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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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und-nach erfolgter Genehmigung von dem Herrn Amtshaupt- mattn Freiherrn v; Biedermann und dem Herrn Grafen SchönburgMit -unterschrieben. Sodann werden-die auf dÄ Registrande befindlichen Gegenstände vorgettageN: 1) Ein Schreiben des Herrn' von Schönberg aüf Wilsdruff, -wodurch derselbe die Aufgabe seiner Bevollmächtigung Seiten des Herrn Grafen zu Solms-Wildenfels und seinen Austritt aus der Kam mer acheW'- > V, - DerPräsidentbemerkt/daß dieses Schreiben der Kam- mÄWreits'gestern mikgethellt worben- jedoch Nicht auf die ge-° strige Registrande zu bringen gewesen sei, indem dasselbe erst vor dem Beginn der Sitzung in die Hande des Präsidiums ge-. langt sei. Nach dem Beschlüsse würde also gedachtes Schreiben' zu den Akten zu nehmen sein. - 2) Wundarzt Baumann'zu-Dresdott. überreichtem Ver- vbllstandigUNZ seiner unter Nr» 2A eingetragenen Petition-die unterm 22, Septbr. 1836 an ihn ergangene-Bescheidutig des Ministeriums des Innern. . 'i.' . . - - -Das Präsidium bemerkt hierbei, daß, da das Gerügte von dem Petenten nachgebracht worden sei, dieser Gegenstand anderweit an die 4. Deputation abzugeben sein werde. - '' ° 3) Generallieutnant vonMiltitz trägt äüf Wiederbesetzung der Stellen der Inspektoren pe! ,d'm''Lan.öeSschüildrk'M"MeiM und Grimma an. . Seiten des P räfi d i u m s -wird erwähnt, daß,- da diese- Petition von einem der verehrten Mitstände eingegangen sei, dieselbe der Verfassung nach an die 3. Deputation der hohen Kammer zu gelangen haben werde. - Ferner sind zwei Gesuche um Urlaub eingegangen; das -ine vom Hrn. Grafen Vitzthum-Eckstadt aufLkchtewalde, welcher bittet, daß ihm der bereits gewährte Urlaub bis zum 12. d. M., verlängert werden möchte; das andere vom Hrn. 0. Großmann aus Leipzig, der um Verlängerung seines Urlaubs bis zum 8. d. M. nachgesucht hat. Das Präsidium stellt hieraufdie Frage an die Kämmet:' Ob sie diese beiden Gesuche genehmige? Einstimmig be willigt. V" ' Endlich wird .vom Präsidium noch bemerkt, daß Bi schof Mauermanu bei seinem gestrigen Ausgehen sich einen klei-' nm Rückfall seiner Krankheit zugezogen und sich daher wegen Unpäßlichkeit entschuldigt habe. > , Es wird hierauf.zu der gestern bestimmten Tagesordnung übergegangen. Auf derselben befindet sich zuerst ein Bericht der 4. Deputation, die Petition mehrerer Chausseewarter der 4. Amtshauptmannschaft im Dresdner- Kreisdirektions-Bezirke, Ioh. Gottlob Leuteritz und Cons., um Aufnahme in die Zahl der Staatsdiener und um Pensionsertheilung in Gemäßheit des Gesetzes vom 7. März 1835, . . . . t. Das Präsidium ersucht den Referenten Freiherrn v. Biedermann die Rednerbühne zu besteigen. ' ' j Dieser, .bemerkt: Der Gegenstand ist .so einfach, daß i^ mir erlauben darf, sofort zur Verlesung des Deputations-Be richts zu schreiten. ' , - Dies geschieht; und es geht daraus hervor, daß die De . putätion beaNttagtr diö;Bittsteller abfällig zu bescheiden« -Re-fe-rent: Dabei erlaube ichsinirnur zu bemerken;- daß meiner.individuellen Ansicht nach die Sache allerdings vielleicht einer weitem Prüfung zu unterwerfen gewesen sein würde, wenn die Chausseewärter bloß gebeten hätten, daß hinsichtlich ihrer be sonder».'Verhältnisse durch Pensionirung oder sonst für sie und chie .Ihrigen gesvrgtiwerdsn möchte. Allerdings sind Billigkeits gründe hier vorhanden, .die bei keiner andern Klaffe-von Arbei tern-vorwalten. Z)ie Chausseewärter sind genöthigt,.aller und jeder Witterung sich auszusetzen; das Wetter mag sein, wie es wolle, ste müssen.arbeiten (es siegt dies in-der Natur der Sache), wo sonstNiemand um-Geld zu haben ist: Ich habe traurige Fälle erlebt von dem Schicksale solcher Leute. Die Petenten haben aber nicht.'bloß umPension für -sich oder die Ihrigen gebeten, sondern-.gewünscht, daß. sie als Staatsdiener ausgenommen werden möchten, und haben sich-auf das Staatsdienergesetz be rufen. Nach diesem haben, sie jedoch, wie im Deputations- Gutachten näher erörtert worden,. keinen Anspruch hierauf. w Welk: Dieser-Ansicht muß- ich.mich ganz anschließen. Nach den Worten des Gesetzes dürfte, ihnen kein.Anspruch auf,Aufnahme unter die Staatsdiener-HU gewähren, anderer seits aber sehr wünschenswerth sein,- daß auf irgend.eine Art für diese Leute,- vorzüglich wenn 'sie in ein höheres Alter auf steigen, gesorgt würde. . Ich habe sselbst-einen Fall gehabt, daß ein 66jähriger Straßenwärter durchaus-seiner kör perlichen Constitution halber seinem Dienste nicht mehr vor stehen konnte, den er langer, als . 40 Jahre mit großem Eifer und Treue verwaltet hatte. Diesem Mann ist nun allerdings vom Finanz-Ministerium eine jährliche Unterstützung zu Theil geworden. Die Sache würde sich vielleicht dadurch beseitigen lassen, wenn von Seite« dieses Ministeriums eine beruhigende Zusicherung erfolgte, daß, insofern es irgend thunlich,. für diese Leute durch besondere VerwMgungengesorgt, werden solle.- ... -.. .. .... .- v. Biedermann:-Auch ich habe die Falle-früher mehr mals gehabt, daß kleine Pcnsionirungemaus dem-Chaussee-Un- terhaltungsfonds genehmigt worden sind. Ich kenne Einige,- die noch auf.den-Grund- solcher Bestimmungen Pension genie ßen. In neuerer Zeit jedoch ist mir der Fall nicht wieder vor gekommen.- Staatsminister v. Zesch a u: Das Finanz - Ministerium hataufden-.GrundchesStaatödiencrgesetzes allerdings, nl'chtan- ders verfahren können,als die ChausscewärttP.nut ihrem Gesuche um Aufnahme unter die Staatsdiener zurückzuweisen; denn das erwähnte Gesetz bezeichnet siewic-auch im.Deputatio.ns-Be- richte angeführt-ist- keineswegs als Staatsdiener. . Es hat aber diese Bescheidung auch dein Finanz-Ministerium, mitRück- sicht auf die frühere Einrichtung, nicht unbillig geschienen, da den Chausseewärtern, wenn sie durch Altersschwache oder sonst für den Dienst unbrauchbar geworden waren, eben so wenig, wie klMr Hinterlassenen- Pensionen.gegeben wurden; indem nur in Folge eines allerhöchsten Spezialreskripts dem Finanz-Mii'.i'sterirrm nachgelassen war, in einzelnen ganz dring-
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