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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Cultministerio angestellt werden, sondern deren Stelle nut dem Amte, welches von der Collaturbehörde gegeben wird, verbunden ist. Was die Fixirung der Gehalte betrifft, so würde ich mich für diese gern aussprechen, sobald sich im Allgemeinen jetzt darüber Beschluß fasten laßt, und man noch Zeit hatte, die Sache so spe- ciell ins Auge zu fassen. Ich glaube allerdings, daß diese Spor teln eines Thcils drückend sind, andern Lheils die Art der Er hebung unzweckmäßig ist, und sich nicht mir der Würde des Amts vertragt. Ob aber nicht consequent daraus gefolgert werden könnte, daß künftig alle Geistliche zu sixiren seien, was, wenn ich nicht irre, schon in der Kammer discutirt worden ist, ist eine an dere Frage; und es scheint nur daher nicht an der Zeit, jetzt dar über Beschluß zu fassen. Endlich ist der Antrag sud 0. gerade gegen die Ansicht der Regierung, und ich möchte also um so weni ger beistimmen. Wie weit die Widerruflichkeit stattsinden soll, können wir jetzt nicht sagen, und es scheint mir nicht gut, bei den vielen andern Geschäften noch darüber Beschluß zu fassen. Soll übrigens nur die Widerruflichkeit der Geschäfte damit ausgespro chen werden, so scheint mir das zweckmäßig. Dem Punct unter v. möchte ich um so weniger beitreten, als sich nicht übersehen läßt, ob diese Fixirung blos für die Person bestimmt ist. Ist der Gehalt an die Person gebunden, so hat die Regierung nicht ein mal die Befugniß, einen solchen Gehalt zu schmälern, soll er aber an die Stelle künftig gebunden bleiben, so ist ja eine Ueberlastung der Staatskasse vorauszusehen. Mir scheint daher, daß es höchst zweckmäßig sei, wenn wir uns auf diese Sache gar nicht einlassen. Es ist eine Petition, welche uns vorliegt, und die Zeit erlaubt uns nicht, auf die Sache speciell einzugehen, um sie mit der Gründlich keit zu berathen, mit welcher sie berathen werden müßte; und ich schließe mich daher ganz dem Abg. Richter an. Auf die Honori- rung der von auswärts zuzuziehenden Geistlichen würde ich mich gar nicht einlassen; haben sie diese Geschäfte bis jetzt verrichtet, so können sie dieselben auch ferner verrichten. Der einzige Punct, zwar nicht gerade in diesem Augenblick von großer Wichtigkeit, aber doch beachtungswerth, ist der, die bisherigen Bestallungsge bühren bei Uebertragung der Superintendentur etwas herabzu setzen. Das ist das Ganze, dem ich beistimmen könnte; denn das Uebrige scheint mir ganz unvorbereitet zu sein. Abg. Runde: Die von mehreren Abgeordneten so eben vernommenen Ansichten kann ich nicht theilen, weil die gehörige Ausführung und Anwendung des VolksschulgcKtzes eine ange messenere und strengere Beaufsichtigung der Schulen, wie bis her, unerläßlich macht und eben damit eine veränderte Einrich tung hinsichtlich derSuperintendenturen in dem cngstenZusammen- hang zu stehen scheint. Unleugbar legt das neue Schulgesetz den Gemeinden sehr große Opfer auf. Hat die Kammer solches dessen vhnerachtet angenommen, so ist dieß lediglich in der sichern Er wartung geschehen, daß namentlich Lurch die darin befindlichen Bestimmungen über die künftige Beaufsichtigung der Schulen der Erfolg des Unterrichtes sich mehr, als bisher, verbessern werde. Eine solche Beaufsichtigung, wie hierbei vorausgesetzt wurde, ist nun aber unter Beibehaltung der jetzigen Verhältnisse wenigstens in den größeren Ephorisen gar nicht denkbar, wo ein Superintendent mehr wie 160 Schulen zu inspiciren hat und wo daher auch die Klagen sehr begreiflich werden, die man von dort über die kursorische Art und Weife vernimmt, welche bei Schul revisionen statt finden soll. Was hilft es unter solchen Umstän den den Gemeinden, wenn sie die prächtigsten Schulhäuser bauen müssen und zu einer Menge kostbarer Einrichtungen gezwungen werden? Die Schulhäuser an sich machen den Unterricht nicht besser, wie bisher; die gute Auswahl tüchtiger Lehrer und die ge hörige Aufsicht über ihre Leistungen kann jenen Erfolg allein be wirken. Bleibt nun aber diese Aufsicht in der nämlichen Art und Weise, wie bisher, denen Superintendenten überlassen, so bleibt auch dieß ganze Beaussichtigungsgeschäft in seinem alten Gleise, und die Gemeinden erlangen durch die ihnen auferlegten Opfer zwar Schulden, aber keinen besseren Unterricht für ihre Kinder. Will man nun, um einen derartigen Mißgriff zu ver meiden, der unzulänglichen Beaufsichtigung von Seiten der Su perintendenten durch Anstellung besondererUnterinspectoren nach helfen, so entsteht neben den früheren Lasten noch ein neuer Auf wand; will man aber, wie erwähnt worden ist, den Ortsgeist lichen diese unmittelbare Aufsicht zur Pflicht machen, so wird in den Verhältnissen ebenfalls nichts gebessert, weil den Geistlichen jene Aufsicht schon bisher oblag, und stets zu bezweifeln sein möchte, ob alle Ortsgeistliche sich immer geneigt finden werden, das gute Verhältniß mit dem Schullehrer durch strenge Handha bung eines solchen Aufsichtsrechtes zu stören. — Der Plan, den die Regierung beabsichtigt, empfiehlt sich dagegen durch eine Einrichtung, welche die Möglichkeit einer durchgreifenden Auf sicht mit der Ersparniß eines besonderen Ncbenaufwandes ver einigt. Nach solchem sollen die Superintendenten ganz aufgeho ben, und statt deren die dahin gehörigen Geschäfte in angemessen regulirtcn kleineren Bezirken von Geistlichen unter dem Prädicat von Decanen besorgt werden. Die fähigsten sollen dazu erwählt werden und statt der von den Superintendenten bezogenen Emo lumente und Sportuln, welche ganz in Wegfall kommen, eine feste Gehaltszulage von 200 Thlr. erhalten. Ohnerachtet dessen soll, wie uns der Hr. Cultusminister so eben ausdrücklich ver sichert hat, aus dieser Einrichtung für das Land kein Mehrauf wand, wie bisher, entstehen. — Ist dem so, so gewinnt das letztere offenbar dabei den versprochenen Wegfall der Sportuln und damit die Befreiung von jenen Liquidationen, die das Schrecken aller Gemeinden sind, welche öfter in den Fall kamen, die Kosten bei Veränderungen in den geistlichen Aemtern, bei Jn- spectionsverhandlungen in Kirchen- und Schulangelegenheiteu und bei den Schulrevisionen zu bezahlen. Eben so wahr die vor hin erwähnte Bemerkung Sr. Excellenz ist, daß gerade jenes Sportulwesen der Achtung, in welcher die Superintendenten ver möge ihres Ranges und ihrer Bestimmung stehen sollen, unge mein schadet, eben so bekannt ist der gerade diesen Behörden ge machte Vorwurf: unter anscheinend kleinen Ansätzen, mächtige Rechnungen zu Lage zu fördern. Der gemeine Mann wird der Regierung danken, und über die Aufhebung dieser Verhältnisse eben so wenig trauern, als über den Wegfall der schwerfälligen Titulatur, wie andern Orts besorgt worden ist. Er wird statt dessen viel lieber das leichtere und kürzere Wort: Decan, ausspre chen und damit gewiß um so mehr Beachtung der Person verknü pfen, wenn er solche nicht erst für jede Leistung aus seinen Mit teln honoriren muß. Nicht der Titel sichert jene Beachtung, sondern der Chamcter des Mannes. Ein Decan aber soll, als der fähigste und tüchtigste unter den sämmtlichm Geistlichen sei-
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