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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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den sek, dasselbe nicht genommen, wenn man den Vorbehalt auch nicht mache. Abg. Atenstadt.verlheidigt aber sein Amendement da» durch, daß er bemerkt, es komme dieser Grundsatz in den Städ ten fast überall zur Anwendung, und er habe ja auch nichts Neues beantragt, weshalb er auch ausdrücklich hinzusetzt: „nach den bestehenden Gesetzen." Erscheine das Gesetz über die Paro- chiallasten, so gebe er zu, daß der Zusatz überflüssig sei, man habe aber dieses noch nicht. Abg, Richter (aus Lengenfeld): Es ist gegründet, daß öf ters in der Stadt ein Theil der Schulkosten, der Gehalt der Leh rer, das Holzgeld zu Heizung der Schulstuben, aus dem Kir chenvermögen bezahlt werden. Selbst auch für Unterhaltung der Schulgebäude und Grundstücke nimmt man wohl etwas von dem Kirchenvermögen. Indessen ist nicht in Abrede zu stellen, daß auch die Gemeinden öfters dem Kirchenvermögen mehr ansinnen, als sie ihm ansinnen sollten. Abg. S achße besorgt, daß, wenn eine solche Bestimmung in das Gesetz komme, die Ansprüche an die Kirche sich vermeh ren würden. Abg. Eisenstuck erklärt sich aber mit dem Amendement einverstanden, und hält es nur für zu beschrankt; denn wie aus dem Kirchenvermögen für die Schule gegeben werde, so werde auch aus der Kämmerei verabfolgt, und er fürchte daher, es werde durch das Amendement der Zweck nicht erreicht, sondern man setze sich eher der Gefahr aus, daß die Meinung sich herausstelle, als ob im Gesetze ausgesprochen sein soll, daß nur das Kirchenver- mögen. anzuziehen sei. Daher halte er es doch für zweckmäßi ger, den §. stehen zu lassen, wie ihn die Deputation vorge- schlagm. Referent, Abg. v. Fries en schlagt hierauf vor die Worte zu fetzen: „jedoch so weit nicht besondere Fonds dazu vorhan den sind." Auf die Bemerkung des Staatsminister v. Müller, daß man bei Z. 33. bei der Fassung wegen der, der Schulkasse zu fließenden Bezüge das jetzige Amendement angemessner werde in Erwägung nehmen können, läßt Abg. Atenstädt mit diesem Vorbehalte äufZ. 33. fein Amendement fallen, und es wird nun auf die Frage des Prasidii: ist die Kammer mit dem ersten Satze des §. einverstanden? dieß einstimmig bejaht.' Der zweite Satz wird mit' der Veränderung: Diejenigen Mitglieder derselben, welchen die Sorge für die die Schule besu chenden Kinder obliegt, wieder dritte Satz unverändert einstimmig angenommen. Der vierte Satz erhält mit Einschaltung der Worte: Jedoch soweit nicht besondere Fonds vorhanden sind, gleichfalls einstim mig die Annahme, und es wird nun der ganze Z. durch Stim menmehrheit in der Maße angenommen. Die Sitzung schließt sich nach halb 3 Uhr. Zweihundert und neun und skebenzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 5. September 1834. Fortsetzung der Berathung über das Wudjct des Staatsaufwandes. — 6. Departement des Innern. Die Sitzung nimmt halb II Uhr ihren Anfang. Zuvör derst wird das über die letzte Session aufgenommene Protocoll verlesen, von der Kammer genehmiget, und durch Prinz Jo han n und v. Le ip z ig er mit unterzeichnet. Auf der Registrande ist eingegangcn: I) Ein Protokoll-Extract der 2. Kammer vom I. Septbr., die Genehmigung der in der 1. Kammer gefertigten und von ihr bereits genehmigten Schrift wegen Abänderung einiger Bestim mungen in der Bekanntmachung v-2. Novbr. 1819. — Zu den Acten zu nehmen, und es soll die Schrift selbst abgelassen wer den. 2) Anderweiter Bericht der 2. Deputation, die Differen zen wegen des Gewerbe- und Personalsteuer- Gesetzes. — Zum Druck und auf die Tagesordnung. Man gelangt nun zur Tagesordnung, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über das Ausgabe-Wudjet, und zwar 6. des Ministern des Innern, befindet. Referent in der Sache ist Bürgermeister Reiche-Eisenstuck. — Die Dis kussion hat sich zunächst noch über die Post XXIX. 4. L., die medicinisch - chirurgische Akademie betreffend, zu ver breiten. Demnächst ergreift Staatsmim'ster v. Zezschwitz das Wort: Wenn ich mir bereits jetzt das Wort erbitte, obgleich ich nur über einen Theil der Wirksamkeit der medicinisch-chirurgi schen Akademie zu sprechen habe, so geschieht dieß, weil eine Dienstreise mich abruft. Ich beschranke mich unter allgemeiner Beziehung auf bas, was ich in der 2. Kammer über diesen Ge genstand geäußert habe, hauptsächlich auf den Gang der Aus bildung der Militairärzte. Unter den jungen Mannern, welche 'ich diesem Fach widmen wollen, werden denjenigen, welche sich durch Fleiß und gutes Betragen auszeichnen, auch bedürftig md, Stipendien gewährt, wogegen sie sich zu verpflichten Ha ren, 6 Jahr in der Armee zu dienen. Bei eintretendcn Vakan zen von Compagnie-Aerzten werden die ältern der Abspiranten von dem Senat, zu dem der General-Staatsarztgehört, exa- minirt und der, welcher dabei den Vorzug erlangt, zu der Stelle in Vortrag gebracht. Unter diesen Compagnieärzten werden alsdann von denen, welche sine Zeit als solche gedient haben, die vorzüglich gualiflcirten als Oberärzte zu der Akademie comman- dirt, um sich durch fortgesetztes Studium, namentlich aber auch am Krankenbette, wobei sie zugleich über die Akademisten, welche zugezogen werden, belehrende Aufsicht führen, zu den hohem Stellen auszubilden. Sie haben dann vor demselben Senat eine Prüfung zu bestehen, nach welcher sie als Bataillonsärzte ein treten. Hierauf bitte ich dis geehrte Kammer ein vorzügliches Augenmerk Zu richten, da diese Manner bereits Mitglieder der Armee sind, und es um so wünschenswerthcr ist, daß sie unter den Augen ihrer Vorgesetzten sich ferner auobildcn; dieß auf der Universität zu thun, würde, sollte es auf Kosten des Staats ge schehen, großen Aufwand verursachen, auf eigne aber dem grö ßeren Theile unmöglich sein, auch gewiß manche aüdere discivli-
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