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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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I mehrerer Abgeordneten und namentlich des Herrn Referenten i Lervoraehoben worden, daß eine Verlängerung der KM nicht dern bloß anbietet. Präsident: Ist die Kammer gemeint, das Haasesche Amendement zu unterstützen? Die Unterstützung war nicht ausreichend. Präsident: Das Amendement des Abgeordneten Roux ist bereits motivirt, und ich frage nunmehro die Kam mer: Ob sie dasselbe zu unterstützen gemeint sei? Dies ge schieht durch 26 Mitglieder hinreichend. Abg. Lobt: Ich habe mir das Wort erbeten, nicht um setzt noch für mein Amendement zu sprechen, sondern ich habe eine Bemerkung anderer Art zu machen. Cs ist von Seiten 701 unterlaßt." In diesen Worten liegt Antrieb genug, daß die r v. Lhielausche Amendement auf Weglassung der Worte „bin- Untemrhmer sich sobald als möglich die Bestätigung verschaf-Inen 8 Wochen von Publikation dieses Gesetzes an"eingegan- ftn werden, um nicht allen den Rechtsnachtheilen ausgesetzt zu k gen ist. Der letzte Satz der Paragraphe würbe dann auch sein, welche diejenigen treffen, so die Bestätigung nicht nachge-! weg bleiben, und ich frage die Kammer: Ob sie das v. Thie- sucht haben. I lausche Amendement anzunehmm gemeint sei? Dagegen erklär- Abg. Roux: Ich habe nur Einiges zur Widerlegung der ten sich 36 Stimmen, es ist sonach dasselbe abgeworfen. Sprecher vor mir anzuführen. Ein Actienverein, welcher nach! Abg. Roux: Nun würde das vorbehaltene Amendement Publikation dieses Gesetzes nicht bestätigt ist, ist kein Actien- i von mir eintreten, daß man nämlich nach den Worten der 3. verein mit den Begünstigungen dieses Gesetzes, wenn er auch! Zeile des 2. Satzes in tz.8. „und werden nur nach dem In früher bestätigt war, und ein Verein auf Actien, welcher die! halte ihrer bereits bestätigten Statuten" einschalte: „rücksicht- Bestatigung überhaupt noch gar nicht erlangte, gleichviel, ob I lieh ihrer Mitglieder," so wie nach den Worten: „und wo diese darum, weil von ihm die Bestätigung nicht nachgesucht, oder! keine speziellen Bestimmungen enthalten" hinzusetze: „so wie weil ihm solche versagt worden, ist es ebenfalls nicht. Ein! im Verhältnisse zu Dritten Personen." Actienverein ohne Bestätigung ist keine Universitas sondern eine! Präsident: Ich trage nunmehro der Kammer das svcietvs; die Rechte der Universitas sollen die Actienvereine! Nouxsche Amendement vor, daß nach den Worten: „Im nach diesem Gesetze erst durch die Bestätigung erlangen. Hier! Unterlassungsfälle bleibt gegenwärtiges Gesetz auf sie außer waltete daher ein Jrrthum ob, in dem sich einer der geehrten I Anwendung" eingeschalten werde „und sie werden rücksichtlich Sprecher befunden hat. - I ihrer Mitglieder nur nach dem Inhalte ihrer bereits bestätigten Abg. v. Leyßer: Ich trage auf den Schluß der De-1 Statuten, und wo diese keine speziellen Bestimmungen ent- batte an. »halten, so wie im Werhältniß zu Dritten, nach tz. 1. wie nicht Referent v. Friesen: Zur Widerlegung der Meinung I bestätigte Vereine, nach den in den gemeinen Rechten bestimm- gegen die Frist überhaupt habe ich eigentlich Nichts zu sagen;! ten Grundsätzen des Gesellfchastsvertrags beurtheilt." — Das da ich überhaupt keine Bedenken gegen die Frist von Erheblich-! frühere Todtsche Amendement war bereits unterstützt. keit gehört habe, außer höchstens das, daß die Actienvereine sich I Vicepräsident v. Haase: Ich bitte meinem Amendement in der Anwendung versäumen und dadurch der Vorthcite des k noch in'Bezug auf die künftig zusammentretenden Actkenver- Gesetzes verlustig gehen könnten. Indessen habe ich schon frü-1 eine die Worte: „von ihrer Constituirung an" hinzuzufügcn. her bemerkt, daß eine solche Versäumung nicht leicht möglich l Präsident: Hält es Antragsteller für bereits motivirt? ist, da, wenn der Actienverein in 8 Wochen mit seinen Sta- l Vicepräsident v. Haase: Es ist von mir und Andern tuten nicht zu Stande kommen könnte, die Regierung die Frist! geäußert worden, daß allerdings dieses Gesetz zur Sicherstel- aufAnsuchen verlängern würde, was nicht bedenklich sein kann.! lung der Actionaire gereiche. Ist dies wahr, und glaubt man, Sollten sie aber innerhalb der Frist die Bestätigung dennoch! daß Actienvereine zu begünstigen sind, so muß man wünschen, nicht nachsuchen, auch nicht um Aufschub bitten, so würden »daß möglichst alle dergleichen Vereine dahin geführt werden, immer keine andern Nechtsnachtheile eintreten, als die, welche i sich die Wohtthaten dieses Gesetzes dadurch zu eigen zu machen, die erste Paragraphe bestimmt. Ich glaube überhaupt, die ß. 1.1 daß sie Bestätigung suchen. Und dies wird dann fast von al- hatte nicht so bleiben sollen, wie im Gesetzentwürfe, allein die I len geschehen, wenn die peremtorksche Frist auch bei den Ver- tz. 8. eben so wenig. Denn die §. 1. setzt zwar fest, daß die I einen angenommen wird, die sich künftig constituiren. Mein Actienvereine der Bestätigung bedürfen, sie läßt aber zugleich! Wunsch ist, daß in dieser Beziehung alle Vereine sich gleich ge- auch zu, daß sie ohne die Bestätigung nach ihren Statuten r stellt werden, und nur deshalb habe ich zu §. 1. ein Amcnde- oder nach dem gemeinen Rechte zu beurtheilen seien. Sind! ment gestellt, das auch von der Kammer angenommen wor- die Actienvereine bestätigt, so sind sie gültig, sind sie nicht be-j den, weil man Begünstigungen Niemandem «ufdringt, son- stätkgt, so sind sie es auch; sind sie bestätigt, so genießen sie die Worthelle des Gesetzes, sind sie nicht bestätigt, so genießen sie dieselben ebenfalls; sind sie bestätigt, so sind sie nicht soli darisch verbunden, sind sie nicht bestätigt, so tritt eine solida rische Verbindlichkeit ebensowenig ein. Wenigstens berufe ich mich deshalb auf die Meinung der bewährtesten Rechtslehrer, namentlich des Curtius und Mittermaiers. Indessen ist 1. nun einmal unverändert geblieben, und es ist daher eine natür liche Folge, daß §.8. ebenfalls unverändert gelassen werden muß. Was die vom Abgeordneten Roux zum zweiten Satze vorgeschlagene Wortveränderung anlangt, so bin ich mit der selben ganz einverstanden. Präsident: Ich mache der Kammer bemerklich, daß das! hervorgehoben worden, daß eine Verlängerung der Frist nicht
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