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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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344 auch konstitutioneller Staaten, selbst von Baden, enthalten fast . sei. Es ist erwähnt worden, daß man einen besondern Stand alle eine ähnliche Bestimmung. Und wenn man den hohem ! bevorzugen wolle; ich glaube aber, daß nicht sowohl von er- Grad der Bildung überhaupt berücksichtigt und nicht die Ge- nem besondern Stand, sondern von Verbrechen die Rede ist, burt und den Stand, so kann von einer Ungleichheit an sich die in der öffentlichen Meinung nicht als so weit herabwürdigend wohl nicht die Rede sein, da das Zuchthaus auf den gebildeten I dastehen, nicht als entehrend angesehen werden, und ich glaube, Mann natürlich viel härter einwirken muß. Mein dessenun-! daß es wohl im höchsten Interesse des Volks liegen muß, solche geachtet muß ich mich gegen die Minorität erklären. Die Re- Personen nicht zu den gemeinen Verbrechern gestellt zu wissen, gierung hat die Festungsstrafe nicht Vorschlägen können, weil I Wenn z. B. wegen eines politischen Vergehens ein Geistlicher weder die Räumlichkeit noch der Zweck unserer Bergfestung l in einen solchen Fall käme, muß es da nicht im höchsten In- Sicherheit gewähren, daß sie, sobald sie erkannt ist, auch jedes-1 teresse des gefammten Volks liegen, daß dieser nicht zu der ro- mal vollstreckt werden könne. Sie hat statt dessen ein anderes l hen Klasse der Verbrecher gesperrt werde? muß dies nicht der Strafmittel gewählt, das Landesgefängniß. Bei der Frage je-! geehrte Redner Hr. v. Großmann selbst im Interesse seines doch: in welchen Fallen ist das Landesgefängniß anzuwen-! Standes wünschen? den? hat die Negierung geglaubt, nur objektiv nicht subjektiv zu I Referent Prinz Johann: Wir haben weder Stand noch Werke gehen zu dürfen, und daher das Landesgefängniß nur auf Geburt im Auge gehabt, sondern nur die gebildete Klasse. solche Verbrechen gesetzt, die in der öffentlichen Meinung nicht! Secr. Hartz: Es ist nicht zu verkennen, daß es Verge- als entehrend betrachtet werden können. Einen Unterschied Hungen giebt, die das Gesetz und der Staat hart strafen muß, nach der Subjektivität zu machen hielt sie nicht für angemessen,! weil sie höchst gemeinschädlich sind, die aber mildere Beurthek- Lheils weil sie zu schwankend ist, theils aber um selbst nur den ! lung erhalten und verdienen, weil ihr Grund mehr im Jrrthum Schein einer Begünstigung derGebildeten zu vermeiden. Hier- «liegt, als m der Rohheit und einem eigentlichen bösen Willen, bei, glaube ich, wird man sich beruhigen können. Sollte der Bei solchen Verbrechen wird sich die öffentliche Stimme aller-. Fall vorkommen, wie z. B. übereilter Todschlag, so würde der I dings dahin aussprechen, daß keine Strafe eintrete, welche die Weg der Begnadigung immer offen stehen. Uebrigens scheint Folge der Ehrlosigkeit nach sich zieht, und würde der Vorschlag mir der Antrag der Minorität nicht konsequent, wenn sie Fe- der Minorität der Deputation diesen Zweck erreichen, so würde stungsstrafe vorschlagt, weil Zuchthaus und Arbeitshaus oft ich sehr zweifelhaft bei mir sein, ob ich ihm nicht beitreten sollte; den persönlichen Verhältnissen zuwider sei, und doch denVer- allein es ist klar, daß der Vorschlag diesen Zweck nicht erreicht, lust aller Ehrenrechte mit der Festungsstrafe verbinden will. I daß vielmehr das Mittel, welches die Staatsregierung anzuwen- Bürgermeister Schill: Das, was ich sagen wollte, ist be- den gedenkt, dem Zwecke völlig entspricht. Die Begnadigung, reits erwähnt worden, und ich habe nur auf das, was v:Groß- t welche in einem solchen Fall eintreten wird, würde die Strafe mann geäußert hat, als ob wir den Handwerkern die Ehre erzeigt des Zuchthauses in die Strafe des Landesgefängnisses verwan- hätten, ihnen Züchtlinge in ihre Mitte zu geben, zu erwähnen, deln, welche dann kaum länger dauern wird, als die Zuchthaus- daß ich glaube, daß dies unsere Ansicht nicht gewesen ist, indem I strafe gedauert hätte. Allein die, welche in das Landesgefängniß wir nicht dafür gesprochen haben, daß sie Züchtlinge aufnehmen eingeliefert werden, behalten die bürgerlichen Ehrenrechte, sie sollen, sondern die Rede ist davon, ob der, der seine Strafe ver- sind also besser daran, als wenn auf Festungsstrafe in der Art büßt hat, wieder in die Innung ausgenommen und Meister erkannt würde, wie die Minorität der Deputation vorgeschlagen werden könne. Ihat. Ich glaube daher, daß es im Sinne der Minorität derDe- v. P osern: Was ich früher sagen wollte, ist nun schon ! putation selbst liegen wird, wenn ihr Vorschlag nicht durchgeht; erwähnt, ich darf mir daher nur noch einige wenigeBemerkun-1 denn ihr Zweck wird sicherer und besser auf die von derRegierung gen erlauben. Es ist mir nach den jetzt geschehenenAeußerun-1 bezeichnete Weise erreicht. gen und Erläuterungen einerlei, ob das Gutachten der Mino-! v. Carlowitz: Das Gutachten der Minorität derDepu- rität angenommen wird oder nicht; mir liegt nur daran, da es I tation ist so sehr mißverstanden worden, daß es wahrlich schwer in Zweifel gezogen worden ist, ob der Regent, wenn die Kam- fällt, dasselbe zu rechtfertigen. Allein um so nothwendiger ist mer durch besondern Beschluß die Festungsstrafe als eine nicht dies, und ich bin es mir selbst schuldig, die Gründe nochmals zulässige Strafe erklärt, sie auf dem Wege der Begnadigung i zu entwickeln, welche mich bestimmt haben, dem von derMi- noch eintreten lassen könne — daß in der Schrift jener Zwei-! norität aufgestellten Grundsatz beizutreten. Ich würde hoch er- fel widerlegt, beseitiget werde; wenn nicht, wie dies wohl zu i röthen, wenn ich bei Unterzeichnung des Gutachtens der Mino- hvffen sieht, die Kammer an einem andern Orte des Gesetzes i rität im entferntesten die Bestimmung der Verfassungs-Urkunde diese Strafart wieder unter die zulässigen Strafen aufnehmen I außer Augen hätte setzen, vielleicht ihr gar hätte entgegen treten sollte. Es ist h. 34. der Verfassungs-Urkunde erwähnt wor- wollen. Ich gestehe, daß es nichts Unangemessneres, nichts den, welche wörtlich also lautet: „die Verschiedenheit des ! Verfassungswidrigeres, nichts Ungerechteres geben könnte, als Standes und der Geburt begründet keinen Unterschied in der i gerade in der Strafgesetzgebung einen Stand vor dem andern zu Berufung zu irgend einer Stelle im Staatsdienste" — ich sollte! bevorzugen. Das also ist ein Vorwurf, den ich wenigstens von aber meinen, daß das Schaffen eines Sträflings auf die Fe- t mir durchaus zurückweisen muß. Ist vielleicht in das Gutachten siung keine Beförderung, keine Berufung zum Staatsdienst i selbst das eine oder andere Wort eingeslossen, was zu diesem
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