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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 306. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Minister v. Müller beantragt wurde, und nach dem Worte r einzelner Gemeinden aus dem bisherigen Schulverband einen ° — ' - ' - — - wesentlichen Theil seines Einkommens verliert, kein Anspruch auf Entschädigung zustehcn und durch die Kreisbehördc in die sem Fall blos eine angemessene Subsistenz gesichert werden soll, nicht nur unverträglich mit den bisher von der Kammer ange nommenen Principien, ich finde mehr und sogar eine Ungerech tigkeit in einem solchen Verfahren. Man denke sich, daß ein Mann dieser Art eine Stelle hat , die ihm schon bei ihrem An tritt 500 Lhlr. Einkommen gewahrte; daß er blos deshalb feine frühere Stelle aufgab, weil er mit dieser sich gegen dort um 100 jährlich verbesserte; daß aber nun eine Ausschulung beliebt und dadurch der Ertrag der Stelle auf 300 Thlr. redu- cirt wird. Man denke sich ferner, daß eine solche Summe der Kreisbehörde zur angemessenen Subsistenz des Mannes völlig hinreichend erscheint— so laßt sich vielleicht einwenden, daß vielen anderen Staatsbürgern ein gleiches Schicksal widerfah- ster vorgeschlagen hat, betrifft blos Auswärtige. Ich sollte glau-! dem Z. a. ihre Beistimmung? folgt tsiit Abschluß einer Stim- ben , daß sie eine Erweiterung und den Zusatz nöthig mache : oder me bejahende Antwort. Größe und Weitläustigkeit des.Orts es erfordert. i Abg. Runde: Ich finde diese Bestimmung, wornach ei- Der hier einschlagcnde Zusatz', welcher vom Herrn Staats-nein Schullehrer, der ohne sein Verschulden durch den Austritt Minister v. Müller beantragt wurde, und nach dem Worte r ' ' .... . . . . . „Lehrer" einzuschalten ist, lautet: „Oder für auswärtige Kinder, 8 welche in die Vereinsschule gewiesen sind , wegen solcher Hinder- ? Nisse nicht mehr crreichtwerdcnkann." .' Staatsminister v. Mül l e r bemerkt noch, daß das Amen ¬ dement des Abg. Richter (aus Lengenfeld) dadurch- daߧ. 11. beibchaltcn werde, schon,beseitigt sei, und Abg. R i ch ter (aus Lengenfeld) erklärt sich beruhigt. Hierauf wird der Zusatz, welcher vom Hm. Staatsminister beantragt worden, mit Ausschluß 1 Stimme von der Kammer angenommen. Abg. Richter (aus Zwickau): An den Referenten Muß ich mir eine Frage in Bezug auf dert Anfang des Z. erlauben, wo es heißt: „Wenn dieser Zweck auch durch die Annahme eines zwei ten oder mehrerer Lehrer nicht mehr erreicht werden kann." Wer hat'darüber zu entscheiden,-ob der Zweck noch erreicht werden könne oder nicht ? ° Referent, Abg. v. Friesen: Das hat die Deputation der Negierung gänzlich anheim gegeben, da die Untcrrichtsgegen- stände überhaupt in die Hände der Regierung zu legen sind. Abg. Richter (aus Zwickau): Dagegen müßte ich mich auf das Bestimmteste erklären, und ich werde daher darauf an tragen, daß die erste Hälfte des §. wegfällt, denn ich glaube, es ist wieder ein Eingreifen in die Angelegenheiten der Gemeinden. ren kann und namentlich kein Geschäfts- und kein Gewerbs mann gegen eine Verringerung seiner Einkünfte gesichert ist. Indessen hätte man, wenn dieser an sich richtige Einwand Stich halten soll, dann auch bei allen anderen in öffentlichem Dienst angestellten Personen dieselbe Ansicht verfolgen sollen. Dieß ist aber nicht geschehen. Vielmehr windet sich durch alle unsere Verhandlungen, , wie ein rother Faden, der Grundsatz, daß das einem Staatsdiener bei Antritt seiner Stelle zugesi- Abg. Axt: Jch kann.dem nicht beitreten, was gesagt wor den ist; wenn wir blos den Gemeinden überlassen wollen, zu be stimmen, ob der Schulzweck erreicht werde oder nicht, so wird es in wenigen Jahren sehr schlecht^ mit unfern Schuten und in unfern Gemeinden aussehen. Bisher hat die Bestimmung dar über der Schulvorstand und die Behörde gehabt, und wir dürfen hoffen, da die Schulbezirke künftig zweckmäßiger begrenzt und die revidirenden Behörden künftig neu organisirt werden sollen, daß auch diese Revisionen noch gründlicher werden vollzogen wer den, und Alles geschehen wird, um die Negierung in Stand Zu setzen, genau damit bekannt zu sein, ob der Schulzweck erreicht werde. Der Gemeinde'kann aber dieses nicht überlassewwerden, weil einige Mitglieder derselben gar keinen Begriff von dieser Sa che haben, und andere sich vielleicht nicht damit abgeben mögen, ich auch nicht finden kann, wie die Gemeinden ein besseres Urtheil fällen können, als die dazu vorgesetzte befähigte Behörde. cherte Einkommen bei Lebzeiten der Person verbleiben müsse, welche Veränderungen auch mit der Stelle selbst vorgenommen werden mögen. Wir haben blos aus Respect für diese als un umstößlich bezeichnete Maxime so manches Postulat des Bud- jets unangefochten und so manche Sinecure auf dem transitori schen Etat stehen gelassen. Gab es Gründe, welche dort unsere Bewilligung rechtfertigen, so müssen sie allgemein giltig sein. Können die im öffentlichen Dienst eingestellten Personen auf die Fortdauer des Einkommens, welches ihnen bei Antritt ihres Amtes zugesichert wurde. Rechte erwerben, so ist kein ausrei chender Grund, vorhanden, gerade einzig und allein und aus nahmsweise die derartigen Ansprüche der Schullehrer zurückzu weisen. Jedenfalls würde entweder eine Inkonsequenz oder eine Unbilligkeit aus dieser Gefetzstelle hervortreten, wenn sie so bleiben sollte, wie die Deputation den Ausatzparagraphen sub d. gefaßt hat. Vicepräsident: Ich glaube, wir hatten nicht den Zu satz des Herrn Staatsministers angenommen, wenn wir nicht der Meinung gewesen waren, daß der Satz stehen bleiben soll. Referent-Abg. v. Friesen: Den Abgeordneten wollte ich auch noch daran erinnern , daß man die Erreichung des Zwecks hier allein imÄuge haben müsse, und wie in Pnvatsachen der Rechtsweg entscheidet, so entscheidet bei öffentlichen Sachen die Administrativ-Justiz. Auf die Frage deck Präsidenten: Giebt die Kammer Abg: Sachße: Das ist Gegenstand meines Amende ments, welches dahin geht, daß b. wegfallt, und es dann heißt: „Bei Trennung des Schulverbandes ist von den Kreisschulbe hörden den bisher angestellten'Schullehrern, dafern sie nicht ohnehin sixirt sind, das zeitherige Einkommen, oder, wenn es sich seit ihrer Anstellung durch die Bevölkerung oder sonst ver- ! mehrt hat, das damalige Einkommen Zu sichern. Hierzu hat ! in allen Fallen die bleibende und die austretende Gemeinde ver- > hältnißmäßig beizutragen." ' -
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