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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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nächsten steht, und dann den Thielauschen Antrag zur Abstim mung zu bringen, welcher am weitesten greift. Deshalb würde ich die Kammer zuerst zu fragen haben: Ob sie dem Deputa tions-Gutachten, daß die Bestrafung des Felddiebstahls dem Forstdiebstahle gleichgestellt werde, beistimme? Wird durch 43 gegen 21 Stimmen verneinend beantwortet, Abg. v. Thielau: Ich würde nun bitten, über meinen Antrag zuerst abstimmen zu lassen. Präsident: Dem müßte ich widersprechen und mich auf 83. der Landtagsordnung beziehen, wo es heißt: „Bei Ab stimmung über die berathenen Artikel wird die Reihenfolge be obachtet, daß zuerst über die etwa von der Deputation begut achtete Abänderung, hierauf über die von einzelnen Mitgliedern der Kammer vorgeschlagenen Modifikationen in einer von der Bestimmung des Präsidenten, oder wenn dagegen reklamirt wäre, von der Entscheidung der Kammer abhängigen Ordnung, und sodann über die im Entwürfe von der Regierung gewählte Fassung gestimmt wird." Also käme es darauf an, ob der An tragsteller an die Kammer reklamirt, da ich die Abstimmung in der angegebenen Reihefolge der Sache angemessen finde. Abg. v. Thielau: Dagegen muß ich sagen, der Cuno- scheAntrag ist keine Modifikation des Deputations-Gutach tens; er enthält bloß noch das Wort „Polizei." Der Cunosche Antrag ist mein Antrag bis auf dies einzige Wort, Präsident: In der Z. 83. derLandtagsordn. ist allerdings die Rede von Gesetzentwürfen; analog ist aber dasselbe Verfahren auch bei allen Anträgen beobachtet worden. Ich habe auch noch motivirt, warum ich die Abstimmung in dieser Weife vornehmen wollte, und geglaubt, daß, wenn mehrere selbstständige Anträge vorliegen,man sich soviel möglich connex halten müsse. Ich bin gegangen nach den Eigenschaften der verschiedenen Anträge selbst, nicht von der engsten Fassung auf die weiteste übcrge- sprungen und habe mich nicht an die Zeit des Vorbringens zu halten. Abg.v.Thielau: Ich berufe mich nur darauf, ob der Abg. Cuno feinen Antrag für eine Modifikation des meini gen halte. Abg. Cuno: Ich habe ihn überhaupt für eine Modifikation des Antrags des Hrn. v. Thielau gehalten. Abg. Roux: HerAbg. §unp äußerte sich dahin, er be trachte seinen Antrag als eine Modifikation des v. Thielauschen Antrags, und ich halte daher dafür, es würde das Beste sein, wenn zuvörderst über den v. Thielauschen Antrag mitVorbehalt der Cunoschen Modifikation abgestimmt würde, Präsident: Da der Abgeordnete Cuno seinen Antrag nur für eine Modifikation des y. Thielauschen erklärt, so kann ich das zugeben und kann die erste Frage auf den Thielauschen Hauptantragstellen, außerdemwürdeichmichaber beharrlichst weigern, insofern darin eine Verletzung des Rechts des Präsi denten liegen würde, Ich stelle daher zuvörderst die Frage auf den v. Thielauschen Antrag: Ist die Kammer einverstanden, daß die Negierung ersucht werde, noch im Laufe des Landtags der Ständeversammlung ein Gesetz zum Schutz des ländlichen Eigenthums vorzulcgen? Abg. Sahrer v. Sahr: MitVorbehalt derCunoschen Modifikation. Präsident: Wenn der Thielausche Antrag angenommen wird, welcher Schutz des ländlichen Eigenthums überhaupt ver langt, liegt der Cunosche Antrag schon darin. Abg. Cuno: Mein Antrag enthalt eine viel genauere Be grenzung. Präsident: Glaubt der Abgeordnete, daß über seinen Antrag dennoch besonders abgestimmt werden soll ? Abg. Cuno: Das glaube ich allerdings. Wer die von mir vorgeschlagene engere Beschränkung nicht liebt, stimmt dann dagegen. Abg. v. Schröder: Wenn der v. Thielausche Antrag angenommen wird, kann überden Cunoschen nicht abgestimmt werden. Würde der Cunosche späterhin angenommen, so würde dadurch faktisch der von Thielausche wieder umgestoßen werden. Viceprasident v. Haase: Des Abgeordneten Cuno An- ' trag enthalt das Weniger, der des Abgeordneten v. Thielau das Mehr. Mithin dürfte der Cunosche Antrag zuerst zur Abstim mung kommen, da das Mehr das Weniger in sich faßt. Abg. v. Thielau: Ich würde der Ansicht sein, daß Ze der gegen meinen Antrag stimme, der ihn nicht annehmen will. P räsident: Ich habe beschlossen, jetztdenv.Thkelauschen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Abg. 0. v. Mayer: Ich bitte zu erklären, ob, wenn der v. Thielausche Antrag angenommen ist, noch über den Cunoschen Antrag abgestimmt werden soll. Präsident: Das muß ich dem Urtheil jedes Abstimmen den überlassen, ob ihm der Cunosche oder Thielausche Antrag besser gefalle. Jedenfalls aber würde ich mit Vorbehalt des Cu noschen Antrags, worüber dann noch die Meinung der Kam mer zu hören sein wird, die Frage stellen: Ob die Kammer dem v. Thielauschen Anträge beistimme? Dieser wird hierauf durch 47 gegen 17 Stimmen angenommen. Präsident: Nun frage ich, wenn der Cunosche Antrag auch angenommen werden sollte, wie soll die Redaktion vvrge- nommen werden? und wie beide Anträge zusammengestellt wer den, um die Absichten klar darzustellen? Auch den Secretai- ren und der Deputation kann dieses nicht zugemuthet werden. Abg. 0. v. Ma per: Ich glaube, der Antrag kann so ge faßt werden: Die Negierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen überFeldpolizei und deren Handhabung, sowie über haupt über Maßregeln zum Schutz des ländlichen Eigenthums. Präsident: Das ist ein neuer Antrag, es sind andere Worte darinnen. Abg. Meisel: Es scheint mir, Abg. Cuno hat ein Recht, auf Abstimmung anzutragen. Der v. Thielausche Antrag ging weiter, als der Cunosche, welcher eine engere Bezeichnung an gab. Ersterer ist mitVorbehalt über Abstimmung des letzteren angenommen worden, was die Sache freilich etwas schwierig
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