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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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den, wie beim vorigen Landtage. Also die Absicht der De putation ist keine andere als die, die der Secret. Hartz be reits ausgesprochen hat. Wir wünschen weiter nichts, als daß die Mittheilungen so wieder gegeben werden möchten, wie am vorigen Landtage bei der H. Kammer. Staatsminister v. Ze schau: Es ist eine vollständige Uebereinstimmung zwischen der Regierung und der Mehrzahl der geehrten Mitglieder der Kammer vorhanden. Findet ein solcher Vorschlag keinen Anklang, wie er aus den Grund der ständischen Anträge'von Seiten der Staatsregierung gemacht worden ist, so bleibt es ganz bei der frühem Einrichtung. Die Protocolle werden in der Maße und dem Umfange gegeben, wie die geehrte Kammer für angemessen erachtet, und das Landtagsblatt erscheint wie früher. Allerdings ist dabei zu bemerken, daß die Staatsregierung weit entfernt ist, sich will- kührliche Abkürzungen der Landtagsnachrichten zu erlauben, -7- weit entfernt, hier einer vorhin angedeuteten Reaction An wendung zu geben; im Gegentheile liegt ihr daran, daß Alles so vollständig wie möglich wieder gegeben werde. Ich erin nere jedoch daran, daß bei den letzten ständischen Verhandlun gen häufig der Fall vorgekommen ist, daß Reden unendlich ausführlicher in den Landtagsnachrichten erschienen, als sie gehalten wurden. Ich glaube, das würde sich vermeiden las sen. Eben so wäre zu wünschen, daß der Abdruck der Depu tationsberichte unterbliebe, wie z. B. der ausführliche Be richt über das Criminal- Gesetzbuch. Die Kosten sind aller dings nicht unbedeutend. Und ohne einem Entschluß der geehrten Kammer vorgreifen zu wollen, gebe ich zu bedenken, daß die letzten Landtagsnachrichten ungefähr 35,000 Lhlr. ge kostet haben, von denen 11,000 Lhlr. gedeckt worden sind, 24,000 Lhlr. aber aus Staatskassen zugeschossen werden muß ten; allerdings in einem 2lmonatlichen Zeiträume unge fähr 1150 Lhlr. monatlich. Regierungsrath v. Carlowitz: Ich muß mir nochmals das Wort erbitten, um so mehr, da ich allerdings zu meinem Bedauern wahrnehmen muß, daß ich nicht ganz mit meinen Herren College», den Mitgliedern der Deputation, überein zustimmen scheine. Mein Glaubensbekenntniß in dieser Hinsicht, wenn ich es in wenig Worten aussprechen darf, ist folgendes: So vollständig als möglich, und wenigstens so vollständig, als während des letzten Landtags die Verhand lungen in der II. Kammer wiedergegeben worden sind, keines wegs aber wie bisher. In diesen drei Sätzen liegt mein Glaubensbekenntniß, und ich will nur noch bemerken, daß daraus folgt, wie ich allerdings mit der hohen Staatsregie rung nicht übereinstimmen kann. Denn wenn die hohe Staats regierung glaubt, daß das, was bisher mitgetheilt worden ist, den Erwartungen entspreche, so ist das keineswegs der Fall. Hat man erinnert, daß es nicht möglich fei, bei noch größerer Vollständigkeit für das Publicum, die Verhandlungen genau durchzulesen, so gebe ich das zu; allein keineswegs wird ver langt werden, daß Zeder im Publicum alle Verhandlungen mit gleicher Aufmerksamkeit lese. Diejenigen Gegenstände also, die für Einzelne ein hauptsächliches Interesse haben, z.B. die Frage über Aufhebung der Bannrechte für die Städte, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit für die Ritter gutsbesitzer — diese Gegenstände unsrer Verhandlungen also werden jene mit möglichster Vollständigkeit wieder lesen. v. Großmann: Ich muß dem Anträge des Hrn. von Carlowitz vollkommen beistimmen, und ebenfalls ein vollstän diges Bild der Kammer-Verhandlungen wünschen. Der Grund, warum? Es ist ein hermeneutischer: Die Verhandlungen bestehen aus Rede und Gegenrede. Wenn nun aber in der Hermeneutik die Rücksichtnahme auf den Zu sammenhang ein wesentliches Hülfsmittel zur Interpretation ist, so glaube ich, darf das hier nicht fehlen, oder die ganze Verhandlung wird dunkel und unbrauchbar. Referent: Es ist schwierig, eine ganz genaue Bestimmung in den Worten zu treffen, in welchem Sinne die Deputation den Vorschlag genommen habe. Zch glaube, man muß sich lediglich darauf beschränken, theils auf diejenige Art hinzuweisen, in welcher beim vorigen Landtage die Ver handlungen der H. Kammer wiedergegeben worden sind, denn diese sind allerdings auch als Beispiel in dem Deputations- Gutachten aufgestellt worden, und so, wie jene beschaffen wa ren, hat man sich ungefähr gedacht, daß auch die dermaligen Landtagsnachrichten beschaffen sein sollen. Auf der anderen Seite würde es vielleicht zur Vertheidigung der Ansicht der De putation dienen, wenn ich auf den Gegensatz Hinweise, den die Staatsregierung in dem Regulative zu finden glaubte, welches dem Decrete beigefügt ist. Dort heißt es, es soll gege benwerden: „einezwar thunlichst vollständige:" — damit würde sich die Deputation am liebsten einverstanden haben; aber es ist hinzugesetzt: — „jedoch gedrängte und aufdasWesent- liche der Verhandlung sich beschrankende Darstellung." — In diesen letzteren Worten lag das Bedenken der Deputation. Sie glaubte nämlich, daß einestheils den einzelnen Kammermit gliedern keineswegs gleichgültig sein könne, in die Hände der Redaction gegeben zu sein, und daß in der öffentlichen Mit theilung gerade nur das ausgenommen würde, was diese als wesentlich erkenne; es würde einem Kammermitgliede gleich gültiger sein, wenn es sich um die Herausgabe eines Landtags blattes von Seiten eines Privatmannes handelte. Allein wenn ein solches Blatt einen halb ofsiciellen Character hat, wie es von der Staatsregierung beabsichtigt wird, da glaube ich, muß es bedenklich erscheinen, irgend ein Ermessen der Redaction ein treten zu lassen. Auf der anderen Seite würde es dem großem Publicum nicht gleichgültig sein können, wenn diese Stelle so verstanden würde, daß vielleicht alles Characteristische, was in der Rede des einzelnen Abgeordneten liege, bei der Redaction abgestreift und bloß das Wesentlichste dargestellt werden sollte. Dann ist es wohl keine Frage, daß es höchst wünschenswerth ist, daß diese Mittheilungen der Landtagsverhandlungen möglichst weit verbreitet werden. Soll dieses aber geschehen, so muß al lerdings auch die Aufnahme so beschaffen sein, wie sie das grö ßere Publicum befriedige. Und dahin gehört, daß das Publicum selbst die Charactere wieder erkennen könne, die es bisher bereits lieb gewonnen hat. Dieses also ist ungefähr die Ansicht derDe- 2
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