bestimmung der Landtagsordnung gemäß, die wir zur Richt schnur angenommen haben; es würde dieses auch zur Be schleunigung der Geschäfte beitragen und Ihnen selbst vorcheil-. Hafter sein. Was die Amendements betrifft, wenn es bloß eine Aenderung eines solchen angeht, so wird Hr. Secr. Hartz und ich, wo es auf Kenntniß der Worte ankommt, recht gern nachschreiben,- damit man sie vorlesen kann. Hierdurch glaube ich die Meinung der Herren, die mit mir gesprochen, getrof fen zu haben. Man geht nun zur Tagesordnung, zur Fortsetzung der besonder» Berathung des Entwurfs eines Criminalgesetz- buchs über. Referent Prinz Johann betritt die Rednerbühne und, nachdem er bemerkt, daß die 4. tz. des Entwurfs (s. dies, in Nr. 21 d. Bl. S. 270) bereits verlesen worden, fährt er mit dem Vortrage des gestern abgebrochenen Gutachtens der Deputation zu dem Artikel 4 (s. Nr. 21 d.B. S. 271) fort, welches unter andern unter Zustimmung der König!. Comnns- sarien vorschlägt, am Schluffe des 4. Artikels nach „zu tref fen" hinzuzufügen: „ein Gleiches findet statt, wenn ein Inländer im Aus lande, oder ein Ausländer im In- oder Auslande eines der in den Art. 81 und 88 bis mit 91 des speciellen Theils dieses Ge setzbuchs erwähnten Verbrechen, so wie eines der im Sten Kapi tel desselben Theils aufgeführten Verbrechen gegen ausländische Behörden verübt hat." Es entspinnt sich hierüber weiter keine besondere Diskus sion und der Präsident stellt die erste Frage auf diesen von der Deputation gemachten (und so eben erwähnten) Zusatz zum 4. Artikel. Von der Kammer wird die Annahme dieses Zusa tzes einstimmig beschlossen. Der Präsident fährt hierauf in der Fragstellung fort: nimmt die Kammer den 4. Artikel, wie er im Gesetzentwurf
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