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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Maßstab der Unterstützung überhaupt wachsen und für außeror dentliche Falle immer nichts übrig bleiben. Bürgermeister Hüblerr Ich stimme in materieller Hin sicht für den Gottschaldfchen Antrag; indem ich es für wünschens- Werth halte, für außerordentliche Fälle ein angemeßneres Berech nungsquantum als das der 2000 Lhlr. zur Disposition gestellt zu sehen. Formell aber theile ich allerdings das Bedenken, wel ches kn einem Überschreiten der von der Negierung gestellten Po stulats liegen würde. Zur Beseitigung desselben schlage ich vor, in die, Schrift die Erklärung niederzulegen, wie man Seiten der Kammer nicht abgeneigt sein würde, eine höhere, dem Bedarf mehr entsprechende Summe zu bewilligen, wenn sie von der Re gierung postulirt werden sollte. 0. Deutrich: Die Deputation fand sich durch die in der 2. Kammer Seiten der Ministerien abgegebene Erklärung beru higt, welche dahin ging, daß die Regierung allerdings in der Hoffnung lebe, es würden die Stände an einer bei außerordent lichen Unglücksfallen vorgenommenen Ueberschreitung des Dis- positronsquanti gewiß keinen Anstoß nehmen. Ich glaube da her, daß die Regierung ganz im Sinne der hier ausgesproche nen Wünsche handeln wird, und eben so fest bin ich überzeugt, daß die künftigen Stande mit derartigen Ueberschreitungen, wel che außerordentliche Unglücksfalle rechtfertigen, bei Gelegenheit des Rechenschaftsberichts sich gewiß einverstanden erklären wer den. Das ist freilich nicht möglich, daß der Staat alle Unglücks fälle ausgleichen oder auch nur bedeutende Unterstützungen bei denselben gewähren könne. Dann würden höchst bedeutende Summen erforderlich, dieselben aber für die Steuerpflichtigen ' unerschwingbar sein. Seer. Hartz: Der Zweck des Postulats kann nicht dahin gehen, einem jeden einzelnen Unglücksfalle Unterstützung zu geben. Dieß sei Sache der Privatwohlthätigkeit, wir leben aber, Gott sei Dank, in einem Zeitalter, wo der Sinn für Wohlthätigkcit so groß ist, daß es an Unterstützungen nicht fehlt. Der Staat hat sich nur mit der Bewilligung eines ver- hältnißmäßigen Steuererlasses zu begnügen. Nur in extra- ordinakren Fallen darf Unterstützung eintreten, und dazu wer den 2000 Lhlr. um so mehr zureichen, als manches Lahr viel-» leicht nicht ein Fall vorkommt, wo dieses Quantum in An-i spruch genommen werden wird. So kann man es sammeln, um in einzelnen besonders harten Fällen, wo die Mittel der Privatwohlthätigkeit nicht mehr ausreichen, desto kräftiger ein greifen zu können. Erhöht man aber jetzt das Quantum, so wird dieß nur zu einer belästigenden Menge von Gesuchen, zu Ansprüchen führen, die nur dazu dienen können, das Quan tum der 2000 Lhlr. zu zersplittern, ohne daß es Jemanden wahrhaft nützt. Staatsminister v. Linde na u: Seiten der Negierung wird gewiß nichts unterlassen werden, um die Stadt Plauen wegen des betroffenen Unglücks, was um so größer ist, als für Was serschäden nicht, wie bei Brandschaden, Vergütung gewahrt! wird, thunlichst zu unterstützen. Im Allgemeinen könnte ich den j Antrag nicht unterstützen; denn treten außerordentliche Unglücks- fälle ein, so müssen die nöthig werdenden Unterstützungen dem Ermessen der Negierung anheim gestellt bleiben, die dann beim nächsten Landtag die ständische Genehmigung nachträglich einzu holen hat. Wollte man aber im Voraus einen erhöhten Fonds für dergleichen Calamitäten aussetzen, so würden unzählige Be helligungen des Ministerium des Innern die nothwendige Folge sein. Bürgermeister Gottschald: Ich nehme meinen Vor schlag wieder zurück, da mir aus der Discussion wenigstens so viel hervorzugehen scheint, daß die Kammer in ganz besonder» Fällen nicht abgeneigt sein wird, das Dispositionsquantum zu überschreiten. Erklären muß ich jedoch, daß ich bei meinem Anträge keineswegs die Stadt Plauen speciell im Auge gehabt habe, sondern überhaupt die Gebirgsgegenden, diedergleichen Unglücksfallen vorzüglich ausgesetzt sind. Es werden hierauf die postulirten 2000 Thlr. einstim mig bewilligt. 7. Es hat endlich die jenseitige Kammer das Postulat von 250 Thlr. (sa.a.O.) für den technischen Co mm issar beim Steinbruchwesen bewilligt, und wir sind mit den Gründen ganz einverstanden, welche die Deputation für die Bewilligung dieses Aufwandes angeführt hat. Diese 250 Thlr. bewilligt man einstimmig. XX!X. Allgemeine Landespolicei. Die, für die einzelnen unter dieser Position begriffenen, Postulate haben in ih ren Umcrabtheilungcn theils durch spätere Anträge der Regierung theils durch Kammerbeschlüffe mannichfache Abänderungen er fahren, welche sich am geeignetsten bei den einzelnen Gegenstän den Herausstellen werden, und keine vorausgchende Uebersicht gestatten. Für das in dieser Position aufgenommene 1. Commu ri algarden-Jnstitut sind 2,830 Lhlr. (s. Nr. 343. d. Bl. S. 3436.) jährlicher Aufwand postulirt, welchen die 2. Kam mer bewilligt, und zwar in den Posten an 1,500 Lhlr. zu Entschädigungen für einen oder den andern Ortskommandanten, und an 1,330 Thlr. zu Bestreitung des übrigen angegebenen Auf wands. — Ohnein die Diskussionen der 2. Kammer über das In stitut selbst einzugchen, kann es uns nicht zweifelhaft sein, daß für eine, in Folge einesLandesgesctzes begründete und bestehende, Anstalt auch der Staat wenigstens die Kosten der Central-Ver waltung zu bestreiten habe, wozu a. 300 Thlr. für den Ad jutanten, b. 120 Lhlr. für den Fourier, v. 50 Lhlr. Quar- tierqeld für das Büreau, ä. 100 Thlr. zu Kanzleibedürfnissen, e. 700 Thlr. Reisekosten wegen der Seiten des Oberkomman dos jährlich vorzunehmenden Reisen, k. 60 Lhlr. Postgeldcr, Summa 1,330 Lhlr.; dagegen aber §. 1,500 Thlr. zu Ent schädigungen für Ortskommandanten in eine andere Kategorie gehören dürften. — Da jedoch in den eigenthümlichen Verhältnis sen dieses Instituts es liegen kann, daß, im Interesse desselben, in Fallen, die sich nicht im Voraus speciell bezeichnen lassen, all gemeine Bedürfnisse mancherlei Art zu bestreiken sind, ferner un ter den vorstehend benannten einzelnen Posten einige vielleicht nicht vollständig erforderlich, andere für den Zweck nicht immer ausreichen dürften, und wir überdieß regelmäßige Entschädigun gen für Orts-Commandanten, welche die, den Communalgar- den selbst fremdartige, Eigenschaft von Gehalten annehmen könn ten, zum Gegenstand eines eignen Postulats nicht geeignet halten mochten; so sind wir der Ansicht, es dürfe am zweckmäßigsten sein, dem hohen Oberkommando überhaupt die postulirtc Summe mit 2,830 Thlr. als ein Dispositionsquantum zu überlassen, um solches, nach Abzug der Besoldungen und der Büreaukosten al- Art, nach eigenem Ermessen zu den Zwecken des Instituts
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