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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 316. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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in welchen kostenfrei zu expedircn ist, noch neuerlich durch die Be kanntmachung vom 30. Juni 1832 die Portobefrekung ausdrück lich anerkannt worden. Als Motive für Vie bei der Isten Kammer beliebte Beschränkung wird lediglich die Besorgniß des Miß brauchs angegeben. Allein, wie überhaupt die Möglichkeit eines Mißbrauchs nicht abhalten soll, einegute Anordnung in Gebrauch zu setzen, so kann die Deputation jene Besorgniß um so weniger theilen, als hier von öffentlichen, in Eidespflicht stehende» Behör de-Mitgliedern und Beamten die Rede ist, von denen man doch eben so, wie von den bei den hohem Behörden Angestellten vor aussetzen sollte, daß sie sich den Mißbrauch ihres amtlichen Prä- dicates und anvcrtrauten Siegels zu Hinterziehungen der indirek ten Staatsabgaben nicht zu Schulden kommen lassen würden. Die Deputation kann daher der Kammer nur anrathen, hier bei ihrem vorigen Beschlüsse zu beharren. Die Kammer beschließt einstimmig , bei ihrem früheren Be schlüsse zu beharren, und Referent Äbg. Roux verliest noch den Schluß des Gutach tens, wo es heißt: . Schlüßlich ist übrigens noch zu bemerken, daß hinsichtlich des §. 11. in dem Protokolle der ersten Kammer eine unrichtige Angabe enthalten ist, indem darin gesagt wird, die zweite Kam mer habe die Weglassung des letzten Satzes vom Z. II. beschlos sen. Dem ist aber nicht so; es ward vielmehr bei der zweiten Kammer die Beibehaltung des letzten Satzes, doch mit einer Mo difikation, und zwar mit derselben, beschlossen, welche von jen seitiger Deputation ihrer Kammer zur Annahme empfohlen und von letzterer auch angenommen worden ist. Darum wird auch referirt, daß die erste Kammer bei §. 11. dem Beschlüsse der zwei ten Kammer beipflichte. (Fortsetzung folgt) Zweihundert und sechs und achtzigste öffentliche Sitzung der erstenKammer, am 13lSeptbr. 1834. Fortsetzung der Berathung über bas Budjet Les Staatsaufwandes.— kV Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts. . Die Sitzung beginnt Nachmittag 5 Uhr. Es wird zuvör derst das über die letzte Session aufgenommene Protokoll verle sen, von der Kammer genehmiget und durch v. Erdman ns- d o r f und Bürgermeister Rilterstädtmit unterzeichnet. Auf der Registrande ist eingegangen: 1) Protocollextract der 2. Kammer vom 5. September d. I., dir An'.rägewegen der Landrcntenbank berr.; an die 3. De putation^ 2) Plotoeollextract der 2. Kammer vom II. Sep tember, ein in geheimer Sitzung zu verhandelnder Gegenstand; an die 2. Deputation. 3) Petition vieler Bewohner Dres dens, des Geh. Küegsraths von Erdmannsdorf und Cons., die mindestens bedingte Aufhebung des Verbots des Selbstdispensi- rens für homöopathische Aerzte betr.; an die 3. Deputation. 4) Bericht der 4. Deputation, die Beschwerde des Correctio- nairs Schneider betr. 5) Bericht der 1. Deputation, den Ge setzentwurf wegen Erläuterung der Hh. 17. und 56. des Wahlge setzes betr.; beide Gegenstände zum Druck und auf die Tages ordnung zu bringen» Man geht zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über das Ausgabe-Budjet, und zwar zunächst I'. des Ministern des Cultus be findet. Referent ist Amtshauptmann v. Welck. Man war in der Position LXVI1. stehen geblieben, und kommt nun zu der Abteilung Z. b. d) Für Schullehrer - Seminarien werden 5188 Thlr. 13 Gr. 3 Pf. (siehe Nr. 489. dieses Blattes, Seite 4028.) postulirt. — Die Vergleichung der einzelnen Posten mit den, zu gleichen Endzwecken im Jahre"l8»»- bewilligten Beiträ gen, die Bemerkung wegen der, für die Ansprüche des Weißen felser Gymnasiums aus der Staatskasse an die Seminarrenkasse zu zahlenden 1800 Thlr., und die Betrachtung, daß, in , Folge der zu erwartenden Schulgesetze, wahrscheinlich auch dieses Po stulat sich wesentlich verändern werde, gab der Deputation Ver anlassung , sich einige Erläuterungen Seiten des hohen Staats-, Ministern zu erbitten, deren Resultat sie in Folgendem mittheilt. Die Staatsregierung hat die Bedürfnisse aller 4 Seminarien zu- sammengestcllt, von der Hauptsumme des Bedarfs das Einkom men der Seminarien-Hauptkasse abgezogen und das, was da durch nicht gedeckt wird, zur ständischen Bewilligung in Antrag gebracht.: Es hätte also eigentlich das Postulat in folgender Maße angegeben werden sollen: 5539 Thlr. 13 Gr. 3, Pf. Be darf für sämmtliche 4 Seminarien, 2151 Thlr. Einkünfte der Seminarien-Hauptkasse, als: 351 Thlr. jährliche Zinsen von, einem außenstehenden Capital an 9350 Thlr., 1800 Thlr. aus Staatskassen, Summa 2151 Thlr., verbleibt 3388 Thlr. 13 Gr. 3 Pf. zu postulirender Beitrag von den Standen. — Die Gewährung der 1800 Thlr. kann keinem Zweifel unterliegen und ist nicht Gegenstand der vermalten Bewilligung; als nämlich das früher in Weißenfels bestandene Seminar im Jahre 1772 ein gegangen war, wurden die Fonds desselben zum landesherrlichen Fiscus.gezogen; später', als die Ansprüche jener milden Stif tung geltend gemacht wurden, bestimmte des verewigten Königs Majestät, unter Einverständniß mit der Behörde, die jenes Gymnasium zu vertreten hatte, eine jährliche Rente von 1800 Thlr., welche zu Verbesserung des Volksschulwesens durch Stif tung einiger Schullehrer-Semmarien verwendet werden sollten, und es wurde hierauf das Schullehrer-Seminarzu Friedrichstadt und ein neues Schullehrer-Seminar zu Weißenfels gegründet. In Folge der im Jahre 1819 mit der Krone Preußen stattgehab- tm Auseinandersetzung ist aber obige Rente von 1800 Thlr. ganz an Sachsen abgetreten worden und fällt mithin allein der diessei tigen Schullehrerseminarien- Hauprkaffe zu. — Die Bewilli gung der vorigen Stände auf dem Landtage I8U- für sämmtlicke Seminarien betrug allerdings nur 2200 Thlr., von, denen 500 Thlr. für das Seminar in Friedrichstadt, 700 Thlr. für das Se minar zu Plauen, 700 Thlr. für das Seminar zu Freiberg, als die S. 19. 2'om. I. der Landtags-Acten v. 1.18Z? speciell ange gebenen Posten unter der S. 1030. II Theil IM. verwilligten Hauptsumme von 109,210 Tblr. 22 Gr. 4 Pf. für Landes - und Steuerbrdürfniffe enthalten sind, 300 Thlr. für das Seminar zu Friedrichstadt zu Bezahlung der Unterlehrer, sind aber unter den sogenannten Lxtrsvräinsrü8 bewilligt und deßhalb in der Bewilligungs-Schrift S. 1261. Vol. III derselben Acten beson ders aufgeführt. — Außerdem wurden zeither noch und zwar seit dem Jahre 1830 150 Thlr. an das Seminar zu Friedrich stadt, 150 Thlr. an das Fletscher'sche Seminar, wegen des in beiden Instituten an Taubstumme zu erteilenden Unterrichts aus der Rentkammer, und an das Seminar in Freiberg ein Holz- Deputat an Werth 71 Thlr. 12 Gr. verabreicht. — Mit der sich hieraus ergebenden Hauptsumme von 2571 Thlr. 12 Gr. ist aber, wie das hohe Staatsministerium in den vorgelegten Spe- cialetatS nachweist, für den Augenblick nicht mehr auszukommen
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