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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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besetzt werden möge." — Sollte in diesem Falle auch dieFunction eines Gouvernements-Adjutanten (Platzmajors) wieder ausleben, so würde hiermit immer eine Mehrersparniß von 2800THIrn..zu bewirken stehn und der Antrag sich hinlänglich dadurch motivi- ren, daß.Dresden aufgehört hat Festung zu sein. — Es sind also all s. I) nur 4854Thlr. bleibend und 2800Thlr. transitorisch zu bewilligen. ' Zm Betreff des von der Deputation gestellten Antrages bemerkt Staatsminister v. 3 ezschwitz: Ich kann wohl die Ver sicherung geben, daß man bei einem Wechsel in der Person des' Gouverneurs gewiß erwägen wird, ob sich eine Ersparniß ma chen laßt. Ob dieß. aber möglich ist, hangt freilich von den Verhältnissen ab, denn wenn man einen langgedienten General hat, der außerdem vielleicht 3500Thlr. Pension erhalten müßte, und er zum Gouverneur von Dresden ernannt wird, so wird zwar beim Gouvernement nichts erspart, in der Hauptsache aber doch gewonnen, da entweder ein Gouverneur oder ein Gou- vernemenksadjutant ganz unerläßlich vorhanden sein muß, wie denn auch jetzt schon, wahrend letzterer Posten unbesetzt bleibt, ein Ofsicier der Linie zu Besorgung der dießsallsigen Geschäfte hat commandirt werden müssen. Unter solchen Umstanden mag man den von der Deputation vorgeschlagenen Antrag mindestens nicht so bestimmt stellen, sondern die Worte beifügen: „inso fern es thunlich und dadurch wirklich ein Ersparniß erlangt werde." ' Prinz Johann: Ich trete dieser Ansicht vollkommen bei, da es schon der Anstand erfordert, daß es in einer Residenz von dem Umfange Dresdens an einem Gouverneur nicht fehle, und man nicht wird umhin können, die Geschäfte des Gouverne ments, wenn dazu kein eigener hoher Ofsicier angestellt wer den soll, einem der ohnehin in Dresden stehenden Generale zu übertragen. BürgermeisterRitterstädt: Dieser Ansicht bin ich nicht. Ich finde die Einziehung der Gouverneursstelle zur Ersparung des damit verbundenen bedeutenden Aufwandes unerläßlich, und hoffe, daß dieses Beispiel, wenn es auch vielleicht das erste in den bedeutenden Residenzen Deutschlands sein sollte, nicht ohne Nachahmung bleiben wird. Uebrigens muß ich mir noch Er läuterung über einen Zweifel erbitten. Die Deputation will nämlich auch nach Entfernung des Gouverneurs noch einen Gou vernements- und Platzadjutanten angestellt wissen. Ich sehe aber nicht ein, wie es einen Adjutanten geben kann, der keinem andern Ofsicier zur Seite steht. Staatsminister v. Zezschwitz: In einer Stadt wie Dres den, wo so verschiedene Truppengattungen garnisoniren, muß schlechterdings ein Mittelpunkt sein, an welchen sich die Behör den und Privaten zu wenden haben, wenn sie mit der Garnison im Allgemeinen in Berührung kommen oder ihre Hilfe bedürfen. Dieß ist der Gouverneur. Er hat für die Sicherheit der Stadt in mil'tairischer Beziehung zu stehen, ja er commandirt die ganze Garnison als solche. Demnach ist ein Gouverneur schlechter dings nicht zu entbehren, eS muß auch ein hoher Ofsicier sein, und man wird die Function, dafern die Umstande die Anstellung eines besonder» Gouverneurs entbehrlich machen sollten, Höch jedenfalls einer der hohem Militairstellen übertragen müssen!.: .r ' V. De utrich: Der Zweck des Deputationsünträgs ist nur der, daß eine Ersparniß bei dem Gehalt des Gouverneurs künftig eintrete, und sie hat sich hier, so wie überall, weit entfernt gehal ten, in die Verwaltung einzugreifen. . Um jedes Bedenken zu ent fernen, schlage ich vor, den Antrag so zu stellen: „daß bei eintreten-, der Veränderung mit der Person des dermaligen Gouverneurs / . eine Ersparniß rücksichtlich des Gehalts bewirkt werden möge." v. Crusius: Ich habe zwar in der Hauptsache gegen diesen Vorschlag nichts einzuwendm, wünschte jedoch, daß nach dem Worte: „Ersparniß" noch eingeschaltet würde: „von we-- - nigstens 2800 Thlr." ', Der Dcutrichsche Antrag und mit ihm die von De Crusius vorgefchlagene Einschaltung werden hinreichend unterstützt. Dem Staatsminister -v. Zezschwitz erscheint dieser An trag, noch weniger aber der Crusiusische Zusatz cmpfehlungs-. werth, indem dadurch der von ihm früher angeführte Zweck, durch 'die Bestallung eines lange gedienten Ofsiciers zum Gou verneur ein hohe Pension zu ersparen, ganz verfehlt werde. . In Betreff der, demAerario der Kirche zu Neustadt als; Miethzins für die. Aufnahme des Militairs jährlich zu entrich tenden Post von 144 Thlr., bemerkt - Bürgermeister Wehner: -Da nach der Ordonnanz dem Militair Plätze in den Kirchen von den Garnison-Orten geschafft werden müssen, so sollte wohl dieser Aufwand von der Stadt Dresden zu übertragen sein, und ich halte daher den'Wegfall dieser Post für unerläßlich. Staatsminister v. Zezschwitz: Ueber die hier in Frage befangene Post haben in der 2. Kammer weitlauftige Erörterun gen stattgefunden. Sie hat ihren Grund m einem Vertrage und wird insonderheit deshalb entrichtet, weil sich in Dresden nächst I der eigentlichen Garnison sowohl mehrere militairische Bildungsanstalten, als auch ein volles Reiterregiment befindet, welche beide nicht mit zur Garnison des Ortes gehören. Bürgermeister Hübler: Die von dem Herrn Minister so eben über diese Post gegebenen Aufschlüsse entheben mich der Nothwendigkeit der Rechtfertigung derselben. So klein sie ist, hat sie auch der jenseitigen Kammer Veranlassung zu einer lan gem Diskussion gegeben. Man hat sich auch dort auf die Or donnanz bezogen, man hat die Verweisung'dieser Summe auf das Budjrt eine Begünstigung der Stadt Dresden genannt, und geäußert, daß die städtische Behörde kein Recht habe, das Militair aus der Kirche zu verjagen. Letzteres gebe ich zu, aber eben so wenig kann man dieser einen Kirche zumuthen, den nicht zur Garnison gehörenden Truppen und militairischen Instituten — von denen hier die Rede ist — auf Kosten der Parochianen feste Plätze, Betstübchen und Emporkirchen uncntgeldlich anzu- weisen. Die Beziehung auf die Ordonnanz ist also unpassend. Es handelt sich hier um ein gewöhnliches Contractsverhältniß. v. D e utri ch: Der Stadt Dresden kann nicht zugemuthet werden, für die ganze hier befindliche Garnison Kirchenplätze an zuweisen, eben so wenig für die Bildungsanstalten. Ware dieß
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