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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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daß sie Frankreich, welches doch gewiß der konstitutionellste Staat ist, und wo die Dotation des Ordens der Ehrenlegion "von großer Bedeutung ist, ausgenommen hat; aber auch die neueste Geschichte spricht gegen ihre Behauptung; denn als von allen deutschen Stammen Heeresabtheilungen sich in Bewegung .fetzten, um sich für die deutsche Freiheit und die Entfernung des -fremden Einflusses zu? schlagen, fand gleichfalls die Dotation mehrerer-Orbenstatt. Ich beabsichtigte durch meinen Antrag zugleich das längere Verbleiben im Dienst selbst zu bewirken, welches Mittels man sich auch in andern Staaten bedient; so z. B. erhält in Preußen derjenige, welcher länger dient , einen Zuschuß. Daß ein Mlßvcrhaltniß zwischen den Ofsieieren, welche keine Dotation erhalten, und zwischen den Gemeinen ent- stehen soll, glaube ich nicht; denn einmal sind die pecunrären Verhältnisse, zwischen dem Ofsicier und Gemeinen sehr verschie den,,indem ersterer doch, so steht, daß er hinsichtlich seiner Lage Mit dem gemeinen Mann nicht in Vergleich gezogen werden kann, und dann eröffnet sich ihm manche andere Verbesserung seiner Lage, die für den Gemeinen und Unterofficier nicht öder doch nur sehr selten eintreten kann. Dann ist noch erwähnt worden, daß, wenn Leute von andern Armeen Medaillen «r- hielren, die nicht dotirt seien - während die vaterländischen Dota tion erhielten ,' dieß gegen erstere eine Unbilligkeit sei; aber ich !rnuß bemerken, , daß es bei uns wenige Ausnahmen gegeben hat, -wo ein Mann, der ein fremdes Ehrenkreuz erhielt, nicht auch -das vaterländische Ehrenzeichen erhalten hatte. Ucbrkgens " würde man, wenn er sich so ausgezeichnet hat, daß er ein frem des Ehrenzeichen erhält, wohl darauf sehen, ihn auch im Va- -terlande auf ähnliche Art zu berücksichtigen. Was die Dota- chlon derfranzöflschen Ehrenzeichen betrifft, so war man von der - Gerechtigkeit derselben so überzeugt, daß die Stande in Baiern, Hessen, Würtemberg und Darmstadt sich erklärten, es solle diese Dotation fortbestehen. Die Schwierigkeiten wegen der Dota tion von nur 36 Medaillen anlangend, welche die Deputation .-zufflnden glaubt, so kann ich sie .nicht einfehen, weil ja eine Commission da ist, welche zu entscheiden hat, und in gleichem ' Verdienstverhältniß erfolgt die Entscheidung dann durch das Loos. Es ist auch in der österreichischen Armee so, und ick -glaube durch den vorliegenden Antrag.der vaterländischen Armee - -einen-neuen Beweis von der LHeilnahmeW geben, welche die Stande an ihren Verhältnissen nehmen. Abg. Sachße: Die Gründe, 'welche die Deputation ge gen den Antrag ausgestellt hat, befriedigen mich keineswegs, > und ich finde im Gegentheil den Antrag .sehr paffend. Zuerst wurde geäußert, es sei dieser'Antrag mehr für den Fall des Krie ges berechnet, aber es ist allgemeine Regel, daß man sich im Zxieden auf den Krieg vorbereiten muß. Es ist das immer eine i - Vorbereitung für den Krieg, wenn Gesetze und Bestimmungen getroffen werden,- welche nur für die Kriegszeit passen. .Die specirllm Bestimmungen, welche der Hr.'Präsident vorgefchla- gen Hat, und an-welchen die Deputation Anstoß fand ,' können darum ein Hinderniß dicht ein , -weil sie doch mur unmaßgeblich sind, die Regierung-dar um nicht gebunden ist, sondern sie verän dern und andere Bestimmungen treffen kann; es ist aber dan- kenswerth, daß gewisse Vorschläge gemacht würden, um zu zeigen, welche Ideen der Antragsteller gehabt hat. Es wurde geäußert, Ehrenzeichen und Orden paßten nicht in einen kon stitutionellen Staat, allein ich finde da keinen Unterschied, ob der Staat konstitutionell oder monarchisch ist, Belohnungen, welche mit Ehrenzeichen verknüpft sind, können in jeder Staats verfassung Platz greifen ; es gehört aber eine große Anhänglich-, keit an die Verfassung dazu, um zu glauben, daß die Verfassung allein bewirken würde, daß der Soldat in einem konstitutionellen Staate tapferer sei, als der in einem absoluten Staate. Da von, daß auch letzterer äußerst tapfer sei, haben wir Beweise genug. Eben so wenig würde das gegen den Vorschlag spre chen, daß ein Mißverhältniß darin liege, wenn ein Soldat von einem andern Staate ein Ehrenzeichen erhielte, welches nicht dotirt sek. Ehrenzeichen bleiben immer dasselbe, und der Sol dat würde immer dadurch ausgezeichnet sein; er hätte nur den Vor- theilder Dotation nicht, wenn ihm nicht der Staat in diesem Falle eberrfalls eine Dotation gewährte. Es handelt sich hier auch nur um eine geringe Summe, und zwar um so geringer, da die Ertheilung von Orden nur im Kriege statt findet, wo aber die Dotation von sehr heilsamen Folgen sein wird. Ich bin daher für den Antrag. Referent, Abg. a. d. W i nkel: In dem Deputations gutachten ist nicht gesagt worden, daß Ehrenzeichen nicht paf- fend für konstitutionelle Staaten seien, das ist nicht die Mei nung der Deputation, sondern sie glaubt nur nicht, daß sie dotirt werden sollen, und daß sie in den Staaten, wo diese eingeführt wurden, einen andern Zweck gehabt haben, als vielleicht bei uns der Zweck lein wird und sein soll. Abg. Eisenstuck: Ich stimme dem Dcputationsgutach- ten bei, aber nicht aus den Gründen, welche im Deputations gutachten befindlich. Ich habe eine andere Rücksicht, und zwar die, daß mir die Ungleichheit zwischen Militair und Civil vor schwebt. Ich sehe keinen ausreichenden Grund, warum der Civilist, der eine Civilverdienstmedaille im Flieden erhält, schlechter gestellt sein soll, als der Soldat, welcher sie im Kriege erhält. Aber daun finde ich auch durch eine solche Bestimmung die Unterofsiciers und Gemeinen sehr verletzt; denn was nimmt man an? Bei dem Ofsicier muß die Ehre genug sein, aber bei den Unterofsiciers und Gemeinen ist es mit der Ehre allein nicht gethan; denen muß man-noch Geld hinwerfen, und wenn man ihnen nicht Geld hinwirft, ist nichts von der Ehre-zu er warten. Daher finde ich in dem Anträge eine'Zurücksetzung des Solda ten, und wenn-wir die'Militairorganifation stattfinden kaffen wollen, wie sie nach der neuen Gesetzgebung ekntreten soll, so würde diese Zurücksetzung um so mehr hervortreten, und ich finde daher den Antrag-nicht passend. Abg. S achße: Was den letzten Punkt anlangt, so halte
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