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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mi t i h srrrr A e rt über die Verhandlung e n d e s L a nd t a gs. 60l Dr'eSd-n, am 4. K-bmar. 1837. Drei und dreißigste öffentliche. Sitzung der . '1. Kammer, am 20. Januar 1837. ' (Beschluß^ ' > ' Fortsetzung der. b e sondern Berathung über den Cnminalgefttz- entwurs, (H. Theil: ' XU. Kapitel: Von Diebstahl und ' Vernsttkauungl Art. 214 und 215. Nachträgliche Erörte rung über Art. 11.) . BürgerpreisterWehner: Zch habe mir dieFrage gestellt: Ob. wir hierum G,esetzkapitel aufbauen wollen für die Diebe? oder für die ehrlichen Leute gegen die Diebe? und da die erste Frage mit Za ! zu beantworten, mir nicht in dem Sinn kommt, so sprach mich aus dem, was Herr v. Welck gesagt hat, Man ches an, und ich war anfangs der Meinung, daß die Strafe für dew Diebstahl höher zu stellen sein dürfte, als wie sol ches der Gesetzentwurf und das Deputations- Gutachten an die Hand giebt; allein, ich gestehe aufrichtig, daß nach der vielfäl tigen Auseinandersetzung, die erfolgt ist, ich mick völlig beruhigt habe. Zch habe hauptsächlich meine Beruhigung in der Er klärung des Herrn Ministers gefunden; daß nämlich vor wie nach ein Unterschied zwischen entehrenden Verbrechen und zwischen entehrenden Strafen bestehen solle, und ich glaube da-^ her, daß der Nachtheil, der für den ehrlichen Mann entstehen' könnte, wenn er sich in den Lebensvcrhältniffen neben dem Diebe befindet, dadurch verschwinden werde, daß doch noch Bestimmungen Vorhandensein werden, welche immer einen Schlagbaum zwischen dem Ehrenmann und dem Spitzbuben bilden werden. Ich stimme daher für das Deputatihns- Gut achten. ' ' '' " ' Viceprasident v. D e u tri ch: Cs ist über diesen 'Gegen stand sehr ausführlich gesprochen worden, und ich gestehe, daß ich dem Deputations-Gutachten in allen seinen Theilcn beitrete. Es scheint mir der richtige Mittelweg zu sein für den Zeitpunct, in welchem wir stehen, nämlich beim Uebergang aus einer Gesetz gebung, die dey Diebstahl übermäßig hart bestrafte, in eine neue Gesetzgebung, .die sich dm weit Mildern Strafen näherst^ Welche der Geist der Zeit herbei geführt hat.. Ich kann nur der Kam mer das nochmals an das'Herz legen, Was'-unsere Dcpüt'ätion unter 3 sagt: „der Dieb, der das erste Mal stiehlt, giebt noch die Hoffnung der Besserung. Es dürfte daher zweckmäßig sein, nicht durch Zuchthaus seine bürgerliche Existenz ganz zu vernichten." Beispiele der Art giebt es viele, wo erst durch die Belegung mit der Zuchthausstrafe ein Dieb gebildet wurde, weil er nun sich durch die Schande der Strafe ausgestoßen sah aus dem bisherigen Kreise seiner Erwerbsthätigkeit und nun erst den Weg. eines Diebes betrat. Daher mag nur bei.Rückfaüen die Strafe des Zuchthauses für den.Dieb eintreten. Es ist genug, daß der Diebstahlimmer im Auge des Volkes als entehrend gilt und gelten wird. Dies ist häuptsachlich ins Auge zu fassen in den Fallen, die vorhin angeführt wurden wegen bürgerlicher Ehrenrechte, die in der Städteordnung und dem Wahlgesetze er wähnt sind. . Also diese Sorge kann nicht eintreten. Die Haupt sache ist die, daß nicht mit dem ersten Diebstahle die entehrende Zuchthausstrafe eintritt. ' v. Biedermann: Ich glaube, das sicherste Mittel, das Eigenthum gegen diebische Beeinträchtigung sicher zu stellen, ist, daß man bei der Gesetzgebung dahin arbeitet, zu verhindern, daß nicht der Diebstahl als ein Gewerbe betrachtet werde.. Der erste Diebstahl ist gewiß für Jeden ein schwerer Schritt auf seinem Wege. Hat er diesen aber einmal betreten, so ist der zweite leich ter und der dritte noch leichter, und ich bin überzeugt, wenn man diesfallsige genaue Nachrichten einziehen könnte, so würde man finden, daß die größte Anzahl der zur Strafe gelangenden Dieb stähle von solchen begangen werden, die mehr als ein Mal gestoh len haben. Meine amtliche Stellung setzt mich in den Stand, die Diebstahle, die in einem ziemlichen Umkreise geschehen, zu übersehen, und daraus habe ich diese Ueberzeugung geschöpft. Ebenso muß ich auch dem Domherrn V. Günther darin beil rettn, d'aß dieDiebstähle sich eher vermindert als vermehrt haben. Wenn man daher in der Strenge der Bestrafung einen bedeutenden Un terschied zwischen dem ersten Diebstahle und deck .Rückfälle macht, so glaube ich, ist das das sichersteMitteh demUeberhandnehmm der Diebstähle entgegen zu arbeiten. Ich trete daher dem Gesetz entwürfe mit den von der Deputation vorgeschlagenen Verände rungen bei.' Bürgernieister Nitterstadt: Es kann nicht meins. Ab sicht sein, noch Eiwas zur Vertheidigung des Deputations-Gut achtens zu sagen. Ich will nach so vielen Gründen, die auseinan der gesetzt worden sind, bloß auf eine Aeußerung des Herrn v. Polenz noch Einiges erwiedern. Er hat Etwas auf das Beispiel gefetzt, wenn Jemandem durch einen Diebstahl das ganze Ver mögen entzogen wird. Daraufi erwiedere ich, daß darauf noch nieckals Rücksicht genommen Wörden ist, noch Rücksicht genom men werden kann. Wir würden da in eine solche Unzahl Rück sichten eingehen müssen, daß nicht durch zukommen fein würde. Es würde dann auf den Betrag des Diebstahls nicht ankom men können; denn wenn öin unvermögender Mann um sein, wenn auch noch so geringes Vermögen kommt, so würde er eben so unglücklich sein, als derReiche, der sein ganzes Vermögen vsr-
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