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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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die man findet, nicht gestohlen seien, ob man sie schon kn so bedeutender Menge findet, daß sie unmöglich durch das Lesen zusammengebracht worden sind. Ich habe in solchen Fallen den Schutz geeignet gefunden, daß nämlich an den Straßen, wo man wußte, daß dergleichen Diebe Herkommen, Polizeibe- diente bei nächtlicher Weile aufgestellt worden sind, welche die Feldfrüchte wegzunehmen angewiesen waren, und das wäre vielleicht das Einzige, was Schutz gewähren könnte. Es scheinen mir so verschiedne Gesichtspunkte ins Auge gefaßt wer den zu müssen, daß ich meine, es wäre gut, wennvomder Deputation dieser Gegenstand noch besonders beleuchtet und nicht bloß auf die Bestrafung, sondern auch auf die polizeili che Verhütung das Augenmerk gerichtet, und von ihr be stimmte Vorschläge an die Kammer gebracht würden, welche dem Anträge an die hohe Staatsregierung untergelegt werden könnten. Referent v. Leyßer: Ich erlaube mir zu erwiedern, daß nach dem Anträge des Petenten sich der I.Punct auf Be strafung der Forst - und Felddiebstähle und auf Verhütung der selben bezog. Diese sind von der Deputation in der Art be antwortet worden, daß die Felddiebstahle den Forstdiebstählen gleich zu stellen seien, und beim zweiten LH ei le hat sie sich dar auf berufen, daß von der Staatsregierung Verordnungen er gangen sind, vermöge deren es jeder einzelnen Gemeinde und Grundbesitzern freisteht, sich Militairschutz auszubitten. Eine besondere Verordnung darüber bestimmt, wie sich die Commandirten dabei zu verhalten haben. Was die Verhü tung der Felddiebstähle von Seiten der Eigenthümer betrifft, so würde sich dies durch Flurwächter erreichen lassen, die be sonders zu diesem Geschäfte angestellt würden. Jndeß ist dies Jedem selbst zu überlassen. Auf die eigentlichen Anträge des, Petent Scholze glaubt die Deputation vollkommen geant wortet und dadurch ihrer Aufgabe entsprochen zu haben; wei tere Beschlüsse sind der Kammer überlassen. Abg. Atenstädt: Auch ich habe die Instruktion durch gesehen, Die Ueberschrift zeigt allerdings, daß sie mit auf den Schutz der Fluren gehe. Allein in der Instruktion selbst ist Nichts davon zu finden. Sie spricht bloß von Beschädigung der Waldungen und Fluren, ich finde aber Nichts darin, was Schutz gegen die Felddiebstahle gewähren könnte. Abg. Puttrich: Der von dem Referenten geäußerten Ansicht, daß es den Grundstückbesitzern frei stehe, Militair kom men zu lassen, habe ich zu entgegnen, daß dies mit bedeuten den Kosten verknüpft sein würde. Was die Instruktion die ser Commandirten betrifft, so muß ich dem vorigen Sprecher beipflichten, denn ich habe auch geglaubt, baß diese nur auf den Fortschutz geht. Es ist mir auch nicht bekannt, daß sie - einen Feld-Diebstahl angezeigt hätten. Was früher von dem Abgeordneten v. Lhielau erwähnt wurde, in Ansehung des Treibens der Schweine, so ist es sehr wahr, daß dadurch außer ordentlicher Schaden geschieht. So auch in Bezug auf die Schafe. Es kommen Händler aus dem Niederlande in das Erzgebirge mit Märzschafen, die vielleicht, um die Chaussee zu vermeiden und die Einnahme zu umgehen, auf Seitenwegen nicht am Lage, sondern des Nachts treiben und sehr vielen Schaden anrichten. In dieser Hinsicht würde der Landmann sehr wünschen, daß die Gensdarmen, Soldaten und Polizei diener mehr Aufsicht führten. Was das Aehrenlesen betrifft, daß dieses die Felddiebstahle befördere, so kann ich damit nicht übereinstimmen. Denn wenn man den Armen zur Zeit der Ernte gestattet, ein paar Aehren aufzulesen, das kann man nicht in Betracht ziehen. Es würde eine große Härte sein, wenn man die armen Leute von den Stoppeln wegtreiben wollte und ihnen nicht das Wenige lassen, was sonst vielleicht verfaulte. Allein auf der andern Seite kann ich nicht leugnen, daß na mentlich durch die Haltung von Gänsen viel Schaden ge schieht. Es halten oft Häusler, ganz arme Hausgenossen, 6 8,10 Gänse, die kaum wissen, wo sie Brod für die Kinder her nehmen sollen, und nicht eine Quadrat-Elle Land besitzen. Sie wissen nicht, woher sie das Futter nehmen sollen. Sie treiben daher die Gänse des Nachts und sogar am Tage her aus, und man hat Schaden und seine Nvth damit. Wollte man sie todtschießen oder todtschlagen lassen, so käme man ins Gerede der Härte gegen Arme, und man hat daher kein Mit tel, sich zu schützen. Eine Verordnung würde sich daher wohl eignen, daß den Leuten, bei denen nicht erwiesen werden kann, daß sie die Mittel besitzen, Futter zu erbauen oder zu erkaufen, die Haltung derselben verboten werde. Das, glaube ich, würde für den Landmann sehr wohlthätig sein. Ich überlasse es der weitern Diskussion, welche Abhülfe dieserhalb gemacht werden könnte. Abg. Schblze: Was der Abgeordnete wegen derAeh- renleser erwähnt hat, das habe ich nicht beabsichtigt. Ich wün sche nur, daß es beschränkt werde. In unserer Gegend wird das Getreide in Puppen gesetzt, da kommen die Aehrenleser, weil man sie da nicht sieht, und zupfen heraus: kurz, ich muß wünschen, daß dies beschränkt werde. Abg. Atenstädt: Ich muß eine Thatsache berichtigen. Ich bin mißverstanden worden. Ich habe nicht gegen das Aehrenlesen gesprochen, sondern von den zur Zeit der Erndte bei nächtlicher Weile eingebrachten Feldfrüchten, und daß diese weggenommen werden möchten. Abg.v. Thielau: Ich habe nachträglich zu bemerken, daß ein großer Unterschied ist zwischen Bestrafung eines Ver gehens und zwischen der Verhütung desselben, oder zwischen den Maßregeln, welche zur Erleichterung der Landleute inBeschü- tzung ihres Eigenthums ergriffen werden können. Ich will auch der Falle gedenken, wo Leute Vieh halten, zwei bis drei Kühe oft, Leute, die nicht einen einzigen Scheffel Feld weder besitzen noch gepachtet haben, wo es unbezweifelt ist, daß sie das benöthigte Futter rechtlich nicht zu erwerben vermögen. Was soll nun hierunter gemacht werden. Es kann jetzt Niemandem verwehrt werden, Vieh zu halten, obgleich Alle wissen, daß man solches durch Stehlen zu erhalten sucht. Es ist daher wohl zu wün schen, daß dieser Gegenstand mit in den Bereich der Berathung über diesen Gegenstand gezogen werde, hauptsächlich um zu
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