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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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des Gesetzentwurfes heißen: „der Gegenstand des Anspruchs, mit deutlicher Bezeichnung rc.", und diese Sache wäre abge wickelt. Nu^ würde ich noch eine Frage auf eine Redaktions bemerkung zu richten haben: Ob statt„Schuldner": „Verklagte" gesetzt werden solle? Wird einstimmig besaht; und ebenso wird die Frage auf die Annahme der Paragraphe in der von der Kammer beliebten Modifikation einstimmig bejaht. Abg. v. Lhielau: Ich muß mir erlauben, aus den frü her« Gegenstand zurückzukommen, ehe wir weiter fortschreittn. Es ist von dem Referenten gesagt worden, daß es ihn schmerz lich berührt habe, daß diese Diskussion dem Landfeinen sol chen Aufwand veranlaßt habe. Insofern ich nun ein Amen dement eingegeben habe, muß ich bemerken, daß ich den Eid geleistet, nach meinem Gewissen zu stimmen. Ich habe ein Amendement gestellt, und daraus kann nicht ein Vorwurf für einen Deputaten hergeleitet werden, sonst würden alle Amen dements abgeschnitten sein. Ich lasse mir in dieser Beziehung weder von der Tribüne aus, noch von irgend einer andern Seite Vorwürfe machen. Ich weiß wohl, daß der Kammer das Recht zusteht, auf den Schluß der Debatte anzutragen. Ich weiß auch, daß der Präsident das Recht hat, das Wort zu verweigern; nur das Recht eines Referenten oder irgend eines andern Deputaten kann ich nicht gelten lassen, anderen Abgeordneten derartige Vorwürfe deshalb zu machen, weil sie Diskussion über eine Ansicht veranlaßt haben, die nicht die des Referenten ist. Gegen ein solches Verfahren müßte ich protestiren. Wenn der Präsident gesagt hat, es stände Jedem frei, sich auszusprechen, so kann doch das Recht nicht dahin aus gedehnt werden, Beleidigungen zu sagen, und wenn dies die Ansicht ist, so werde ich die Kammer fragen: ob sie glaube, daß ein Vorwurf dieser Art von dem Referenten gemacht werden dürfe? um als dann meinerseits meine Erklärung ab zugeben. Präsident: Ich muß der Kammer nähere Erläuterung geben. Weit entfernt, die Erörterungen zu hemmen, könnte ich mißverstanden worden sein. Auf den Antrag des Abgeord neten, den Referenten zur Ordnung zu verweisen, habe ich er wähnt, das Wort sei Jedem frei. Es kommt nicht darauf an, die Diskussion auszudehnen, wenn einzelne Mitglieder der Kammer selbst für zweckmäßig halten, sich über ihnen wichtig scheinende Gegenstände ausführlich auszusprechen; da für kann, wenn die Kammer die Debatte nicht länger gestatten will, sofort solche geschlossen werden. Ich habe daher in mei ner Aeußerung eigentlich schon eine Mißbilligung der Äuße rung des Referenten gelegt; ich muß aber auch mißbilligen, daß der Antrag des Abg. v. Thielau zur Ordnungsverweisung in einem zu leidenschaftlichen Tone geschah. Indem ich aber die Aeußerung mißbilligte, die der Referent gethan, und die nicht zur Sache gehörte, so habe ich dadurch angedeutet, daß allerdings sich kein Deputirter erlauben kann, darüber mißbil ligende Acußerungen zu thun, wenn die Diskussion sich mehr verlängert, als erwartet worden ist. Dafür stand ihm-der Antrag auf Schluß der Diskussion frei. NeferentR oux: Der Abgeordnete hat mich mißverstau den; er unterbrach mich gleich beim Eingänge meines Schluß vortrages. Die Kammer ist Zeuge, uM Alle haben es gehört, daß ich anführte, <es schmerzte mich kn dexThat, daß ich.durch einen von mir ausgegangenen Antrag dex-Deputation, welcher sich bloß auf eine Redaktionsbemerkung bezieht, heute Ver anlassung gegeben habe, die Diskussion zu verlängern. Es würde gar Nichts geschadet haben, wenn der Antrag «unter blieben «wäre; die Diskussion würde vielmehr befördert wor densein, ohne Nachtheil für die Sache. -In meinem Sinne liegt es nicht, irgend eine Bitterkeit zu sagen, Jemandem Vor würfe zu machen oder Persönlichkeiten auszusprechen; es ist dies mir fremd; am allerwenigsten würde "ich es von diesem Platze aus thun können und wollen. Ich bitte wiederholt, mich nicht mißzuverstehen. Wenn der Hr. Präsident geäußert hat, er könne es nicht billigen, wenn Vorwürfe gemacht würden, so würde mit Necht eine solche Mißbilligung mich treffen,, wenn von mir ein Vorwurf gegen Mitglieder der Kammer ausgegan gen wäre. Sie kann mich aber nicht treffen, da ein Vorwurf von mir nicht ausgegangen ist. Ich ersuche die Karniner, sich zu erinnern, daß ich sofort, als ich begann zu sprechen, unter brochen wurde. Präsident: Es wird nach diesen Erläuterungen die Sa che als beseitigt angesehen werden. Ich habe übrigens der Kam mer noch eine Mittheilung zu machen. Der Abg. Häntzschel aus Königstein hat in einer der letzten Sitzung sich beschwert, daß eines Lheils nicht für alle Kammermitglieder die Geschäfts- Anweisung beim Grundsteuer-Abschätzungssystem mitgetheilt worden sei, und daß es also scheine, als wollte man daraus ein Geheimniß machen. Selbst in der Meinholdschen Buchdruckerei habe man sich geweigert, den Kammermitgliedem gegen Be zahlung dergleichen Exemplare abzulassen. Er hat auch darauf ««getragen, daß auch im Lande selbst diese Geschäftsanwei- fung durch den Druck veröffentlicht werden möge. Ich habe darauf der Kammer die Zusicherung gegeben , daß ich zuvör derst darüber genauere Erkundigungen einziehen wolle, wo durch der Antragsteller sich beruhigt erklärte und einen förmli chen Antrag zu stellen vor der Hand aussetzte. Ich entledige mich dieses Versprechens, indem ich der Kammer die darauf er haltene Auskunft des Herrn Regierungs-Commissairs miltheile, und erwarte, daß sie dabei sich vollständig beruhigen könne. (Hier verliest nun der Präsident die Mittheilung, aus wel cher hervorgeht, daß dem in der Kammer ausgesprochenen Wun sche, sämmtliche Mitglieder derselben in den Besitz eines Exem plars der fraglichen Geschäftsanweisung zu setzen, sofort entspro chen werden solle. Heimlich habe man mit dieser Geschaftsan- weisung nicht gethan, dies würde dem Geiste der Öffentlichkeit, womit diese Angelegenheit, wie aus ßtz. 119. und 121. schon hervorgehe, besorgt werde, entgegengelaufen sein; jedoch habe eine allgemeine Verbreitung derselben oder eine Ueberlassung an Unbetheiligte wenigstens so lange, als sie den ständischen Kam mern noch nicht vorgelegen, nicht angemessen geschienen.) Präsident: Ich glaube, daß durch diese Erläuterung sich die Anfrage des Abgeordnete« Häntzschel wohl vollkommen erledigt hat. - ,
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