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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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des Collators und mit Genehmigung bes.Eultministerii vorge- trommen werden." Die Kammer genehmigt dicß einmüthig. 15) Bei §.40. laßt die erste Kammer ihren Zusatz, dem Vor schläge der Deputation gemäß, einhellig fallen. 16) Bei §.4I. hat man vorgeschlagen, statt „Einkommens" vielmehr: „festen Gehalts" zu setzen, ingleichen sollen die Worte: „wie es — gestatten würde" weggelassm werden, und will man statt dessen am Schlüsse die Worte beifügen: „Findet eine Verände rung des Schulbezirks statt, so treten dis Grundsätze Z. 125. ein." Die Kammer steht nicht an, dieß mit allen Stimmen anzunehmen. 17) Der Z. 47. soll nach der Fassung der zweiten Kammer, jedoch unter Wegfall der Worte: „schon bestehenden" angenommen werden, welches die Zustimmung aller Anwesen den findet. 18) Aus der Ueberschrift des Abschnitts IV. unter V. werden nunmehr, und wenn anders der Vorschlag wegen Weg falls der ZZ. 52 5. und «. Annahme findet, die Worte: „und Pflichten" wiederum wegfallen müssen. Man ist damit einhesi lig einverstanden, und findet sodann 19) der Vorschlag, die obengenannten §Z. 525. und 52 e. in Wegfall bringen zu lassen, mit 27 Stimmen gegen 1 Annahme. 20) Im §. 53. soll zwar die Fassung der ersten Kammer beibehaltcn, jedoch das Wort: „praclusiven" nämlich Frist, eingeschaltet werden. Man tritt dem einhellig bei. 21) Im Z. 52. sind die Worte „als Mit glied " in: „rücksichtlich " zu verändern. Man genehmigt sol ches einstimmig. 22) Bei §. 55. erinnert Prinz Johann, daß im jenseitigen Protocolle eines Nachtrags Erwähnung ge schehe, welchen die erste Kammer gemacht haben solle. Ein sol cher sei indessen nicht vorgekommen und mit jenem Ausdrucke ohne Zweifel der Vorbehalt wegen Abänderung des Worts: „Kreis- direction" gemeint, dem man jenseits beigetreten sek. 23) Bei §. 65. ist statt „zur Consirmation" zu setzen: „sie aus der Schule entlassen werden, " und ist im Uebrigen dieser §. nach der Fas sung der zweiten Kammer anzunehmen. Man genehmigt solches einmüthig. 24) Bei §§. 68. und 66. wird noch der Lehrmei ster Erwähnung zu thun sein, wie in mehrern vorhergehenden §Z. geschehen, und erkennt'man dieß für nothwendig an. 25) Der bei Z. 80. in der ersten Kammer beschlossene Antrag hinsicht lich der Behörden der Oberlausitz soll Wegfällen, indessen hat man in der zweiten Kammer die Voraussetzung ausgesprochen, daß die Regierung ohnehin auf die bestehenden Gerechtsame Rück sicht nehmen werde. Die erste Kammer tritt dem unter gleicher Voraussetzung mit 25 gegen 1 Stimme bei. Endlich soll man nun auch 26) noch den diesseits zuletzt gemachten Antrag wegen Aussetzung der Ausführung, so fern streitige Rechtsfragen ein schlagen, fallen lassen, und will man dagegen in der Schrift die Voraussetzung aussprechen, die Regierung werde dahin Bedacht nehmen, rechtlichen Weiterungen und Erörterungen im Wege der Verhandlung thunlichst vorbeugen zu lassen.'-^ Der Refe rent empfiehlt die Annahme dieses Vermittelungsvorschlags, in dem mit Bestimmtheit vorauszusetzen sei, daß die zweite Kammer dem diesseitigcn Antrag, nicht beitrcten werde. v. Carlowktz spricht sein Bedauern über diese Lage der Sache aus und bemerkt, wie er noch lieber den in der Vrrmitte- uugsdcputation von Seiten des Hm. Cultmim'sters gemachten Vorschlag angenommen haben würde, welcher-arm bestehe, dle Sache in jedem Falle sslvo zur« zu rcguliren und sodann dem Gesetze wegen der Parochiallasten eine retrotractive Kraft für sol che Falle zu geben. Den jetzigen Vermittelungsvorschlag könne er freilich für einen solchen kaum anerkennen, denn das Bedenken, daß die eine Behörde so, die andere anders entscheiden werde, bestehe fort. Anerkennen müsse er aber freilich, daß das Behar ren auf dem früheren Beschlüsse jetzt, wo das Gesetz bereits ange nommen sei, keinen Erfolg mehr haben könne. Im gleichen Sinne äußert sich Fürst Neuß; Prinz Johann aber spricht die Hoffnung aus, daß die billigen Gesin nungen der Regierung die Besorgnisse, welche zu jenem Antrags Veranlassung gegeben hatten, beseitigen würden. Nachdem auch noch v. Po lenz sich dahin geäußert hat, daß die Beachtung seiner Vorschläge zu Z.30. die Besorgnisse entfernt haben würde, tritt die Kammer mit 14 Stimmen gegen 13 dem Vereinigungsoorschlage bei. Es ist nun noch die Frage wegen der Bewilligung übrig. Bis jetzt sind für das Volksschulwesen nur 2500Thlr. zugestan den , die 2. Kammer hat jedoch gestern auch noch die zur Erhö hung dieser Summe bis auf, 10,000 Thlr. erforderlichen und nachpostulirten 7500 Thlr. jährlich bewilligt und geschieht ein Gleiches Seiten der 1. Kammer einhellig. Da die 2. Kammer ihrerseits ebenfalls der Vereinigungs- Deputation allenthalben beigetreten ist, so besteht nunmehr bis auf die wenigen oben avsgehobenen in der 2. Kammer übersehe nen Puncte völliges Einverständniß. Die Schrift kann also gefertkgt werden. Da es indessen unmöglich fal len wird, bis zum Schluffe des Landtages auch die Beilage zur Schrift zu fertigen, so stellt Der Referent anheim: ob man die Fertigung und Genehmigung dieser Beilage nicht den beiderseitigen Referenten unter Mitwirkung der beiden Direktorien überlassen wolle. Da sich Staatsminister V. Müller hiermit einverstan den erklärt, so genehmigt die Kammer, jedoch nur für den eben, vorliegenden außerordentlichen Fall und ohne Conftquenz den gemachten Vorschlag ein st im mig und autorisitt demnach die Referenten und Direktorien r'n der beantragten Maße. Man gelangt nun zu der Schrift wegen des Heimaths- Gefetzes, welche Bürgermeister Wehner den Beschlüssen und Ansichten der Kammern vollkommen angemessen gefunden hat. Sie soll bis morgen in der Kanzlei ausgelegt und sodann darüber abge-. stimmt werden. Nunmehr gelangt man zu einem andern Gegenstände, dem schriftlichen Berichte der 3. Deputation über die Anträge des Abg. v. Haase und der Städte Freiberg und Zwickau wegen -er ungleichen VerthcilUng der Militairlast. . Bürgermeister Hübler trägt solchen vor, und gehfdaS Gutachten der Deputation dahim, dem Beschlüsse der,2. Kam mer allenthalben beizutreten. j - . ' - Da nun aber bei Gelegenheit der Bcrathung über das neue Grundsteuerfpstem bereits ausgechröchen worden ist, daß mit
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