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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilunge« über die Verhandlungen des Landtags. 33. Dresden, am 4. Zanmr. 1837. Sechzehnte öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 20. December 1836. (Beschluß.) Fortsetzung der besonder« Berathung über den Entwurf eines Criminalgesetzbuchs (Art. 50 — 61). — Staatsminister v.KönneritzL Gewiß hat auch der Ge setzentwurf möglichst milde Bestimmungen vorgeschlagen, wie dies auch von 0. Großmann anerkannt wird. Er ist milder, als die Gesetzgebung anderer Staaten. Wo wird man hinkom men, wenn in der Kammer fortwährend bald hier bald dort auf noch größere Milde angetragen wird? Wenn der Abgeordnete v. Posern sich gegen den Grundsatz: malitia snxxlet aatatsm, ausgesprochen hat, so wird darüber noch spater gesprochen wer den. Die gegenwärtige Frage über das Alter hängt damit nicht zusammen. Uebrigens HßWM ich, daß der junge Mann mit diesem Alter für so reif gehalten wird, daß er mündig gespro chen werden kann. Referent Prinz Johann: Mein Separatvotum ist nicht aus der Ansicht hervorgegangen, weil vor dem 21. Jahre keine Rechtskenntniß vorhanden sei; detaillirte Rechtskenntm'ß kann man bei dem größern Theile der Staatsangehörigen nicht vor aussetzen. Meine Ansicht ist dahin gegangen,, daß ich nicht glaubte, daß die somatische und psychische Reife so vollendet sei, daß der Mensch in diesem Zeitraum eine vollendete Festigkeit des hösenWillens hätte. Wenn bemerkt worden ist, daß noch an dere Milderungsvorschlage geschehen würden, so muß ich bemer ken, daß im 2. Theile nur wenige Milderungsvorschläge von der Deputation geschehen sind, in Gegentheil die meisten Ver schärfungen enthalten. Der Präsident schreitetet nunmehr zur Fragstellung: ob die Kammer das Separatvotum annehme? und man ant wortet mit 24 gegen 7 Stimmen verneinend. .Referent Prinz Johann trägt sodann das Deputations- Gutachten unter a vor, wobei die Deputation beantragt, „daß der letzte Satz des Artikels 61. (s. dens. Nr. 32. S. 414.) von den Worten: „insofern nicht" an, mit folgendem Satze vertauscht werde: „Die Jugend ist jedoch nicht als Milderungsgrund zu berücksichtigen, wenn die Beschaffenheit der Lhat, ihrer Moti ven und der übrigen dabei eintretenden Umstände die Präsum tion ausschließen, daß der Verbrecher mehr aus jugendlichem Leichtsinn, als aus Vorsatz und mitUeberlegung gehandelt habe." Domherr V. Günther hatte hierzu vorgeschlagen, den Satz, welcher sich auf den Grundsatz: mslltis Lupxlot sotstew, stützt, ganz in Wegfall zu bringen, und äußert zur Unterstützung seines Antrags Folgendes: Es scheint mir allerdings zweckmäßig, daß im 61. Artikel die Worte: „die Jugend — gehandelt habe" in Wegfall kommen. Ich erachte den Grundsatz: mslltls 8,Miet geirrtem, in mehrfacher Beziehung bedenklich. Man kann nicht daraus, daß der junge Mensch mit vielem Verstände die Mittel, zum Zwecke gewählt hat, und daraus, daß dieserZweck sehr verbrecherisch war,auch nicht daraus, daß er bei Anwendung dieser Mittel eine ungewöhnliche Starke und Festigkeit des Wil lens bewiesen hat, schließen auf das, was wesentlich ist, darauf, daß dieVernunft, das geistige Prinzip, zu der Starke und Festig keit gelangt sei, nach welcher die volle Zurechungsfähigkeit auszu sprechen ist. Man würde irren, wenn man glaubte, daß ein junger Mensch, der ein Verbrechen klug angefangen hat und bei der Ausführung desselben ungemein beharrlich verfahren ist, ein solcher sei, der die nöthige Vernunft besitzt, um das Verbrechen nicht zu begehen. Kein Verbrechen bietet häufiger und auffal lender diesen Beweis dar, als das Verbrechen der Brandstiftung, gewiß eines der größten und gefährlichsten. Es findet sich mehr als anderswo, daß junge Personen mit äußerster Schlauheit, niit der unermüdetsten Beharrlichkeit das Verbrechen vorbereiten und mit teuflischer Freude an dem Gelingen desselben sich er götzen. Dennoch wäre hier der Schluß falsch, daß esBösewich- ter waren, die um jeden Preis unschädlich gemacht werden müß ten; sie stehen in der Entwicklungsperiode, wo die Vernunft noch nicht die volle Reife erlangt hat. Ich stimme für den gan zen Artikel, nur für Wegfall der Worte: „die Jugend — ge handelt habe." Der Präsident stellt nun an die Kammer die Unter stützungsfrage, und diese erfolgt ausreich end. Secr. v.Zedtwitz: Ich habe den Antrag des Herrn Domherrn v.. Günther unterstützt und muß mich für ihn aus sprechen. Von jeher hat es mir Ueberwindung gekostet, die sen. Satz für wahr gelten zu lassen, der namentlich bei dem Verbrechen der Brandstiftung gesetzlich sanktionirt war. Auch in der Deputation habe ich mich anfangs wieder dagegen er klärt und nur auf den darüber geschehenen Vorschlag, wel cher eine Modifikation in die Sache bringen sollte, mich ge fügt. Die Gründe aber, welche vom Domherrn 0. Günther aufgestellt worden, sind auch mir sehr einleuchtend und ha ben mich jetzt anders bestimmt. Es liegt einmal dem Satze kein recht -rationelles Prinzip unter, und ich glaube, daß, wenn er auch bisher in der Praxis gegolten hat, man ihn doch von -jetzt an bei der Gesetzgebung verlassen sollte. So viel ist wenigstens gewiß, daß Alles das, was von Sr. König!. Ho heit früher dafür angeführt worden ist, daß die Jugend über-
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