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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Fälle unter 92,93 und 94 als gleichartig zu betrachten wären, die aber sehr verschieden sind. Secr. Hartz: Das könnte meinen Wünschen nur ange messen sein; ich wünsche nur die in den Artikeln 92, 93 und 94 bezeichneten Verbrechen zu trennen, und der Zusatz der De putation ist eine größere Verdeutlichung Dessen, was ich beab sichtige. Nachdem der Antrag die hinreichende Unterstützung gefunden hatte, äußert Königs. Commissairv. Groß: Es würde von Seiten der Regierung gegen den Satz selbst kein Bedenken stattsinden, aber die Aufnahme des Artikels kann man nicht für angemessen halten, da es nicht nothwendig scheint, über die Gleichartigkeit der Verbrechen bei jedem Kapitel in einem eigenen Artikel sich auszusprechen. Im allgemeinen Theile ist die Strafe des Rückfalls für dieselben und gleichartige Verbrechen bestimmt, und wegen Vorschriften über die Gleichartigkeit auf den be sondere Theil hingewiesen; allein m jedem einzelnen Kapitel dieses Theils besondere Bestimmungen darüber aufzustellen, scheint mir überflüssig und in mancher Hinsicht bedenklich, da manche Verbrechen selbst unter derselben Ueberschrift zusam mengestellt sind, die schwerlich als ganz gleichartig betrachtet werden können. Ich glaube, es würde besser sein, die Anwen dung wegen der Vorschriften über den Rückfall der künftigen Praxis der Richter zu überlassen, als zu spezielle Vorschriften darüber zu geben. Wenigstens hat die Negierung Bedenken getragen, solche Bestimmungen aufzunehmen. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß, nachdem die Kammer den Antrag zu Artikel 58. ange nommen hat, ganz unumgänglich nothwendig ist, eine solche Bestimmung bei jedem Kapitel zu treffen. Ware der Antrag dort verworfen worden, so es wäre etwas Anderes. Wenn die Ansicht der Deputation auf andere Weise ausgedrückt wer den kann, so glaube ich, liegt das /schon im allgemeinen Vor schläge der Deputation, daß dies der künftigen Redaktion Vor behalten bleiben soll, und eines besonder» Vorbehaltes bedarf es also nicht. Nachdem nun der vom Secr. Hartz vorgeschlagene Satz, wie der Art. 94 b. zur Abstimmung gebracht worden waren, werden beide einstimmig genehmigt, und es bemerkt noch schließlich Referent Prinz Johann: Ich bitte um Erlaubniß, das folgende Kapitel nicht selbst vortragen zu dürfen, und habe deshalb v. Carlowitz gebeten, den Vortrag zu übernehmen. Hierauf wird die Sitzung gegen halb 2 Uhr geschlossen, nachdem der Präsident die Mitglieder noch gebeten hatte, sich morgen recht pünctlich um 10 Uhr einzusinden, um mit dem H. Kapitel des in Frage stehenden Gegenstandes beginnen zu können. Ein und zwanzigste öffentliche Sitzung der l. Kammer am 4. Januar 1837. Vortrag der ständischen Schrift, die Landtagsordnung betr. — Fort setzung der besondern Berathung über den neuen Criminal- gesetzentwurf (II. Theil II. Kapitel: Von Beleidigung der Person des Staatsoberhauptes und seiner Familie. Art. 95 — 102).- Die Sitzung, welche in Gegenwart von 31 Mitgliedern eröffnet wird, beginnt ^-11 Uhr, und nachdem das Protokoll der vorigen Sitzung verlesen, berichtigt und von dem Kammer herm Pflugk und dem Bürgermeister Wehner mit unter zeichnet worden ist, nimmt der Präsidentdas Wort: Ich erlaube mir zu bemerken, daß darüber gesprochen worden ist, man könne sich einander in der Kammer nicht recht verstehn, und ob dies nicht abzuändern sei dadurch, daß die Sitzplätze in der Kammer anders geordnet würden. Nun ist schon von den Herren, die sich dafür interes- sirten, geäußert worden, daß vielleicht einmal irgend eines Nach mittags wenigstens Diejenigen, denen es aufgefallen ist, zusam men kommen möchten, um zu versuchen, ob man nicht durch Aenderung der Plätze dies zu verbessern vermöchte. Insofern dies die Ansicht der Herren noch wäre, würde ich so frei sein, Diejenigen, welche sich dafür interessiren, zu ersuchen, um des willen,- weil wir das zu einer andern Zeit weniger vermögen, heute Mittag um 4 Uhr hieher zu kommen, damit man Versuche anstellte. Gelangten die Versuche nicht zu dem gewünschten Resultat, so könnte man allen Plätzen leicht wieder ihre vorige Stellung geben. Ziegler und Klipphausen: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß ich, da ich auf der äußersten rechten Seite sitze, von Demjenigen, was auf der äußersten Linken gesprochen wird, nicht einmal Das höre, was nothwendig ist, und ich in Verle genheit komme, wenn ich darauf Etwas erwiedern wollte. Ich werde auf jeden Fall auf die Einladung des Hrn. Präsidenten heute Nachmittag hier erscheinen, um auf diesem Wege wegen der andern Einrichtung der Plätze zu einem Einverständnisse mitzuwirken. Hierauf bemerkt der Präsident, daß sich heute auf der Registrande Eingänge nicht befinden und sofort zur Tagesord nung überzugehn sein möchte, und da hierzu heute ein neuer Referent (v. Carlowitz svergl. vorstehende Spaltes) gewählt, so habe er denselben zu ersuchen, die Rednerbühne zu besteigen. v. Carlowitz verliest mit Genehmigung der Kammer zu vörderst die ständische Schrift, die Landtagsordnung betr. Präsident fragt hierauf: Genehmigt die Kammer diese Schrift? Einstimmig Ja! Diese soll nun an die II. Kammer abgegeben werden. Man geht nun zur Fortsetzung der besond ern Berathung über den Criminalgesetzentwurfüber, und zwar zum II. Kapitel, welches im Art. 95 —102 von Beleidigung derPerson des Staatsoberhauptes und seiner Familie handelt.
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