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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Knegsmirüsterio ist höchst unzweckmäßig, Kad'e Geschäsie beider Behörden ganz verschieden sind. In der 2. Kammer hat man sich auch über die beim Generalstabe angestellten Ofsiciere geäu ßert, und sie großcntheils für entbehrlich finden wollen. Allein wer die Verhältnisse nur einigermaßen kennt, wird wissen, daß diese Ofsiciere sehr beschäftigt sind, daß es ganz unrichtig geur- theklt ist, wenn man das geringe Kanzlei-Personal als einen Be weis des Mangels an Beschäftigung aufstellt, da eben die Ver hältnisse es nothwendig machen, daß der größte Theil dieserGe schäfte von den Ofsiciers selbst besorgt werden, was auch redlich geschieht. Da ferner jede Armee im Felde nothwendig einen Generalstab haben muß, wozu die jetzt angestellten Ofsiciere lei der nicht ausreichen, und es schwer genug halten wird, vorkom menden Falles hierzu so geeignete Männer zu finden, als für die sen wichtigen Posten erforderlich sind, so kann auch von Ver minderung nicht die Rede sein. . Bürgermeister Wehner: Obschon der Herr Kriegsmini ster die Nothwendigkeit des Armee-Commando-Stabes darzu legen bemüht gewesen ist, so haben die aufgezählten Gründe mich wenigstens in soweit nicht überzeugen können, daß ich einen sol chen Stab auch in Friedenszeiten für unentbehrlich halten sollte. Zn der Bundesacte steht bloß geschrieben: Es soll ein Di-, visionär angestellt sein. Das dürfte sich aberwvhlnur auf den Krieg beziehen, denn daß um des Krieges willen schon in Friedenszeiten ein Commando-Stab und ein besonders ange stellter Divisionär nothwendig fei, glaube ich nicht, da dis Er fahrung lehrt, daß dergleichen Commanho's im Kriege ohne Nachtheil sehr vielfach wechseln, und da man also nicht anneh men kann, daß eine vorausgehende genaue Bekanntschaft mit der Heeresabtheilung, welche anzuführen ist, nothwendig sek. v. Carlowitz: Sollte man gesonnen sein, denCvmman- dostab noch ferner beizubehalten, so stelle ich den Antrag, den bei demselben angesetzten Kanzleiaufwand von 800 Thlr. auf 300 Thlr. zu ermäßigen. Von allen Positionen im Budjet scheint mir diese hier die überspannteste zu sein, das Postulat ist nicht allein groß, sondern wirklich enorm zu nennen. Das angestellte Kanzleipersonal besteht aus nicht mehr als einem Registrator und 3 Kanzlisten, und es scheint doch unmöglich, daß jeder dieser Männer 200 Thlr. an Kanzleibedürfnissen verbraucht. Das Kriegsministerium würde dann ungefähr nach diesem Maßstabe für 89 Personen anstatt der geforderten 3600 Thlr. vielmehr 17,800 Thlr. für Kanzleibedürfnisse in Anspruch zu nehmen haben. Dieser Antrag wird zahlreich unterstützt. Staatsminister v. Zezfchwitz: Gegen diesen Antrag muß ich bemerken, daß hier keineswegs bloß von Schreibematerialien, sondern auch von der Verschaffung des Locals, in welchem die zum Commando-Stabe gehörenden Ofsiciere und das Kanzlei personal arbeiten, ingleichen von dessen Heizung und Beleuch tung die Rede ist. Dieses Alles hat der commandirende General für jene'800 Thlr. zu besorgen, und sonach wird die geforderte Summe wohl nicht zu hoch erscheinen. v.Carlowitz: Ich danke dem Hrn. Kriegsminister für die'nm ertherlte Auskunft, allein ich nehme meinen Antrag deffen- ungvrcyrr! nicht zurück; Der commandirrnd« General ist dem Kriegsminister gewissermaßen untergeördn:!^ ALllÜßt llber die- selhe Besoldung wie dieser, und da scheint eS denn doch keine unbillige Forderung zu sein, wenn man ihm zumuthe, Local, Licht und Holz für die Expedition aus eigenen Mitteln herzu- geben. — Prinz Johann: Ich kann mich dem Anträge des Hrn. V. Carlowitz durchaus nicht anschließen. Ich kenne die Sache aus eigner Erfahrung und kann versicherns daß bei dem viel be schränktem Generalkommando der Commünalgarde, wonurrin einziger Adjutant ist, jährlich yhngefähr 100 Thlr. zu Bestrei tung der Kanzleibedürfnisse aufwachsen. Dieß giebt auf 4 Per sonen beim Commandostabe schon 400 Thlr. und eine gleiche Summe wird für Local, Holz und Licht wohl nicht zu viel siin. Ein solche Summe aus seinen eigenen Mitteln herzugeben aber kann man dem commandirende» General unmöglich zumuthen, da er, seiner Stellung nach, welche mit sehr viel äußerm An stand verbunden sein muß, eine Anzahl tüchtiger Pferde zu hal ten verbunden ist, mancherlei Reisen machen, auch bedeutenven Repräsentationsaufwand bestreiten muß, weshalb denn der Gehalt von 5000 Thlr. gewiß nicht zu hoch erscheint. Staatsminister v. 3 ezschwitz: Dieser Ansicht muß auch ich beitreten, indem ich noch hinzufüge, daß der Gehalt dxs Commandirenden eigentlich nur 4000 Thlr. beträgt, der Nest aber zu Bestreitung der extraordinairen Ausgaben bestimmt ist, welche bei diesem Posten wohl sehr vielfach vorkommen. In Betreff des von der Deputation vorgefchlagenen, an die Staatsregierung zu stellenden Gesuchs bemerkt Staatsminister v. Zezschwitz: Ich habe gegen einen solchen Antrag eigent lich kein Bedenken, muß jedoch in so weit eine andere Wortstel lung wünschen, daß lediglich auf das zwischen dem Kriegsmini ster und dem Commandirenden bestehende, eigentlich mehr coor- dinirte VerhaUniß Bezug genommen wird, nicht aber auf daö erwähnte Regulativ, welches der Veränderung unterliegen kann, und keineswegs als Gesetz zu betrachten ist. Secr. Hartz: Hiermit kann ich mich nicht eknverstehen. Das Verhältniß des Commandirenden zum Staate erregt man cherlei Bedenken und man kann nur dann einigermaßen Beruhi gung schöpfen, wenn es ganz bestimmt und fest so normirt wird, wie es die angezogenen tztz. des Regulativs bestimmen. Eine allgemeine Hindeutung genügt hier eben so wenig, als die Wortstellung gleichgiltig ist, und ich muß darauf antragen, auf das Bestimmteste gerade die ߧ. zu bezeichnen, deren Feststel lung so unumgänglich nothwendig erscheint. Staatsminister v. Könneritz: Es liegt zwar keineswegs in der Absicht der Regierung, jenes Regulativ zu ändern; die Verfassung gestattet aber nicht, daß Etwas, was nun einmal nicht Gesetz, sondern bloß Verordnung ist, von der Zustimmung der Stände abhängig gemacht werde. Nicht Alles, was sich auf die Verfassung gründet, braucht deshalb auch durch Gesetz ausgesprochen zu werden. Prinz Johann: Ich finde den ganzen Antrag der De putation zwar unschädlich und deßhalb zulässig, weil er zur
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