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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Ob dir Kammer mit der Ansicht der Deputation zu Punct 9. übereinstimme? Wird einstimmig bejaht. . Man gelangt nun unter I. zu Punct 1.0., wozu die Depu tation bemerkt: Um den Zustand der jüdischen Glaubensgenossen im Kö nigreich Sachsen zu verbessern, ist von der vorigen Ständever- sammlung der Antrag gestellt worden: daß nach Revision der in Beziehung auf die Verhältnisse der Iuden gegenwärtig gesetz lich bestehenden Vorschriften -»'zweckmäßiger und zeitgemäßer Verbesserung des bürgerlichen Zustandes'derselben der dermali- gen Standeversammlung ein Gesetzentwurf mit Bestimmung der Rechtsverhältnisse vorgelegt werden möchte. — Zugleich ist aber auch der Wunsch ausgedrückt worden, daß bis dahin inte rimistisch s) die vorschriftsmäßige Begleitung der Juden durch einen Polizeidiener bei Geschäftsgängen in Freiberg und andern Bergstädten, wo eine dergleichen Einrichtung etwa geboten sei, aufzuheben, b) die streckliche Handhabung des Reskripts vom 25.Juli 1818, wornach den israelitischen Kindern die Erlernung zunftmäßiger Gewerbe von den Innungen nicht erschwert werden soll, unverlängt zu verfügen, v) das Verbot, nach des sen JnhaltJuden weder inden Vorstädten, noch in der Neustadt- Dresden wohnen sollen, in Wegfall zu bringen, ä) die in derJu- denordnung enthaltene Bestimmung, in derenFolge die inländi schen Juden genöthigt sind, mit bedeutenden Kosten landes herrliche Conzession nachzusuchen, sobald das Haupt der Familie stirbt, so oft ein Glied derselben heirathet, oder sonst aus väter licher Gewalt tritt und eigne Oekonomie anstellen will, insofern solche überhaupt für nothwendig noch erachtet werden sollte, auf die Fälle zur Verehelichung und Anstellung besonderer Wirth- schast zu beschränken, die Sportuln aber hierbei auf die unum gänglich nöthigen zu ermäßigen,«) den jüdischen Cultus und die jüdischen Schulen unter Aufsicht des Ministerium des Cultus unverweilt zu stellen.' — Die Deputation glaubt zuvörderst, daß die verehrliche Kammer es mit allerunterthänigstem Dank anzuerkennen habe, wenn die hohe Staatsregierung den von der Ständeversammlung vorstehend von a. bis «. bemerkten geäußerten speziellen Wünschen so bereitwillig entgegengekom men ist. Dahingegen scheint es ihr erwünscht, daß die Vor legung des erbetenen Gesetzes mindestens nicht auf unbestimmte Zeit hinausgeschvben werde, indem a) die zu besserer Bildung der Sächsischen Israeliten eingeleiteten Maßregeln kaum von Erfolgseinkönnen, wenn denselben nicht zugleich die Aussicht eröffnet wird, die erlernten Gewerbe auf eigene Hand zu betrei ben, eine Aussicht, welche schon die Ständeversammlung in der Schrift vom 29. October 1834. festgehalten hat , indem sie sich dahin aussprach: „daß sie dem Grundsätze nicht beipflichten könne, die moralische Verbesserung der Juden müsse ihrer bür gerlichen Emanzipation vorausgehen," und weil b) die Ge währung größerer bürgerlicher Rechte an die israelitischen Glau bensgenossen um so mehr als ein Akt der Gerechtigkeit erscheine, als man denselben in neuerer Zeit mehrere ihnen bisher unbe kannte staatsbürgerliche Lasten, als den Militair- und Commu- nalgardendienst, so wie die Gewerbsteuer auserlegt W, wie von dem König!, Commsssair bestätigt worden ist. In dieser An sicht wurde auch die Deputation durch die an sie abgegebene Petition her Verwaltung des Mendelsohnschen Vereins bestärkt, welche die Schwierigkeiten herausstellt, die dem. Zwecke dieses auf sittliche Veredelung der israelitischen Glaubensgenossen be rechneten Vereins sich entgegenftellen, so lange den Juden nicht eine größere Freiheit in Betreibung bürgerlicher Gewerbe zuge- theilt wird, — Nun bescheidet die Deputation sich zwar, daß die wichtige Frage über den Umfang der zu gewährenden Rechte und die Bedingungen, welche an die Zugeständnisse zu knüpfen sind, zeitraubende Erörterungen veranlassen, welche die Vorlage des erbetenen Gesetzes auf gegenwärtigem Landtage unmöglich machen'können, sie glaubt jedoch aus den oben- angedeuteten Rücksichten der verehrlichen Kammer Vorschlägen zu müssen, daß sie in Vereinigung mit der zweiten Kammer einen Antrag dahin richte: „daß das, vermittelst ständischer Schrift vom.29. October 1834 erbetene Gesetz über die Ver hältnisse der hierländischen israelitischen Glaubensgenossen spä testens der nächsten Ständeversammlung vorgelegr, inzwischen aber den Israeliten die Erlernung sowohl, als die Betreibung bürgerlicher Gewerbe auf eigene Hand mindestens in den Städ ten, wo sie sich bis jetzt aufgehalten haben, noch möglich ge macht werde." Um Mißverständnissen vorzubeugen, macht der Referent noch bemerklich, daß hier von einer völligen Gleichstellung der Juden mit den übrigen Staatsbürgern heute nicht die Rede sei, indem eine desfallsige Diskussion in die Zeit verfallen werde, wo das Gesetz den Ständen vorgelegt sein wird. Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß, wie ich bereits andern Deputations-Mitgliedern eröffnet habe, hier bei diesem Anträge eine Art von Mißverständniß obgewaltet zu haben scheint. Meine Ansicht ging nicht dahin, den israelitischen Glaubensbekennern zu dem bürgerlichen Gewerbe sofort freien Zutritt zu geben; der letzte Satz sollte bloß eine Andeutung zu Aufstellung eines Gesichtspunktes sein, von dem man bei dem künftigen Gesetze auszugehen habe. Der Antrag der Deputa tion lautet so: „daß das mittelstständischer Schrift—noch mög lich gemacht werde." (S. ob.) Meine Ansicht ging dahin, daß das künftige Gesetz vorzüglich den Israeliten die Betreibung der bürgerlichen Gewerbe möglich machen solle, und daß diese Be stimmung hauptsächlich in den Städten stattsinden möge, wo bis jetzt Israeliten sich aufgehalten haben. Die wichtige Frage: in wiefern den Israeliten die Erwerbung von Grundbesitz zu zugestehen sein dürfte, und in wiefern denselben die Verbreitung in andere Landestheile nachgelassen werden möchte, habe ich der Erwägung der Regierung zuvörderst anheim geben wollen. -Vicepräsident 0. Deutlich: Dieser Gegenstand dürfte wohl zu denjenigen zu zählen sein, deren Bearbeitung auch noch bei gegenwärtigem Landtag sehr wünschenswerth wäre. Von der vorigen Ständeversammlung ist aus einander gesetzt worden, in welchen drückenden Verhältnissen diejüdischen Glau bensgenossen in dieser Beziehung stehen, und daß die Uebel, welche daraus hervorgegangen, nur eine nothwendige Folge dieses Zustandes seien. Wenn wir einen Blick auf die Nach barstaaten werfen, so bemerken wir, welche sorgfältige Bestre bungen stattgefunden haben, um die Verhältnisse der Israeli ten zu verbessern und einen solchen Zustand herbeizufüyren, wodurch sie, — was man vorzüglich zu wünschen hat, — von dem verderblichen Schacherhandel abgelenkt werden möchten. Wie weit man es in dieser Hinsicht bringen kann, zeigen die öf fentlichen Bekanntmachungen, welche ein Verein, der sich in Frankfurt a, M. gebildet hat, erlassen hat. Es ist in derLhat ein? wahre Freude, die Resultate zu bemerken, die durch diesen Verein hervorgegangen sind, der von Zeit zu Zeit eineUeber- sicht giebt, in wieweit es seinenBemühungen gelungen ist, Ju-
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