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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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süng der nicht leichten Aufgabe, das Recht des Eigenthums im Sinne derVerfassungs-Urkunde zuwahrey, für die im gesetzlichen Wege erforderte Abtretung volle Entschädigung zu gewähren, und dafür ein rasches, das eigenthümliche viel versprechende Unternehmen nicht hemmendes,Verfahren zu bestimmen, scheint der neuen Gesetzgebung gelungen zu sein, da die Expropriation vorwärts schreitet, ohne zu wesentlichen Beschwerden der Grund besitzer Veranlassung zu geben: ein Resultat, was um so er wünschter ist, als im Laufe dieses Landtags eine Ausdehnung des Expropriationsgesetzes zu beantragen sein wird. Der bereits früher beabsichtigte und mit Anfang künftigen Jahres eintretende Uebergang der gesammten Preß- und Cen- sur-Angelegenheiten an das Ministerium des Innern mußte eine neue Erörterung dieses Gegenstandes zunächst darum ver anlassen, um durch ein verändertes Behörden-Verhältniß auch hierbei einen geregelten Jnstanzenzug herzustellen. Da, nach Maasgabe der hierüber vorliegenden bundestägkgen Verpflich tungen, eine neue Gesetzgebung auf den Grund des tz. 35 der Ver fassungs-Urkunde unthunlich war, so hat sich die Regierung darauf beschränkt, jenes Verhältniß und die sonstige Behandlung die ser Angelegenheit, nach Anleitung der bisherigen Bundes- und der schon in Wirksamkeit bestehenden Landes-Gesetze, durch eine Verordnung vom 13ten October laufenden Jahres näher zu ordnen. Die für das Andenken des verewigten Königs Friedrich August von einem dankbaren Volke gemachte Verwilligung hat ihre Bestimmung erreicht; das Augusteum, zum geistig-leben digen Denkmale bestimmt, wurde im Laufe des vergangenen Sommers feierlich eingeweiht und der Universität Leipzig über geben, wahrend die Residenz bald mit einem ehernen Stand bilde geziert werden wird. Eine erfreuliche Wahrnehmung im Verlaufe der letzten Jahre bildet der wachsende Flor des Handels und der Gewerbe. Kann die Regierung sich das Zeugniß geben, den Handel durch Freiheit nach Innen und Außen belebt und begünstiget zu haben, wahrend dagegen die Industrie durch Vorschüsse, Prämien - Er- theilungen, Reise-Unterstützungen, Anschaffung neuer Maschi nen, Privilegien-Ertheilung, Erweiterung und Vermehrung der gewerblichen Bildungsanstalten, Begründung und Ausdeh nung der Sonntags-, Klöppel-, Näh- und Weber-Schulen unab lässig befördert wurde; so bleibt den sächsischen Staatsangehöri gen das schöne Verdienst, durch Fleiß und Anstrengung, Talent und Kenntniß, den Wünschen der Regierung entsprochen, da durch eine hohe Vollkommenheit der Erzeugnisse erreicht, und im weiten Umfange unserer industriellen und kommerziellen Verhält nisse eine lebendige Regsamkeit herbeigeführt zu haben. Sorgfältig wurde auch ein zweitesHaupt-Element desNa- tional-Wohlstandes, der Ackerbau, berücksichtiget und dessen besseres Gedeihen zunächst durch die Resultate des Frohn-Ablö- sungsgesetzes befördert: denn die Entlastung des ländlichen Grundbesitzes von Frohnen und Servituten, so wie die Steige rung seines Rem - Ertrags durch Gemeinheits - Teilungen, hat bedeutende Fortschritte gemacht, da bis zum Monat September dieses Jahres 2810 Auseinandersetzungen eingeleitet und von diesen 1376 im Wesentlichen als beendigt anzusehen waren. Ein rascheres Vorschreiten der Grundstückszusammenle- gung wird durch Bekanntmachung einer hierauf bezüglichen In struction befördert und den ständischen Anträgen, wegen einer noch gemeinnützigem Gestaltung der Landrcntenbank, durch eine besondere Verfügung entsprochen werden. Mehrfache Erörterungen haben über die Frage statt gefun den, wie die am letzten Landtage zur Beförderllng der land- wirthschafttichen Industrie erfolgte Verwilligung von 5000 Thlr. am zweckmäßigsten zu verwenden sein möchte. Nachdem un ter dem 30. Juni laufenden Jahres eine besondere Bekanntma chung in dieser Beziehung erfolgte, haben bereits die weitem Vorschritte zu möglichst vollständiger Erreichung des wohlthati- gen Zwecks dieser Maasnehmung Statt gefunden. Ungeachtet des Vielen und Wichtigen, was seit dem letzten Landtage für die innere Verwaltung geschah, bleiben doch noch zahlreiche Gegenstände und namentlich folgende: „Aufhebung der Bannrechte, verbotene Theilnahme an aus wärtigen Lotterieen und Bestrafung des Lotto-Spiels, Or ganisation von Geldbanken, Bestimmungen überActien-Un- „ternehmungen und, wenn thunlich, eine Landgemeinde-Ord nung," der diesmaligen Berathung Vorbehalten. Mittelst der von der letzten Ständeversammlung mit Be reitwilligkeit bewilligten Mittel für den Militair-Bedarf hat die Armee in allen ihren Theilen in gutem Zustand erhalten werden können und ist der theilweise noch mangelhaften Bewaffnung derselben vorzügliche Aufmerksamkeit gewidmet worden. Das wichtige, am letzten Landtag berathene und seitdem erlassene, Gesetz über die Erfüllung der Militairpflicht und der darinnen aufgenommene Grundsatz der Stellvertretung hat sich erfolgreich und wohlthätig erwiesen. War auch die Zahl der zur Stellvertretung sich Anmeldenden sehr bedeutend, so hat es Doch bis jetzt nicht an geeigneten Stellvertretern gefehlt, und es ist dadurch, bei Aufrechthaltung des Grundsatzes gleicher Pflicht erfüllung, den Verhältnissen des Einzelnen die möglichste Be rücksichtigung und zwar auf eine solche Weise zuTheil geworden, daß auch für die Armee Vortheile daraus hervorgehen. Die sonstigen/beim Militair - Departement gemachten, ständischen Anträge sind, wie sich aus der Vorlage des Budget ergeben wird, thunlichst berücksichtiget worden. Ueber den zweiten Theil des revidirtcn Straf-Gesetzbuches, über die Militair-Pensionen, und über einige auf die Staatskasse zu übernehmende Militair- Leistungen und die dafür Zu gewährenden Vergü* tungen werden besondere Gesetz-Entwürfe vorgelegt werden. Diese gedrängte Darstellung wird hinreichen, um allen Einwohner - Classen des Landes die Ueberzeugung zu gewähren, daß seit dem Schluffe des letzten Landtags im Geist und Sinne derVerfassungs-Urkundethätigvorgeschritten wordenist. Indem Geschehenen liegt der unzweifelhafte Beweis, daß vieles Gute und Nützliche zu erreichen ist, wenn Regierung und Stande, von
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