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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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S2L5 L. Das Postulat zu Entfernung der Epidemien K. Fonds zu Prämien für Lebensrettungen an schafsbericht Herausstellen, und sodann der erstere naher zu beur- theilen sein als gegenwärtig. Die 2te Kammer hat diese Postu- Bewilligung dieser, nöthige und nützliche landespoliceilicheZwecke betreffenden Ausgabe stimmen. Es werden die unter vorstehenden Buchstaben L. bis K. postulkrten Summen allenthalben einstimmig be willigt. XXX. Zu den Beiträgen zur Localpolicei und zu andern örtlichen Anstalten und Bedürfnissen, sind in sieben einzelnen Posten überhaupt 39,293 Thlr. 19 gr. 2 pf. po- stulirt, und zwar I.) zur Dresdner Stadtpolicei 7,000 Thlr., als: 5,000 Thlr., als ferner aus der Staatskasse zu gewährender Beitrag, 2,000 Thlr., als ein außerordentlicher, bis zur näch sten ständischen Bewilligung laufender Zuschuß. Ein höchstes, uns vorliegendes Reseript, vom 11. Mai 1831 bestätigt das wegen der Policei-Vcrwaltung in der Residenz neuerdings getroffene Regu lativ und sichert die vorbenannten Beiträge mit den Worten zu: „Zu den Kosten der Dresdner Policei - Verwaltung wollen Se. Königl. Majestät und König!. Hoheit aus dem Landeszahl amte eincnBeitrag von5,000Thlr. jährlich ferner gewah- ren, diesen Beitrag auch bis zur nächsten ständischen BeWil li g n n g um einen a uß e r o r d e n t l ich e n Zuschuß von 2,000Thlr. ! dcnden, andern Einrichtung, wegen des aus dem Landcszahl- amte bewilligten Zuschusses anderweitc Entschließung sich Vorbe halten werde." — Wenn durch die Städteordnung die Sicher-? heits- sowohl als die Wohlfahrtspolicei, obschon gegen die aus drückliche, einstimmige Erklärung der frühem Stände, den Städten entnommen, und durch die Stadtpolicei in Auftrag des Staats besorgt wird (§. 252. derStädteordnung), so sollte daraus allerdings wohl zu folgern sein, daß nun auch der Staat wenigstens die Kosten dafür zu tragen hätte. Gleichwohl ist neben jener Entziehung der den Städten eben so wie den Rit tergutsbesitzern verfassungsmäßig zustehenden Policeigerichtsbat- kcit im 265. Z. der Städteordnung, der Grundsatz ausgespro chen worden: daß die Policei auf Kosten der Stadt verwaltet, werden solle. - Bei dieser Lage der Sachen hat die Deputation nur in Erwägung zu ziehen gehabt, ob bei Dresden solche ganz besondere Verhältnisse cintreten, welche einen Beitrag der Staats kasse zu den Kosten der Policciverwaltung rechtfertigen, und al lerdings findet sie ein derartiges Verhältniß darin, daß eine nicht unbedeutende Anzahl Einwohner Dresdens nicht zu den Ge- richtsuntergcbenen der städtischen Behörde gehören, und. daß das Wirken der hiesigen Policeibehörde zum Theil als Landespo- licei zu betrachten ist. — Wenn nun die Art der Zusicherung der ersteren Summe von 5,000 Thlr. der der Zusicherung des Zu-" schusfes von 2,000 Thlr. gegenüber gestellt worden, so möchte schon hieraus die Eigenschaft der beabsichtigten, Stabilität des s Beitrags von 5,000 Thlr. zu folgern sein. Dieser Vertrag ist vor dem Eintritt der Constitution erfolgt, und wär als eine über nommene Verbindlichkeit der siscalischen Kassen anzüsehen, welche verfassungsmäßig auf die Staatskasse überging. — Da- ! gegen ist, offenbar nach den Worten jenes höchsten Rescripts ! ' 2 Amisphysikcr und Amtschmirgen an 2,366 Thlr. 23 Gr. 8Pf. L. Das Postulat zu Entfernung der Epidemien ein Postulat von 9,475 Thlr. auf die Jahre der dermaligcn Fi-^ und Viehseuchen an 2,500 Thlr. desgleichen nanzperiode gestellt worden. — Von den Beschlüssen der Kam-! K. Fonds zu Prämien für Lebensrettungen an mern über den Gegenstand des obgedachten Decrets wird auch 300 Thlr. haben uns zu keiner Gegenerinnerung Gelegenheit ge- die Mehr- oder Minderbewilligung zu denen Mitteln abhängen, geben. Der wirkliche Bedarf wird sich in dem künftigen Rechen- die zu Erreichung des vorgefteckten Zieles erforderlich sind. — schafsbericht Herausstellen, und sodann der erstere näher zu beur- In dieser Absicht hat die 2. Kammer das bisherige Besoldungs- t " s' .. - .j... Quantum der Amtsphysiker und Chirurgen von 2,366 Thlr. 23 late einstimmig bewilligt, und wir können daher ebenfalls nur für Gr. 8 Pf. zwar bewilligt, jedoch sich Vorbehalten, bei Berathung - des höchsten Decrets vom 27. Februar 1834, die Organisation der untern Medicinalbehürden betreffend, nach Befinden annoch eine Erhöhung eintreten zu lassen. In Folge dieses Vorbehal tes und da man die Ausführung der im besagten Dccret erwähn ten Maßregeln bis zur nächsten Ständcversammlung nicht er warten zu dürfen glaubte, ist, nach Annahme des Gesetzentwurfs Seiten der 2. Kammer auf ministeriellen Antrag beschlossen wor den, „daß der Negierung zu dem gedachten Behufe und zu Treffung der Einrichtungen, welche sich mit Errichtung der Kreisdirectionen nöthig machten, 5,000 Thlr. jährlich, bewilligt, und zur Disposition gestellt werden möchten." — Im Einver- standniß mit der 1. Deputation der 1. Kammer, an welche irn- mittelst ostgedachtes Dccret zur Berathung gelangt ist, und welche darüber mit uns sich vernommen hat,' können wir in der Bewilligung dieses DiSpositions-Quanti nur die Befriedigung eines gerechten Anspruchs der öffentlichen Medicinalbeamten auf eine angcrücssenere Stellung ihres Gehalts, welcher bisher ganz unverhältnißmaßig war, und ost kaum zu den baaren Auslagen ausreichte, erkennen, und empfehlen daher den Beitritt zu den Beschlüssen der 2. Kammer. 6. Zu Unterstützung andererAerzte im Lande ist, . — ..... ,.— eine Summe von 1,000 Thlr. auf jedes Jahr der Finanzperiodc, S jährlich unter der Bedingung erhöhen lassen, daß für einen die- statt des bisherigen zu diesem Zwecke verwendeten Quanti an ser Summe nahe kommenden Belauf vormaligem Ermangelung 825 Thlr. 10 Gr. postulirt, auch im jenseitigen Dcputationsbe- H eines andern Unterkommens außerdem zu pensionirende Policei-. richte im Wesentlichen beifällig begutachtet, und einstimmig von ? ossicianien angestellt werden," auch ist erklärt worden: „daß im der 2. Kammer mit Einrechnung einer, einem hiesigen Augen-r Fall einer, Seiten.der Regierung etwa für nöthig erachtet wer- arzte wegen unentgeldlichcr Behandlung armer Augcnkranker' -- «.— speciell angewiesenen Vergütung von 400 Thlr. bcwllligt wor-! den. — Die Art der Verwendung, wie sie der jenseitige Depu tationsbericht nachweist, und worauf sich, um Wiederholungen zu vermeiden, bezogen wird, spricht für die Zweckmäßigkeit, ja für das dringende Bedürsniß dieses Aufwands, so daß nur zu bedauern ist, daß die Rücksicht auf so manche andere gleich nahe liegende Zwecke, und um die Staatskasse nicht zu sehr zu über lasten, es nicht erlaubt, eine höhere Summe dieser Bestimmung zu widmen. — Desto unbedenklicher empfehlen wir, dasobge- dachte Postulat zur Verwilligung und Beitritt zum Beschluß der 2. Kammer. v. Zu Anstellung von Kreis- und Bezirks- Thierärzten war im Budjet statt des bisherigen Aufwands von 60 Thlr. ein etatmäßiges Quantum von 1,120 Thlr. postu lirt. Der spätere Antrag der Regierung, in jedem amtshauptmann- schaftlichen Bezirk einen Bezirksthierarzt, und überdieß Kreisthier arzte anzustellen, erhöhet dieses Postulat in der im jenseitigen Dcpu- tationsberichte ersichtlichen Maße auf 1,180 Thlr. bis1,240Thlr. Die zweite Kammer hat die etatmäßige Summe mit Berücksichti gung der Lausitz an 1,240 Thlr. jedoch unter Wegfall der darunter begriffenen 45OThlr. für die KreiSthierärzte, sonach nur eins Sum me von790Thlr. bewilligr. Auch wir finden in den Beweggründen der Äten Kammer Veranlagung, uns vor der Hand für dm Weg fall ver Kmsthicrarzte und für den Beitritt zu den Beschlüssen der 2ten Kammer zu erklären, haben jedoch zu bemerken, daß die Ge nehmigung der Kammer in dieser Beziehung zugleich von dem Beschluß abhängig sein wird, welcher auf den Bericht der ersten Deputation, das Decret vom 27. Februar 1834 betreffend, gefaßt werden wird. '
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