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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 308. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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dem hierdurch der Leichtsinn bei Eheverbindungm und Chetren- nungen nur vermehrte Nahrung erhalten würde. Die Abgg. Richter (aus Zwickau), H a u ß n e r und der Referent Eisen stuck erklärten indessen diese Gründe nicht für durchgreifend, und bezweifelten, daß das Volk Anstoß an einer solchen Einrichtung nehmen werde. ! - DasPräsidium stellt darauf die Frage: Will die Kam mer dem Beschlüsse der I. Kammer, daß bei Entscheidungen in Ehesachen Geistliche als Beisitzer zugegen sein sollen, beitre- Len? Sie erhalt 39 bejahende und 24 verneinende Stimmen. In Folge dieses Beschlusses war auch die Kammer damit, daß nunmehr die 6L. und 62 b. nach den Ansichten der I. Kammer zu modificiren sein werden, einmüthig einver standen. Bei §. 63. hat man sich vereinigt, nach dem Beschlüsse der 1. Kammer, die Worte: „beim Oberappellationsgerichte" ein zuschalten, womit die Kammer sich einverstanden erklärt. Bei tz. 65. rath die diesseitige Deputation an, hinsichtlich der d-'ffermt gewesenen Puncte wegen eines Allcgats und Modi- ficirung einiger Satze, noch dem Beschlüsse der 1. Kammer bei zutreten, welches auch durch Stimmenmehrheit erfolgte. Bei tz. 68 b. kommt der von der 1. Kammer beliebte An trag in die Schrift, in Frage, und hat die diesseitige Deputation den Beitritt in derselben Maße, wie die erste Kammer ihn mo- diflcirt hat, empfohlen, nämlich daß der Antrag mit den Wor ten: „bedürfen möchten" schließe und darauf der Zusatz folge: „weshalb die Stande diese Angelegenheit der Erwägung der Hohen Staatsregierung anheim geben." Besage des Protokolls hat Staatsminister v. Kön neritz erklärt, daß die Staatsregierung nichts gegen einen dergleichen Antrag zu erinnern habe, wenn der Zweck desselben nur der sei, und es ausgedrückt werde, daß die Angelegenheit wegen der Verfassungsverhältniffe in der Oberlausitz in der fraglichen Beziehung der Erwägung der Regierung anheim gegeben würde. Hierauf ward die Frage: Tritt die Kammer, nach dem Gutachten ihrer Deputation diesem in die Schrift aufzunehmen den Anträge bei? einstimmig bejahet. Es folgten hierauf die Puncte, über welche die 2. Kammer erst später (s. Nr. 409. d. Bl. S. 4282. m flg.) Beschluß gefaßt hat und worüber sich nach Berathung der 1. Kammer mehrere Verschiedenheiten in den Ansichten ergeben haben. Die von der 2. Kammer niedergelegte Erklärung, daß sie über §§. II. ff. jetzt nur transitorisch beschließe, ohne von ihrer Ansicht wegen des Planes unter O in Betreff der Organisation der Gerichte erster Instanz abzugehen, hat die I. Kammer nur zu einer gegenseitigen Verwahrung in ihrem Protokolle bewogen und die vereinigten Deputationen finden für angemessen, daß hierüber in die Schrift selbst keine Erklärung aufzunehmen sei. Hiermit erklärte sich die Kammer einstimmig conform. Dem Beschlüsse der 1. Kammer wegen eines in Betreff de» Gerichtsbarkeit der Universität in die Schrift aufzunehmenden Antrags hat die diesseitige Deputation den Beitritt empfohlen, und hiermit vereinigte sich auch die Kammer einstimmig. Dagegen will dieselbe, nach dem Dafürhalten der Deputa tion der I. Kammer die Bestimmung wegen Schonung der Würde der Geistlichen bei gerichtlichen Handlungen, welche der Staatsminister v. Könneritz, für überflüssig erklärt hat, unberücksichtigt lassen, wie solches auf erfolgte Fragstellung e i n« hellig beschlossen ward. Zn Beziehung auf §§. II. u. 17. bemerkt der Regierungs- Commissar, geh. Justizrath v. Schumann, in Beziehung auf die nach dem Beschlüsse der I. Kammer einzuschaltenden Worte: „insoweit diese Personen bisher einen privilegirren oder - exemten Gerichtsstand hatten", daß es angemessen geschienen, diese «ine Ausnahme von der vorher (§§.1I. Num. I.) gegebenen Regel hier wegzulasscn und sie vielmehr im §. 17., wo eine zweite Ausnahme vorkomme, mit dieser vereinigt aufzuführe». Diesem nach würde I) dem tz. statt jener Worte, die Stelle: „soweit nicht die Bestimmung tz. 17. in Anwendung kommt", einzuschalten, und 2) der 17. Z. so zu fassen sein: „Diejeni gen von den §. II. Num. I. genannten Personen, welche schon bisher den Gerichten ihres Wohnortes untergeben waren, be halten ihren Gerichtsstand bei denselben, auch bleiben diejenigen Geistlichen in der Oberlausitz, welche bisher unter Patrimonial gerichtsbarkeit standen, dieser künftig untergeben." Die Deputation erklärt sich hiermit einverstanden, und die Kammer trat dieser Modifikation der §Z. II. und 17. einstim mig bei. Bei §. 20. hat gleichfalls eine Verschiedenheit der Ansicht bestanden, da man indessen zweifelhaft war, wie die Stelle des Vereinigungsprotocolls über diesen Punct zu verstehen sei, so ward der Beschluß hierüber für heute ausgesetzt. Bei Z. 22. hat sich die diesseitige Deputation mit der von der I. Kammer angenommenen Fassung vereiniget. — Die Kam mer trat diesem Gutachten bei. Bei ZZ. 48. und 49. hat die I. Kammer sich mit dem Be schlüsse der 2. Kammer vereiniget, dagegen ist wegen der dabei erwähnten Anträge annoch Beschluß zu fassen. Wegen des Antrags unter», kann der Vorschlag, ihn da hin zu stellen: „man wolle der Staatsregierung zur Erwägung geben, ob die Berggerichtsbarkeit noch mehr zu beschranken, als I es im Gesetzentwürfe geschehen, oder ob deren gänzliche Aufhe bung rathü'ch und nützlich sei," in Frage. — Die Staatsregke- rung hat ihm in solcher Maße Beifall gegeben, und die vereinig ten Deputationen erklären sich gleichfalls dafür. — Die Kammer gab diesem Vorschläge auf erfolgte Frage ihren einhelligen Beifall. Hinsichtlich der Anträge unter b. und <r. hat sich die Depu tation der I. Kammer mit der der 2. gleichfalls vereiniget, diese Anträge anzunehmen, u. den Punct wegen der Criminalgerichts- barkeit hat man für erledigt angesehen, wobei es die Kammer bewenden ließ. In Z. 43. findet man auch noch die Einschaltung der Worte
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