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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung, Dresden, Donnerstags, den 27. November 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert neun u. vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 28.October 1834. (Beschluß.) Mündliches Referat der I. Deput. über dm Plan zur Organisation der evan- gclisch-lutherisch-kirchlichcn Mltttlbehötden. — Wahl eines alterbländischm Deputationsmitgliedes aus der L Kammer zur Berechnung mit der Ober lausitz. — Berathung des Berichts der 2. Deput. über die Beiträge der alt- rrbl. Rittergüter zu den außerordentl. Staatsbedürfnissen. — Mündliches Referat über den Gesetzentwurf, das Heimathsrccht bctr, — Berathung des Berichts der 3. Deput., die abzuänderndc Vollziehung der Kodesstrafe bctr. — Mündlicher Vertrag über die Perüquatlonsangelcgmhcittn. — Vortrag mehrerer ständischen Schriften. Darauf wird zur Tagesordnung übergegangen, welche 1. das mündliche Referat der 1. Deputation über den Plan zur Organisation der evangelisch-lutherisch-kirchlichen Mittel- Behörden betrifft. (S. die frühem Verhandlungen der 2.Kam mer in Nr. 441. d. Bl. S. 4710. flg., so wie die der 1. Kammer in Nr. 531. d. Bl. S. 5975. flg.) Abg. v. Meissen, als Referent, besteigt die Rednerbühne, und nachdem er auf die Entstehungsgeschichte des Plaues zurück geführt, bemerkt er, daß auch die 1. Kammer den Plan ange nommen, jedoch mehrere Anträge hinzugefügt habe. Diese sind folgende: 1. hat die 1. Kammer beantragt, daß im Eingänge dieses Plans die ständische Zustimmung erwähnt werde, und die 2. Kammer trat sofort einstimmig bei. 2. Mit den Ansichten und Beschlüssen der 1. Kammer hinsichtlich der Beibehaltung der Schulmspectionen, so wie der Art der Durchgehung und Moni- mng des vorgelegten Plans, war man gleichfalls Seiten der 2. Kammer einverstanden. 3. Bei §. 2. war man nach dem Vor schläge der Deputation damit einstimmig zufrieden, daß von den Kreisdirectionen bei Besetzung der Decanate Gutachten zu er fordern sei. 4, Bei Z. 3. haben sich die beiderseitigen Deputa tionen wegen Anstellung eines zweiten geistlichen Rathes bei den Kreisdirectionen zu dem Vorschläge vereinigt, „daß zwar nicht sine förmliche Anstellung eines zweiten Rathes erfolgen möge, an die Staatsregmung aber der Antrag zu richten seit die Zuzie hung eines für alle Fälle zu ernennenden, anderwärts angestellten Geistlichen als Beisitzers mit Stimmrecht bei den Plenarver- handlungen m wichtigen Berathungsangelegenheiten, auch in der Kirchen- und Schuldeputation, wie es in der Instruction werde bestimmt werden, anzuordnen." Die Kammer theilte auch diese Einsicht, und nahm das Gutachten der Deputation, mit Ausnahme einer einzigen Stimme, ohne Discrrfsion an. 5. Der Vorschlag, welcher sich auf die Ressortverhaltuiffe des klsm der Kmsbireetionen bezieht und jenseits gemacht worben, soll weg, fallen. 6. Wegen der Wahl und-der Ernennung der Kirchen- und Schulräthe und der Festsetzung, daß die weltlichen Räthe der Kreisdirectionen der evangelisch-lutherischen Confessio» zu- gethan sein sollen, trat man der 1. Kammer einstimmig bei. 7. Wegen der beiß. 5. in Erwähnung gekommenen Prüfung der Kirchen- und Schulräthe blieb die Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse einstimmig stehen. 8. In Ansehung der Fassung am Schlüsse des §. 8. war man mit der 1. Kammer einverstanden, und hielt 9. Die Differenz bei §. 11. nunmehr für erledigt. 10. Zn §. 12. hat man über den Besoldungsxtat Seiten der 1. Kammer die Ermächtigung ausgesprochen, daß die Regierung noch einen dritten Rath bei den Kreisdirectionen, wenn sich das Bedürfniß unabweislich herausstelle, anstelle» könne, und man trat auch Seiten der 2. Kammer diesem Beschlüsse bei. Eben so vereinigte man sich mit dem Anträge der 1. Kammer wegen Ent- nehmung des Honorars für die geistlichen Beisitzer bei den Kreis- directionen von den sich ergebenden Ueberschüssen von den für die Consistorien transitorisch bewilligten Summen. Hinsichtlich des Personalstandes bei dem katholischen Consistorium war man ein verstanden, daß durch die Berathung des Budjets dieser Punct Erledigung gefunden, und wegen der Mitaufsicht der Kreisdl- rectioneri über die katholischen Schulen sind nun, wieder Refe rent bemerkt, beide Kammern einig. Endlich theilte noch der R e f. das Regulativ feinem Inhalte (s. Nr. 503. d. Bl. S. 5570.) nach ablesend mit,welches dieReffort- verhältnisse zwischen demCultusministerium unddeninLvsn§eU- ois beauftragte» Staatsministern bestimmt.—Zn der 1. Kammer hat man dm Antrag beschlossen, daß die hohe Staatsregierung den Standen das Regulativ, wodurch dieNessortverhältnisse zwischen demGesammtministerium und demMinisterium des Cultus festge setzt werden, vollständig mitthellen, und es, nach erfolgter Be rathung, womöglich, zum Gesetz erheben möge. Der Referent äußert über den letzten Theil das Bedenken, daß der Gegenstand so wichtig sei, und einer so sorgfältigen Prü fung bedürfe, daß bei der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen, ein ausführliches Gutachten zu geben, und schlug vor, wenigstens aus dem Anträge die Worte: „zum Gesetz zu erheben" wegzulas sen, oder den Antrag so zu stellen, „daß der künftigen Stände versammlung das gedachte Regulativ zur Prüfung und Bera thung mitgethM werden möge." Abg. Eisen stuckt Ich kann dem Anträge nicht beistim men, und zwar aus dem Grunde: Wenn etwas zum Gesetz er hoben wird, so kann es keine Abänderung erleiden, als durch ein anderes Gesetz, und bei einem solchen Regulativ kann es doch nicht unmöglich sein, daß im Lause der Zeit sich noch ein
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