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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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rung käme? Die Vortheile, die aus der Uebergabe einer sol chen Dankadresse entstehen sollen,' seien noch problematisch, hin gegen: die Nachtheile feien bedeutend. Es würden Wünsche hervorgerufen, vielleicht mit einer Majorität abgelehnt, wah rend sie nicht einer sorgsamen Prüfung der Deputation unter-' legen und er glaube, da wären die Nachtheile von solcher Größe, daß man sich nicht der Gefahr aussetzen könne, der Dankadresse das Wort zu reden, wenn sie anders mehr fein, solle, als das Echo der Thronrede, und sie wochenlang später zu bringen, würde kaum passen. Abg. v. Dieskau: Die Rede des geehrten Abgeordneten, der so eben gesprochen, sei sehr scharfsinnig, er könne aber nicht damit übereinstimmen; denn es solle in Beziehung auf die Dankadresse nur das berathen und beschlossen werden, was in dieselbe aufzunehmen sein werde; mithin würde ein Beschluß bloß darüber gefaßt werden. Deshalb würde also der Gegen stand, der nicht mit in die Adresse ausgenommen worden sei, wieder vorgebracht werden können. Daher könne er nicht das Präjudicirliche erkennen, welches der geehrte Abgeordnete in sofern finden wolle, als er glaube, daß das Petitionsrecht in dieser Beziehung gänzlich abgeschnitten sei. Noch habe er in Berücksichtigung dessen, was der Abg. Atenstädt bemerkt habe, zu entgegnen, daß er nicht zugeben könne, bei Motivirung sei nes Antrags geäußert zu haben, daß es einen besondern Ein druck bei dem Wolke machen würde, und gesetzt, er hätte es ge sagt, so würde er darin keine Veranlassung erkennen, daß der Abgeordnete sich so darüber zu äußern nöthig gehabt habe,, als ob er die Absicht hätte, einen Effect.hervorzubringen. Staatsminister v. Linden«u: Die Negierung hat den Lauf der ständischen Berathung nicht hemmen mögen, sondern deren Schluß abgewartet, um über den verhandelten nicht un wichtigen Gegenstand auch ihre Ansicht abzugeben. Hat sie auch dem, was bereits von acht verehrten Rednern gesagt wurde, wenig oder nichts hinzuzufügen, so halt sie sich nichts desto weniger für verpflichtet, ihre Ueberzeugung dahin auszuspre chen, daß eine solche Adresse für überflüssig, zwecklos und nach theilig zu erachten sei, und damit den Wunsch ihrer Unterlas sung zu verbinden. Daß im konstitutionellen Sprachgebrauche Adresse und Petition wesentlich verschieden ist, wurde bereits bemerkt; nach dem Herkommen in England und Frankreich kann der Gegen stand der Adresse nur ein doppelter sein: entweder die Beant wortung ist gewöhnlich ein Nachhall der Thronrede, oder ein außerordentliches, besondere Aufmerksamkeit erheischendes Er- ergniß. Ist aber letzteres bei uns nicht vorhanden, so ist auch die Beantwortung, in der vom Präsidenten der ersten Kam mer bei des Landtags Eröffnung gehaltenen Rede, bereits voll ständig enthalten und eine Adresse wird dadurch überflüssig ge macht. Allein sollen darinnen Wünsche und Anträge ausgenom men und somit der Adresse der Charakter einer Petition gegeben werden, dann wird jene zwecklos, da die Behandlung der letz ter», in der Landtagsordnung umständlich geregelt, dafür be reits eine Deputation ernannt, und somit jedem Abgeordneten der Weg eröffpet ist, auf dem er für die ganze Dauer des Land tags jeden Antrag zur ständischen Kenntniß und Berathung besser und vollständiger bringen kann, als dies jetzt durch eine Adresse geschehen-könnte. Ist aber eine solche Maßregel für überflüssig und zweck los zu halten,, so muß sie auch als nachtheilig insofern erschei nen, als darauf Mühe und Arbeit vergebens verwendet wer den würde: ohnedem erfordert jeder. Landtag einen großen Aufwand an Zeit, Kraft und Geld, und müssen Stände und Regierung mit diesen kostbaren Elementen- haushälterisch zu Werke gehen, so ist es auch ihre Pflicht, -alles -Ueberflüssige sorgsam-zu vermeiden. Die Erklärung der Negierung übör die vorliegende Ang» legenheit könnte damit geschlossen werden-ließe mich nicht die An deutung des verehrten Abg. Eisenstuck glauben, daß mit einer solchen Adresse auch die freie selbstständige Unabhängigkeit der Kammer benachtheiliget werden könnte,. und ergriff ich nicht gern diese Veranlassung, um einen wohlthuenden Rückblick auf eine schöne Eigenthümlichkeit dieser Kammer zu werfen, die im Hergang des letzten Landtags mehrfach wahrzunehmen war. Diese Eigenthümlichkeit bestand darinnen, daß in unfern land ständischen Verhandlungen weder Parteigeist, noch eigentliche Opposition, noch weniger Servilität, daß weder blinde An hänger, noch blinde Gegner der Regierung vorhanden waren: denn wie oft habe ich im Laufe der damaligen Berathungen die Erscheinung mit Freuden beobachtet, daß ein Abgeordne ter heute mit der Regierung und morgen in einer andern Angelegenheit gegen dieselbe stimmte, frei und unabhängig nur dem folgend, was seine innere Ueberzeugung forderte. Möge diese schöne Eigenthümlichkeit unserer Kammern die im In- und Auslande dankbar und ehrend anerkannt wurde, auch auf diesem Landtage unverändert aufrecht erhal ten werden, da sie das schönste Bestreben des Menschen das Streben nach Recht und Wahrheit beurkundet. Denn wer von uns allen wollte behaupten, sich nie geirrt, nie eine irrige An sicht aufgefaßt zu haben? Gewiß viele der hier Anwesenden ha ben öfterer die Versammlung mit einer andern Ueberzeugung betreten als verlassen, und durch Gründe, Thatsachen und Er örterung eines Bessern belehrt, war dann der gewissenhafte Mann froh und beruhigt, frei von Meinungszwang und frühe rer Verpflichtung, so handeln und stimmen zu können, wie es des Landes Beste, seine Ueberzeugung, sein Gewissen, wie es sein Eid erheischte. Allein diese Freiheit, diese Unabhängigkeit des ständischen Wirkens würde beschwert, beengt, vereitelt wer den, wenn die Kammer bereits jetzt über wichtige Gegenstände sich aussprechen, und damit beim Beginnen sich bindende Fesseln für die ganze Dauer des Landtags anlegen wollte. Und auch darum muß die Regierung wünschen, daß die beantragte Adresse von einer verehrten Kammer nicht genehmiget werden möge. Da der Gegenstand als zur Gnüge erörtert betrachtet wird, und Niemand weiter das Wort verlangt, so erklärt der Präsident dieBerathung für geschlossen, und stellt die Frage: „Soll die vom Abg. v. Dieskau beantragte
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