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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Die Deputations-Mitglieder Bürgermeister Hübler, von Zedtwitz und von Carlowitz erklären sich gleichfalls dafür. v. Carlowitz: Es sei mir eine Frage erlaubt. Also nach der Erläuterung des Secretair Hartz fallt der Dunkelarrest hin weg bei der Zuchthausstrafe ersten Grades? Freilich muß ich wünschen, daß er auch bei der Zuchthausstrafe 2. Grades weg fällt; denn es ist erwähnt worden, daß der Dunkelarrest bei ei ner kürzern Zeitdauer keinen Nutzen gewährt. Bürgermeister Hübler: Dem scheint zu widersprechen die Erfahrung, welche man in Nordamerika und Genf ge macht hat. Referent Prinz Johann: Wenn man das Dunkel-Ge- fängniß bei dem 1. Grade hat, so habe ich auch kein Bedenken, es bei der Zuchthausstrafe zweiten Grades eintreten zu lassen. Ich muß aber gestehen, daß ich gewünscht hatte, man hätte keine Bestimmung darüber getroffen, da von der Regierung erwähnt morden ist, daß er bei längerer Zeitdauer der Gesundheitnach theilig und bei kürzerer Zeit nutzlos sei. Staatsminister v. Könneritz: Ich habe noch keine be stimmte Auskunft erlangen können; nur so Viel habe ich vor läufig erfahren, daß man ihn für die Gesundheit schädlich und doch nicht für ein wirksames Strafmittel erkannt hat. Die Regierung muß sich daher jedenfalls Vorbehalten, zu erwägen, ob diese Schärfungsart, welche von ihr selbst nicht vorgeschla- gm worden, auch anwendbar sei oder nicht. v. Carlowitz: Ich müßte mir noch eine Erläuterung erbitten, nämlich die: wie ist die Zeitdauer des Dunkelarrests beider Zuchthausstrafe des 1. Grades bestimmt? Bürgermeister Hübler: Das würde Sache des erken nenden Richters sein. v. Carlowitz: Also da ist nichts Näheres angegeben ? Bürgermeister Hübler: Es ist von jenseitiger Deputa tion vorgeschlagen worden, den Dunkelarrest als Schärfung in einer ununterbrochenen Dauer von 20 — 30 Tagen statt- sinden zu lassen. Nach dem Amendement des Bürgermeister Hartz ist diese Dauer modisizirt auf 10 — 30 Tage. Ich trage kein Bedenken, dem Amendement in Beziehung auf den Dun kelarrest als nothwendigen Zusatz der Zuchthausstrafe I. Gra des beizutreten und es an meinen eventuellen Vorschlag zu Artikel 7 zu knüpfen. Denn was von der Schärfung überhaupt gilt, muß auch hier gelten. v. Carlowitz: Das wäre nur eine Folgerung, aber nicht ausdrücklich ausgesprochen. Staatsminister v. Lindenau: Eine Beantwortung der von Hrn. v. Carlowitz aufgeworfenen Frage scheint mir uner läßlich, da über die Dauer des Dunkelarrestes eine Bestim mung nicht fehlen darf. Einige darüber in Zwickau gemachte Erfahrungen sind insofern nicht günstig, als auf faule, träge, verwilderte Menschen auch durch diese Strafe wenig Eindruck gemacht wird. Es ist ihnen ganz recht, mehrere Tage unbe schäftigt zu sein, und diesen Zustand längere Zeit fort- dauem zu lasten, würde nur dazu beitragen, sie auf eine noch, tiefere Stufe herabzubringen. Arbeit, verschärfte Disciplin und die Hoffnung, durch Fleiß und gute Aufführung einer bes- ern Zukunft entgegen zu gehen, das sind die besten und einzi gen Mittel, um auf solche Menschen wirksam zu werden. Bürgermeister Hübler: Auf das, was der Hr. Staats minister geäußert, nur noch ein Wort der Entgegnung: In den Strafanstalten von Nordamerika und Genf hat die Anwendung des Dunkelarrestes die beachtenswerthe Folge gehabt, daß die Verbrecher, welche dieser Strafe unterlegen hatten, als eine Wohlthat sich erbaten, arbeiten zu dürfen. Diese Wirkung ist unbestrittne Thatsache. Was die Zeitdauer betrifft, so glaube ich, daß wenn vorgeschlagen worden, den Dunkelarrest als Schärfungsmittel nicht über 10 — 20 Tage auszudehnen, er auch als nothwendiger Zusatz zur Zuchthausstrafe 1. Gra des nicht weiter ausgedehnt werden dürfe. Graf v. Hohenthal: Vom Bürgermeister Hübler ist auf die Erfahrung von Amerika und Genf Bezug genommen wor den; ich kann aber aus der Erfahrung, die ich in England ge macht habe, die Versicherung geben, daß die Einführung des Dunkelarrestes nicht zu dem gewünschten Zwecke geführt hat, und deshalb hat man sich genöthigt gesehen, die Stockschläge wieder einzuführen, weil für Faule der Dunkelarrest keine Strafe ist, für andere eine sehr schwere, und der Fall vorgekommen ist, daß in den letzten Jahren bei der Verbüßung von 3 Wochen Dun kelarrest 3 Personen blind geworden sind. Referent Prinz I o h a n n: Ich muß sehr bedauern, daß die Kammer einen Antrag angenommen hat, den sie nicht ge hörig geprüft hat, rücksichtlich dessen die Akten nicht geschlos sen waren. Ich habe mich aus dem angeführten Grunde im mer gegen den Dunkelarrest erklärt; indessen der Beschluß ist erfolgt, es läßt sich nicht darauf zurückkommen. Ich erkläre mich jedenfalls gegen den Dunkelarrest auch als Schärfung und würde bitten, daß der Antrag des Bürgermeister Hartz gespalten würde. Ich würde darauf antragen, daß der Art. 8. insoweit ausgenommen würde, daß die Schärfung aus 1., 4. und 5. für beide Grade angenommen und dann die Frage ge stellt werde, ob der Dunkelarrest als Schärfung der Zucht hausstrafe zweiten Grades eintreten soll, und daß man endlich auf den dritten Satz die Frage stellte. Der Antragsteller, Secr. Hartz, ist damit einverstanden, und es stellt der Präsident die Frage: ob die Kammer ge neigt sei den Art. 8. wie er auf der 42. Seite des Deputations- Gutachtens der II. Kammer befindlich ist (siehe oben Seite 338.), jedoch nur in Bezug auf 1, 4 und 5 anzunehmen? Sie wird einstimmig bejaht. Die weitere Frage: soll der Dunkelarrest von 10 bis 30 Lagen als Schärfung des zweiten Grades stattfinden? wird durch 23 Stimmen abgewvrfen. In Bezug auf die in dem Gutachten der jenseitigen De putation enthaltenen Bestimmungen, daß jedesmal im Urthel zu erkennen sei auf die Anwendung dieser Schärfungsart,, und ob mehrere derselben zu verbinden seien, fügt Secr. m Zedtwitz die Bemerkung bei, -aß, wenn die Schärfung einer Strafe ausgesprochen werden soll, im Urthel darauf erkannt werden müsse, und darauf keine Frage zu stel len sein dürfte, und es schlägt
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