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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 316. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Grundsätze ist die Deputation allenthalben treu geblieben, und wünscht eben deshalb, indem sie eine interimistische Bewilligung vorschlagt, die einzelnen Posten näher erörtert zu sehen. Die Angelegenheit wegen der Schulen scheint nichr hieher zu gehö ren, da die dießfallsige Bewilligung nach dem Beispiele der 2. Kammer auszusetzen sein dürfte. Was aber die Parochiallasten cinlangt, so versetzt der Vorschlag der Deputation die Katholi ken in keine üblere Lage als die Protestanten. Seine Ausfüh rung wird vielmehr erst eine Parität Herstellen, da auch die Protestanten neben ihren eigenen Parochiallasten Beitrage zu den Staatslasten, also thcilweise Zuschüsse zu katholischen Zwecken zu entrichten haben. v. Großmann: Von ganzem Herzen gönne ich der ka tholischen Kirche jede Unterstützung, die sie mit Recht in An spruch nehmen kann, allein in der Befreiung erkenne ich nichts anderes, als ein legalisirtcs Mittel, Proselyten zu machen. Ich erlaube mir daher, hier zwei Wünsche auszu sprechen. Der eine geht dahin: „daß an Orten, wo sich pro testantische Schulen befinden, niemals Kinder aus rein prote stantischen Ehen in katholischen Schulen eine Aufnahme finden". Die Westimmüngen des Gesetzes von 1827 verbieten das durch aus, und dessenungeachtet habe ich durch einen bei dem statisti schen 'Bureau «»gestellten sehr achtbaren Mann in Erfahrung gebracht, baß die große Anzahl der in den katholischen Schulen zu Dresden Unterricht genießenden Kinder, hauptsächlich mit von der Aufnahme protestantischer Kinder darin herrühre. — Wenn sich ferner an den katholischen Schulen Stiftungen be finden, so habe ich zwar hiergegen nichts zu erinnern, allein es will mir nicht recht in den Sinn, daß diese Stiftungen dazu bestimmt sein sollten, auch die Kinder aus protestantischen Ehen oder protestantischer Wrttwen nicht allein mit dem Schulgelde zu übertragen, sondern ihnen sogar Schulbücher, Kleidungsstücke und andere Dinge Zum Geschenk zu machen. Die Absicht hier bei will ich nicht naher untersuchen, allein factisch ist die Sache, das geht aus glaubhaften Protocollen hervor. Daß aber ähn lichen Dingen künftig vorgebeugt werde, darauf ist mein zweiter Wunsch gerichtet. Bischof Mauer mann: Ich billige keineswegs die Auf nahme protestantischer Kinder in katholische Schulen, ich habe » sie sogar im Fahre 1819 ausdrücklich untersagt. Indessen muß ich vor allen Dingen daraus dringen, daß der geehrte Hr. v. Großmann -Beweise solcher Beschuldigungen liefert, denn mit dem bloßen Hinwerftn der Behauptung ist die Wahrheit noch nicht dargethan. Wünschen muß ich aber ebenfalls, daß man nicht katholische Kinder in protestantische Schulen aufnimmt, was selbst in Dresden geschieht. Was die Beschenkung der Kinder mit einzelnen kleinen Bedürfnissen anlangt, so sind dazu keine besonder» Stiftungen vorhanden, sondern man verwendet dazu nur erbetene Beiträge. Dabei fragt man aber nicht etwa, ob die Aeltern beider ober nur einerseits katholisch sind, sondern nur das Bedürfniß entscheidet. Erft seit ganz Kurzem aber haben auch die Kinder der katholischen Schulen Dresdens aus dem Armenfonds dieselben Unterstützungen erhalten, wie die Kinder in den protestantischen Änstalten, Daß übrigens Vie Kinder protestantischer Wiltwen aus gemischten Ehen in katholi schen Schulen ausgenommen werden, ist wohl möglich, ein Schulzwang aber ist bei der zum Theil großen Entfernung der Mitglieder der katholischen Gemeinden vom Kirchen- und Schul orte nicht zu bewirken, da der Pfarrer unmöglich alle Glieder seiner Gemeinde kennen kann. v. Großmann: Was ich aussprach, hatte nur zum Zweck, jeden Argwohn zwischen beiden Confessionen zu entfer nen , und das gute Vernehmen unter ihnen zu erhalten. Eine Abstimmung über meine Anträge verlange ich nicht, Man tritt hierauf in allen Puncten der Deputation ein stimmig bei. all 6. Wohlthatige katholische Anstalten be treffend (s. Nr. 392. d. Bl. S. 4052.). Die suli Nr. 45. 46. 47. und 48. postulirten Summen sind von der zweiten Kammer, und zwar die beiden erster» auf den Normaletat, die beiden letz ter» aber nur transitorisch bewilligt worden. Wahrend diese letztere transitorische Bewilligung ebenfalls nur wieder unter Zu rechnung des ebcngedachten Parochial-Beitrags des KönigMen HauseS geschehe» kann, empfiehlt die Deputation, den Beschlüs se» der zweiten Kammer beizutreten, und zwar aus folgenden Gründen: Das katholische Waisenhaus zu Dresden ist im Zähre 1829 gewissermaßen als Ersatz für das an Preußen übergegan- gene Institut in Annaburg gegründet worden; in diesen: letztem waren nämlich sonst 125 Stellen für katholische Waisenknaben bestimmt. Die protestantischen Soldaten-Waisenknaben wer den jetzt in Struppen erzogen, und sollte» die dermalen hier inr katholischen Waisenhaus befindlichen 12 Knaben ebenfalls nach Struppen versetzt werden, so würde dort jedenfalls ihre Erzie hung theurer zu stehen kommen als 755 Lhlr., da theils ein ka tholischer Religionslehrer dort angestellt werden müßte, theils zu berücksichtigen":!!, daß ihnen hier ein ganz unentgelvlicher Unter richt in der katholischen Freischule ertheilt wird. — Es ist dem nach dieses Institut keineswegs etwa bloß zur Aufnahme von Waisen aus der Stadt Dresden bestimmt, sondern ist als eine Landcsanstalt zu betrachten, es beruht mithin auf denselben Grundsätzen, wie die Waisenanstalt zu Struppen und die Er haltung der Waisenknaben in selbigem ist noch mit weniger Ko stenaufwand verknüpft, als die in der letztgenannten Anstalt. — Anlangend das Krankenstift in Friedrichstadt, so bezieht sich die Deputation zuvörderst auf die erläuternden Bemerkungen des Berichts der jenseitigen Deputation. — Es erhellt auch aus dem Schriftchen des Stiftsarztes v. Hille, daß dieses Kranken haus weder ausschließend für Dresdner Kranke, noch auch allein für Kranke katholischer Religion bestimmt ist, so wie es denn actenkundig ist, daß im Jahre 1832 783 Inländer und 680 Ausländer, von denen 677 Protestanten und 717 Katholiken waren, in selbigem ärztlich behandelt worden sind. — Dasje nige, was der Hr. Cultminister bei Gelegenheit der Diskussionen in der zweiten Kammer über den Ursprung dieser Anstalt ange führt hat (okr. S. 753. lll. Abtheil. 3. Bd. zot. S. 4075. der Beilagen zur Leipziger Zeitung) führt allerdings zu der Verm»- thung, baß selbige einer frommen Stiftung ihr Entstehen ver danke, und aus diesem Grunde erlaubt sich die Deputation, die transitorische Bewilligung der postulirten 880 Lhlr. ebenfalls wieder unter antheiliger Zurechnung des' mehrgedachten Paro- chialbeikrcigs, zugleich aber auch den Antrag an die hohe Staats regierung vorzuschlagen: „daß über die ursprünglichen Verhält nisse dieser Anstalt, und ob selbige als Stiftung zu betrachten sei, nähere Erörterungen angestellt und das Resultat der künfti gen Ständeverfammlüng vorgelegt werden möge. " WischofMayermann: Ich verspreche mir von dem An träge der Deputation hinsichtlich des Krankenstifts zu Friedrich- 2
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