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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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über die Verhandlungen des Landtags. Dresden, am 26. Januar. 1837. -ML2. Neun und zwanzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 16. Januar 1837. (Beschluß.) Schluß der Berathung über den Bericht der 1. Deputation über das Dekret vom 13. Novbr. 1836, die Allerhöchste Entschließung auf verschiedene ständische Anträge und allgemeine Mittheilun gen an die Stände betreffend. — In dem Gutachten der Deputation heißt es nun weiter: In der in dem Allerhöchsten Dekrete unter 7. und 8. enthalte nen Eröffnung: „daß, soviel es die Lokalverhaltnisse und die Rücksicht auf Beschaffung der Mittel der communlichen Bedürf nisse nur immer zugelaffen, die Abgaben von Erzeugnissen des platten Landes bei deren Einbringung in die Städte beseitigt," mgleichen „daß die Anstellungssporteln der Staatsdiener in Bezug auf Gebühren- und Srempelsätze herabgesetzt worden sind, ".ist aber die hinreichende Ausführung der ständischen An träge in den Schriften vom 20. December 1833 und 26. August 1834 zu finden, und die Deputation erachtet demnach diese Anträge für erledigt. v. Welck: Ich weiß nicht, ob ich so ganz im Allgemeinen dem Antrag der Deputation, diesen Punct für erledigt zu achten, beistimmen kann. So ist z. B. in Dresden nur erst neuerlich eine Abgabe hei Einbringung von Consumtions-Artikeln eingeführt worden, die sehr fühlbar ist und namentlich, wie es in derglei chen Fallen vorkommt, nicht etwa bloß den hiesigen Einwoh nern, sondern namentlich denBewohnern des platten Landes zur Last fallt, die nun allerdings beim Verkauf ihrer Produkte in die Hände der Händler fallen, die unter dem Vorwand, daß sie Accise bezahlen müssen, weniger Kaufpreis für die Waaren ge ben, hier dagegen unter demselben Vorwande wieder mehr for dern. Ich wünschte daher, daß für die Falle, wodie Bewohner des platten Landes von dergleichen Abgaben betroffen werden, die Zusicherung ertheilt würde, daß diese Abgaben wegfallen, da sie sonst noch gerade, wie es' vor dem Zollanschluß der Fall war, Accise bezahlen müssen. Referent Bürgermeister Wehner: Wenn sie vom platten Lande herein gebracht werden, sind diese Artikel zwar gewissen Abgaben unterworfen, die von den Einbringern bezahlt werden müssen; diese schlagen sie aber auch wieder auf die Waare und büßen dabei Nichts ein. Die hohe Staatsregierung hat erklärt, daß so viel wie möglich diese Abgaben abgeschafft werden sollen. Die gänzliche Aufhebung derselben wird aber wohl bei den verschiedenen Verhältnissen, wie sie sich gestalten, wohl kaum bewirkt werden können,' da andere Mittel, wodurch der städti sche Aufwand aufzubringen sei, nicht aufzusinden'sein mochten.. Ich spreche in diesem Falle nicht als städtischer Bewohner, weil wir in der Stadt, wozu ich gehöre, eine solche Abgabe nicht haben; allein ich weiß von andern Städten, daß die Aufbringung der Communalmittel nicht möglich sein würde, wenn nicht solche Abgaben stattfänden. Insofern nun ein wei terer Antrag stattfinden sollte, würde es jedem Mitglieds frei stehen, ihn redigirt einzureichen. Prinz Johann: Ich muß erklären, daß das, was Hr. v. Welck so eben gesagt hat, daß die Wegschaffung dieser Consum- tionsabgabe wünschenswerth ist, ihre gänzliche Beseitigung aber wohl unter die unmöglichen Dinge gehört. Wollte man die Consumtionsabgabe in den Städten gänzlich verbieten, würde man wohl die Aufbringung vieler Bedürfnisse unmöglich ma chen; wenn man nun aber den Artikeln, welche in den Städten selbst produzirt werden, eine Abgabe auflegt, so ist es nothwen- dig, sie auch auf den Eingang zu legen. Also ganz zu vermei den wird diese Consumtionsabgabe so lange nicht sein, als nicht das städtische Schuldenwesen wird abgewickelt werden können. v. Carlowitz: Die Gründe, welche der Hr. v. Welck an geführt hat, habe auch ich in der Deputation geltend gemacht, und es hat eine Zeitlang gewährt, ehe ich mich bei der Mitthei lung der hohen Staatsregierung gleich den andern Mitgliedern beruhigt finden konnte. Was mich dazu noch vermochte, das ist allein die Ueberzeugung, daß es der Staatsregierung ein Ernst sei, diese Gebrechen (denn als solche muß ich sie erklären) zu be seitigen, und das Dafürhalten, das sie nicht auf einmal weg fallen können. Ich nahm mir daher vor, mich einstweilen bei dieser Zusicherung zu beruhigen, aber auch zugleich auf den fer nem Gang der Verwaltung Acht zu haben, um erforderlichen Falls künftig mit einem Anträge, wie der des Herrn von Welck, hervorzutreten. v. Welck: Die Dringlichkeit, in einem oder dem andern Falle eine solche Abgabe herzustellen, will ich nicht leugnen, auch vermag ich nicht gerade jetzt zu beurtheilen, ob bei der Dresdner Commun, die auf mehrere Bewilligungen der Stände Ansprüche gemacht und auch bei vorigem Landtage die Gewäh rung derselben erhalten hat, die Verhältnisse so sind, daß eine Abgabe, die dem platten Lande so sehr empfindlich ist, wirklich gerechtfertigt erscheint oder nicht. Aber daß es sehr wünschens werth ist, daß im Allgemeinen alle dergleichen Abgaben weg-- fallen, darüber wird wohl Zeder mit mir einverstanden sein, und bevor dies nicht geschehen ist, eher kann ich mich auch nicht' entschließen, der von unserer Deputation vorgeschlagenen Er klärung beizutreten. Denn wie kann die Standeverfammlung einen Antrag für erledigt erklären, der in der That noch nicht
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