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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 319. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Außerordentliche Beilage zAr Leipzigek Zeitung, Dresden, Mittwochs, den 8. Lctober 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und neunzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 23. September 1834. - " (Beschluß.) Fortsetzung der andcrwcitcn Bcrathung über das Ausgabe-Budjet. — L Mltitairdcpartemcnt. Staatsminister v. Lindenau: Es könnte den Anschein gewinnen, als wenn die Ansichten, welche so eben von zweigeehr ten Rednern ausgesprochen wurden, im Widerspruch standen; allein daß dicß nicht der Fall ist, sondern im Gegentheil Einklang vorwaltet, laßt sich leicht zeigen. Es kommt auf richtige Bestim mung des Begriffes an: was ist Normalbewilligung, und was ist transitorisch ? Darüber bin ich denn mit dem Abgeordne ten Roux ganz einverstanden, als Normalbewilligung diejenige an zusehen, welche von einer Bewilligungszeit zur andern fest steht; als transitorische dagegen diejenige, welche für eine bestimmte Person oder Stelle, oder für einen bestimmten Zweck bewilligt wird, mit der Bedingung, daß, wenn der specielle Grund aufhöre, auch die Bewilligung eingrhe. In dieser Beziehung glaube ich, Paß eine Zweideutigkeit nicht statlsinden kann, und daß alles, was der Abg. Eiscnstuck geäußert, hat, damit zu vereini gen sei. Referent Abg. v. Kiesenwetter: Das, was der Hr. Staatsminister geäußert hat, ist ganz übereinstimmend milder Ansicht der Deputation. - ' Abg. Aten st adt: Mir scheint, daß der Begriff des Wor tes „transitorisch" in der Constitution so dargestellt worden sei, wie der Hr. Staatsminister ihn erklärt hat; denn in Z. 103. der Verfassungs-Urkunde ist ausdrücklich, wenn die Bewilligung fortgehen soll, das ausgeschieden, was für vorübergehende oder bereits erreichte Zwecke bewilligt wurde. Abg. Ci sen stu ck: Ich bin mit dem, was der Hr. Staats- Minister gesagt hat, einverstanden; dann ist das ständische Bewilli gungsrecht nicht präjudicirt, und es ist die Bewilligung blos nor mal für die Finanzperiode; dieNormalität wird durch den Ablauf der Finanzperiodc, und das transitorische dadurch bedingt, was im Laufe der Finanzperiodc vorübergeht. Staatsminister v. Zezschwitz: Es scheint mir bei jeder Bewilligung ein vierfacher Fall möglich. Der eine Fall ist der, wenn die Ständrversammlung das Postulat vollständig bewil ligt, der zweite , wenn sie zwar das Postulat bewilligt, aber damit einen Antrag verbindet, und der dritte, daß sie nur theilweife bewilligt, oder zu dem postulirten Zwecke gar nicht, jedoch noch so lange, als das Verhältniß besteht, und endlich, daß sie die Bewilligung ganz ablehnt. Den zweiten und drit ten Fall hat die 1. Kammer miteinander verbunden, und die Be ¬ willigung in dieser Beziehung transitorisch genannt; die diessei tige Kammer hat dagegen nur als transitorisch bezeichnet, wenn sie etwas für die jetzigen Verhältnisse bewilligte, was in Zukunft jedenfalls Wegfällen soll, und darin scheint die Verschiedenheit zu bestehen. . ' Der P rä si d e n t stellt sodann die Frage: Will die Kam mer dem Begriffe, den die Deputation für das Wort: „transito risch" aufgestellt hat, verstimmen ? Sie wird einstimmig bejaht. Referent, Abg. v. K i e sc n w e t ter geht nun auf die Verle sung des Berichts über und zwar zuvorderst auf: 4/ Nncksichtlich der Bewilligungen. 1) Für den Armee-Co m m ando - Stab waren erfordert: 10,174 Lhlr. 18 Gr. — Dic2. Kammer hat diese Bewilligung abgelehnt. Die 1. Kammer hat nur 9,674 Lhlr. 18 Gr. bewilligt, indem sie den Kanzleiaufwand von 800 Lhlr. auf 300 Lhlr. zu vermin dern beabsichtiget. — Die berichtende Deputation schlagt vor, „für den Armee-Commando-Stab 9,674 Lhlr. 18 Gr. auf den Etat, 500 Lhlr. aber transitorisch auf so lange, als nicht eine Veränderung, in der Person des gegenwärtigen commandirenden Generals stattsindet, zu bewilligen," weil sie die ErhaMna des Armee-Commando-Stabes für übereinstimmend mit den Be stimmungen des deutschen Bundes und für er forderlich zur ange messenen Organisation der Armee halt; für die sofortige Ver minderung des KanzleiaufwandcS von 800 auf 300 Lhlr. ist sie nicht, da der Herr Kriegsminister in den Verhandlungen der 1. Kammer erklärt hat, daß dem commandirenden General das Quantum von 800 Lhlr. als Aequivalent für die Kanzleiko sten zugesichert fei. — Im übrigen wird sie bei den Anträgen, einem die Stellung des General - Commando's betreffenden An träge der 1. Kammer bcizutreten, Vorschlägen. Abg. Eisenstuck: Als dieser Gegenstand zum erstenmal der verehrten Kammer zur Begutachtung vorlag, Habe ich die Motion auf Wegfall der 10,174 Lhlr. 18 Gr. gemacht; ich muß sie jetzt um so dringender wiederholen, weil das, was zur Unter stützung des Postulats angeführt wurde, ganz ungenügend zu sein scheint und in sich selbst zusammenfällt. Es ist gesagt worden, diese Summe sei aus zweifachem Grunde zu bewilligen, der eine Grund war der, weil die Bestimmungen des deutschen Bundes es erforderten, der zweite, weil es für die angemessene Organisa tion der Armee erforderlich sei. Was den ersten Grund betrifft, so muß ich ihm unbedingt widersprechen, es ist eine unbedingte Unmöglichkeit, aus der Bundesacte nachzuweis-m, daß einem Bundesstaate die Verbindlichkeit aufliege, in Kriegs- und Frie denszeiten einen Divisionär zu halten/ So tief hat der deutsche Bund nie in die Verfassung der einzelnen Staaten eingegriffen. Was der Wund bestimmt, ist, daß Divisionen sein sollen, com- mandirt von einem Divisionärs wenn es zum Kriege kommt. Wenn man darin die Verbindlichkeit finden will, mit den schwe ren Kosten von 10,000 Thlrn. einen Divisionär 10,20 und 30
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