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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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die Vergleiche erleichtern würde» Ich muß erwähnen, daß das aller Erfahrung widerstreitet. Ich beziehe mich darauf— und es werden mir Alle beipflichten, die da praktiziren, und auch die Richter, vor denen die Sachen verhandelt werden — daß es weit schwieriger ist, eine Sache zu vergleichen, wenn die Parteien allein kommen, als wenn sie Rechtsbeistände mitbringen. Auf dem Lande ist es allerdings wahr, daß der Landmann seinem Rechtsfreunde ost ein höheres Vertrauen schenkt, als dem Richter. Uebrigens ist es nur ein neues onus, welches den Advokaten aufgebürdet wird, ein «ommoäum ist es gewiß nicht. Ueberhaupt ist auf die Advokaten im Staate vielseitig nicht auf's freundlichste geschaut worden. Ich will nur einige der Unbilden erwähnen. Es ist Niemandem ein gefallen, eine Taxe zu machen, dem Schneider für einen Rock, dem Schuhmacher für ein Paar Stiefel. Aber taxirt werden die Klagen in geringfügigen Rechtssachen, sie mögen stark oder nicht stark sein; das wird Alles über einen Schnitt gemacht. Nun aber noch ärger ist es, daß man den Advokaten auch noch verpflichtet, Rechtssachen umsonst zu führen — eine noch grö ßere Ungerechtigkeit, die geschieht; aber der Advokat hat auch die Freude, daß er die Verläge und die Kopialien aus seinem Beutel bezahlt; Gebühren bekommt er so nicht. Man ist aber noch weiter gegangen. Es ist mir ein merkwürdiger Hall vorgekommen. Es hat nämlich das geehrte Finanzcolle gium—für gut befunden, eine Instruktion zu erlassen, (im Druck ist sie nicht erschienen) über die Verbindlichkeit des Fis kus wegen Bezahlung der Untersuchungskosten. Es hat für gut befunden, folgende Bestimmung zu geben: daß, wenn Defensionen geführt würden auf Abwendung der Spezialin quisition, diese der Advokat umsonst machen und die Ver läge und Kopialien aus seinem Beutel bezahlen müsse. Noch weiter ist man in der neusten Zeit gegangen. Ich will nur eine kleine Reihe vonUnbilden aufstellen, die man den Advokaten im Lande ansinnt. Es ist vorgekommen, daß man eine ferner weite Vertheidigung gestattet, aber man bezahlt Nichts. Wer soll es auch bezahlen, Wer sie braucht, hat Nichts, und der Advokat hat das Vergnügen, den Rechtsschutz auf seine Ko sten zu liefern. Wenn ich nun noch in der Standeversamm- lung höre, daß man die Advokaten für Diejenigen hält, die die Vergleiche hindern, und es für eine Wohlthat ansieht, die Advokaten auszuscheiden, so muß sch gestehn, das ist zu weit gegangen! Vicepräsident v. Haase: Die Rede scheint gegen mich gerichtet zu sein; ich habe aber nicht und niemals in diesem Sinne gesprochen. Ich beziehe mich auf meine frühem Aeu» ßerungen bei Berathung dieses Gesetzes. Noch will ich in Bezug auf das, was ein anderes Mitglied sprach, um die in dem Gesetz abgeschnittene Kostenrestitution in solches wieder einzuführen, erwähnen, daß bei uns in den meisten Fällen die Compensation eintritt und faktisch die Regel bildet; nur als Aus nahme stellen sich die Fälle dar, wo auf die Kostenrestitution er- kannt wird. Ueberdem werden die Sachwalter Nichts einbü ßen; denn wer sie consulirt, wird sie auch bezahlen müssen. Zn der Regel werden Diejenigen, die wegen dergleichen ganz geringfügiger Gegenstände, von denen dieses Gesetz handelt, gefordert werden, Arme sein, und die Angelegenheiten selbstganz einfach und nicht verwickelt. Hart würde es nun sein, wenn ein Armer in einer solchen einfachen Sache auch die Ko sten bezahlen müßte für seinen Gegner, der vielleicht aus Be quemlichkeit einen Sachwalter abschickt, um die Sache vorzu bringen. Abg. v. Schröder Daß die Kosten-Compensation die Regel sei, dem muß ich doch widersprechen. Ich weise nur aus die bekannte Stelle der erläuterten Prozeßordnung hin, wo es heißt: „die Kosten sollen nicht leichtlich compensirt werden". Abg. v. v. Mayer: Der Herr Vicepräsident legt darauf einen Werth, daß auf diese Weise die Bequemlichkeit dessen be günstigt würde, der zu erscheinen nicht Lust hätte.. Wie ich das Amendement auffasse und es von Auswärtigen und Ab wesenden verstehe, ist von Bequemlichkeit nicht die Rede. Für den Armen ist es auch kein Druck; denn er bezahlt die Kosten nicht, wenn er nicht zur Kosten restitutio n überhaupt verurtheilt wird. Dies ist aber nur seine Schuld, weil er ohne Grund prozessier und nach erhaltenem Bestellzettel selbst immer noch Zeit hat, zu zahlen oder die Güte zu versuchen, und es nur nicht bis zum Termin kommen zu lassen braucht. Die Be quemlichkeit ist also nicht auf Seiten des Klägers, sondern auf Seiten des Beklagten. (Beschluß Druck und Papier ven B. G. Teubner in Dresden. - Mit der Redaktion, beauftragt r vr. Grit sch ek.
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