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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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braucht, es ist dieß discutirt worden, als die Petition in die Kam mer kam, und man hat sich überzeugt, daß in diesem formellen Bedenken eine falsche Auslegung der Derfassungsurkunde zu fin den sei, und zwar eine sehr gefährliche, weil man dadurch einer Kammer das Recht in die Hande geben würde, der andern Kam mer das Recht zu nehmen, einen Gegenstand in Erwägung zu ziehen, und so hat sich die Kammer dafür entschlossen, daß der Umstand, daß ein Gesuch in einer andern Kammer die Genehmi gung nicht gefunden hat, der Berathung des Gegenstandes in der diesseitigen Kammer nicht entgegen stehe. Ich muß aber auch be merken, daß die Petitionen selbst sich nicht ganz gleich stehen; es ist die von mir gestellte nicht auf Aufhebung der Stifter, son dern auf Verwendung der Stifter zu dem angemessenenZwecke ge richtet. Es ist allerdings von Wichtigkeit, daß die Frage genau erörtert werde, ob in Gemäßheit der Verfassungsurkunde diese Petition die Genehmigung der Regierung erhalten könne. Man hat in der 1. Kammer, als die Sache discutirt wurde, gesagt, es liege nicht in der Stellung der I. Kammer, daß man hier von dem Bestehenden abgehcn wolle, sondern die 1. Kammer habe ih ren Beruf darin Zu erkennen, daß sie hauptsächlich das Bestehende erhalten müsse. Es scheint aber diese Ansicht nicht überall in der jenseitigen Kammer Beifall gefunden zu haben, und es ist von einem Mitglieds gesagt worden, daß dieses nicht der Sinn sei, in welchem die 1. Kammer constituirt worden. Ich übergehe das, was ferner darüber zu sagen wäre. Was ferner den Umstand be trifft, den die Deputation an die Spitze gestellt hat, daß ein for melles Bedenken Nichtvorliegen könne, so habe ich dem beizupflich ten, und ich habe nur Zu erwähnen, daß auch in der I. Kammer, als die Sache discutirt wurde, ein Mitglied sich darüber äußerte, daß man der Constitution eine ganz unrichtige Auslegung gebe, wenn man in ihr einen Grund finden wolle, um die Anträge auf Verwendung des Einkommens der Stifter zu ihrem stiftungsmä ßigen Zwecke abzuweisen. Diese Aeußerung hat einen Widerspruch nicht erlitten. Ich darf wohl nicht darauf aufmerksam machen, daß, wenn das formelle Bedenken gegründet wäre, dieß die Wir kung haben würde, daß jedes Vorschreiten in der Sache um 3 Ständeversammlungen hinausgeschoben wird, und deshalb ist es von höchster Wichtigkeit, daß der Antrag auch formell als zuläs sig anerkannt werde. Ich übergehe das klebrige, so auch die Frage, wer dieBetheiligten sind, und inwiefern dieExpectan- 1m betheiligt sind, da es sich jetzt nur von dem Formellen handelt und es ist ganz der Wahrheit gemäß, daß die Verhandlungen mit den damaligen Ständen den Gang genommen haben, wie geäu ßert wurde. Abg. Sgchße findet eine Beseitigung des formellen Be denkens auch in der Wortstellung des Z. 116. selbst, indem es dort beißt : „Ist der auf eine Petition gerichtete Antrag eines Mitgliedes, sei es ohne oder auf Bericht der Deputation, von derKammer zurückgewiesen worden, so u. s. w.," indem die Worte: „von der Kammer" sich lediglich auf die Kammer bezö gen, m welcher die Zurückweisung erfolgt sei. ' Da nun die Zurückweisung in der 1. Kammer erfolgt, in der diesseitigen Kammer wieder vorgebracht worden sei, so könne die 1. Kam mer auch den Antrag nicht zurückweisen, wenn er an sie ge lange; denn sonst müßte der §. heißen: „von einer Kam mer." Referent Abg. Bergmann theilt die Ansicht der Sprecher vor ihm, und fügt noch hinzu, daß auch an die 2. Kammer gar keine Communication über die Zurückweisung des Antrags geschehen, mithin die v. Miltitzische Petition nur als die Sache einer Kammer angesehen werden sei. Anders würde das Ver- hältniß sein, wenn der Antrag in der 1. Kammer zurückgcwie- sen, dieß der 2. Kammer mitgetheilt worden wäre, und diese die Ansicht getheilt hätte; dann würde ein weiterer Antrag for mell unzulässig sein. Wolle man aber den einseitigen Beschluß der einen Kammer über die einstweilige Zurücklegung der Sache wegen eines bloß formellen Bedenkens auch in der andern als Richtschnur anerkennen, so würde eine Kammer die Beherrsche» rin der andern werden, was gegen das konstitutionelle Princip und gegen das Zweikammersystem sei. Ueberdieß glaube er, sich der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß bei nochmaliger Ue- berlegung der Sache und bei dem Anträge, wie er jetzt modifi- cirt worden, auch die 1. Kammer kaum ein formelles Bedenken weiter finden werde. Das Präsidium stellt sodann die Frage: Ist die Kam mer mit dem Gutachten der Deputation einverstanden, daß ein formelles Bedenken dagegen nicht vorwalte, auf das Ma terielle des Antrags einzugehen Z Es erfolgt einstimmi ges Ja. Referent Abg. Bergmann bemerkt, indem auf das Ma terielle der Sache nunmehr eingegangen wird, daß sich alles auf den am Schluffe des Deputationsgutachtens angegebenen Antrag reducire, mit welchem auch sammtliche Deputations mitglieder einverstanden seien, und nur rücksichtlich der in Pa renthese enthaltenen Stelle des Antrags: „und auch mit Rück sicht auf die Expectanten, in wie weit deren Ansprüche für recht befunden werden," eine Meinungsverschiedenheit in der Depu» tation vorgewaltet habe. Er führt in dieser Beziehung an, daß die Majorität der Deputation geglaubt habe, dieß lediglich-der Staatsregierung überlassen zu müssen, und daß, wolle man weiter in die Sache eingehen, sich wohl ergeben dürfte, daß die Art und Weift, wie die Expectanten ausgenommen worden, dm kanonischen Grundsätzen nicht angemessen, noch weniger aber die Fortdauer solcher Einrichtungen mit den Begriffen unserer Zeit zu vereinigen sek. Da indessen nicht bekannt fei, ob in den neuern Capitulationen hierüber etwas enthalten, oder sonst von den Regenten in Hinsicht auf die Annahme der Expectanten etwas stipulirt oder anerkannt worden, so habe die Majorität der Deputation geglaubt, dieß ganz übersehen zu müssen, da gegen verstehe es sich von selbst, daß die gegenwärtigen Präbens daten nicht unberücksichtr'get bleiben könnten. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von B. K. Trutzner in Dresden. Verantwortliche Redaktion; v. Gretschel-
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