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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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richtung nennt und mit letzterer unstreitig die preußische Landwehri bezeichnet, so würde sich darüber Manches sagen lassen, wenn es meiner dienstlichen Stellung angemessen wäre, in die Kritik eines nachbarlichen Instituts eingehen zu wollen. Die Erinne rung des Hrn. v. Posern an die traurigen Vorfälle im I.1831 ist um so lebhafter in mir vorhanden, als ich deren Augenzeuge war; allein als solcher kann ich auch die Versicherung abgeben, daß da mals Pflichtwidrigkeit der Communal-Garde nur als seltne Aus nahme erschien, wahrend Gehorsam und Pflichttreue als Regel vorherrschte, so daß noch in der ersten Nacht nach dem Aufruhr alle Arrestationen der Strafbaren durch die Communal-Garde bewirkt wurden. Die Auflösung des Instituts würde also ein empfindlicher Verlust sein, während es in seiner jetzigen und weiter auszubildenden Gestalt gute Dienste geleistet hat und fer ner leisten wird. Unerläßlich aber ist die Bewilligung der 1500 Thlr., da besonders für größere Städte brauchbare Commandan- ten meistens nur aus dem Militair zu erlangen sind. Ist aber die Befähigung des Commandanten zur Aufrechthaltung der öf fentlichen Ruhe und Sicherheit durch die Communal-Garde ein wesentliches Erforderm'ß, und hängt die Ruhe des Landes vom Zustande der großem Städte, namentlich der Residenz-wesent lich ab, so wird auch jene kleine Bewilligung umso unbedenkli cher erscheinen, als durch eine außerdem vielleicht erforderliche verstärkte Militair-Besatzung ein weit größerer Aufwand herbei geführt werden würde. Die Idee, auch in den Dörfern Com- munal-Garden zu orgamflren, kam bereits frühcrhin zur Spra che, wurde aber nicht verfolgt, weil weder Wedürfniß noch Neigung dazu vorhanden war. v. Carlo witz: Es sollte mir in derThat Leid thun, durch meine vorhin gethanen Aeußemngen in dem Hrn. Seer. Hartz schmerzliche Gefühle angeregt zu haben, allein ich bin nicht hier, um zu schmeicheln, sondern um mich frei und offen auszuspre- chcn, wozu mich mein Eid und mein Gewissen verpflichtet. — Bemerken muß ich noch, daß ich unter den Worten „fehlerhafte ausländische Einrichtung" nicht die Preußische Landwehr, son dern die Französische Nationalgarde im Sinne gehabt habe. v. Posern: Offen will ich es bekennen, daß, als ich den Antrag des.Hrn. v. Beust bevorwortete, ich die Absicht hatte, - durch Nichtbewilligm der nöthigen Summen, dem nach meiner Ansicht mangelhaften und fehlerhaften, unzweckmäßig organisir- tenZnstitute den Lebensfaden abzufchneiden; allein in Erwägung der Worte des Hrn. v. Carlowitz: daß es unmännlich, oder wie er sich ausbrückte, unritterlich erscheine, einen: Institute — dessen Aufhebung oder Reorganisation zu beantragen man wohl den Muth in sich fühle, aber nicht die Kraft besitze, den Wunsch zur Ausführung zu bringen — auf indirektem Wege ihm gleichsam hinterrücks die Existenz abzuschneidm; in Erwägung ferner der Worte Sr. königl. Hoheit, daß, so lange dieses Institut mm ein mal so, wie cs jetzt beschaffen, noch bestehe, sein Zweck nur dann erreicht werden könne, wenn tüchtige unabhängige Commandan ten dabei angestcllt wären, wenn der Staat seine helfende Hand nicht von ihm übziehe; in Erwägung endlich dessen, daß es mir sehr wohl möglich erscheint, daß dem ganzen Institute eine zweck mäßigere, dem Zwecke mehr entsprechende Einrichtung gegeben werden könne, werde ich dafür stimmen, daß ihm die nothige Un terstützung zu Thcil werde. Es genügt mir, diese Angelegenheit hier öffentlich zur Sprache gebracht zu haben. Ich bin überzeugt, daß die Mitglieder der Communal-Garde zu jeder reellen Verbes serung gern bereitwillig die Hand bieten werden, um so die hohe Staatsrcgierung zu veranlassen, das Ganze reiflich und mit Be dacht zu prüfen, so daß, wenn das, was ich und Andere gesagt, begründet befunden werden sollte, sie dann nach Befinden das Institut, wie es jetzt besteht, entweder auflösen, oder etwas an deres Besseres an seine Stelle setzen, oder endlich, das Mangel hafte ausscheiden und ihm das geben könne, was ihm fehlt — Disckplin, Subordination, einen knncrn festen Halt. Präsident: Jede Trennung der Interessen von Stadt und Land muß auch ich wiverrathen. Deshalb stimme ich denn auch für die Bewilligung der 1500 Thlr., die sonst wohl eini ges Bedenken erregen kann. Man muß die Sache nicht ge trennt, sondern im Ganzen erwägen, sonst sind Inconsequen zen nicht zu vermeiden. Das Institut wird sich durch die Zeit von selbst verbessern, dazu bedarf es aber die Mittel des Beste hens , und über das, was wirklich nothwendig, glaube ich vertrauensvoll der Versicherung Sr. königl. Hoheit. Es werden demnächst die 1330 Thlr. als Generalkosten mit 29 gegen 2 Stimmen, und die 1500 Thlr. zur Entschädigung für Ortskommandanten mit 23 gegen 8 Stimmen bewilligt. Desgleichen genehmiget man auch den Antrag der Deputa tion , die ganze Summe der 2830 Thlr. als ein Dispositions quantum zur Verwendung für die Zwecke des Instituts dem Ministerio des Innern zu überlassen, mit 30 gegen 1 Stimme. 2. Fürdie alterblandisch e Gensd'armerieanstalt ist gleichmäßig auf die Jahre der Finanzperivde ein Postulat von 38,800 Thlrn. (t. Nr. 343. d. Bl. S. 3444.) gestellt und die 2. Kammer hat solches zwar transitorisch bewilligt, zugleich aber auch beschlossen, einen Antrag an die hohe Staatsregierung, „daß bei nächster Standeversammlung ein Gesetzentwurf über Reorga nisation des Gensd'armerie-Instituts vorgelegt werde," zu rich ten. — Die jenseitige Deputation hat nicht nur im Detail dm Aufwand nachgewicsen, welchen bis jetzt die Gensd'armeriean- stalt erfordert, sondern auch einen Plan zur Reorganisation dersel ben mitgerheilt, als worauf wir uns, um Wiederholungen zu vermeiden, beziehen. — So unbezweifelt nothwendig wir eine Umgestaltung dieses Instituts ansehen, so fest sind wir auch über zeugt, daß eine solche Reform mit großer Umsicht erfolgen müsse und es bei gegenwärtigem Landtage nicht mehr Zeit sei, übereine solche zu berathm, zumal da ohnedieß die Regierung den mitge- theilten Plan zurückgenommen hat. — Wir enthalten uns dem nach auch durch Anträge über die künftige Organisation derGens-- ö'armerie der Negierung vorgreifen zu wollen. Indessen hat sich die zeither in verschiedenen amtshauptmannschaftlichen Bezirken stattgesundene Zuordnung von Unterossiciers zu Unterstützung der Gcnsd'armen als so nützlich und zweckmäßig bewährt, daß wir es für wünschenswerth erachten, diese Einrichtung möge fort während bis zu Reorganisation des Instituts erhalten werden.— Indem wir daher den Beitritt zu dem von der 2. Kammer beab sichtigten Anträge auf eine Reform der Gensd'armerie-Anstalt empfehlen, scheint uns der Zusatz nicht ungeeignet: „es möge bis dahin die Assistenz des Militairs bei den Dienstleistungen der Gcnsd'armen in der bisherigen Maße fortdauern." — Gegen die im Deputationsbericht der 2, Kammer specisieirten einzelnen Ansätze ist uns kein wesentliches Bedenken beigegangen und es
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