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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 319. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Stellen könnte er in seiner Stellung als verantwortlicher Mini ster und commandirender General in Collision kommen, Das sind die Gründe, aus welchen ich mich dringend beider verehr ten Kammer dafür zu verwenden habe, daß sie dem Beschlüsse der Deputation beitretcn möchte. Was die 500 Lhlr. betrisse, so würde sich das wohl beseitigen lassen, wenn eine Verände rung vor sich geht, obgleich ich hie Erläuterung beifügen muß, daß dieses Verhältniß nicht mit andern gleichgestellt werden kann, da bei andern Behörden außer dem Kanzleiaufwand, Quartier, Heizung und sonstige Bedürfnisse aus andern Kaffen bestritten werden, wahrend der Generallieutenant sie aus eignen Mitteln bestreiken Muff. Abg. Sachße: Wenn gesagt wird, es sek doch in der Lhat viel, 9674 Lhlr. 18 Gr. für das Armeccommando zu be willigen, so scheint dieff darum nicht so hoch, weil diese Summe nicht für den Divisionair allein bewilligt wird, sondern füx das ganze Institut des Armccrommandos, weil es nicht eine Person betrifft, sondern darauf ankommt, daß eine Organisation vor handen ist, die nicht erst eingerichtet zu werden braucht, wenn der Fall des Krieges eintritt. Dann wurde gesagt, es könne das Gcncralcommando aus einer Abtheilung des Kriegsministe- riums bestehen. Darüber habe ich weiter nicht zu urthcilm, weil der Staatsminister schon klar dargelcgt hat, daß damit nicht er spart werde. Die konstitutionelle Einwendung, welche gemacht wurde, wird schon durch den Antrag unter 13. hinlänglich be seitigt; wenn nämlich alle Vortrage an Se. Majestät den Kö nig und des Prinzen Mitregenten königl. Hoheit nur durch den Kriegsminister erstattet werden können, so ist ja das Bedenken vollkommen erledigt. Dann wurde gesagt, wie unzweckmäßig cs sei, eine solche Summe Geldes auf einen Mann zu verwen- ' den, der doch nicht in das Feld ziehen könne; allein dieser Ein wand, ist unbegründet, weil er eine. Voraussetzung enthält, wel che ' doch nicht M gewiß anzunehmen, ist',.vielmehr wird anzu- j' nehmen sein,chaß,der/Commandeur.M in das Feld ziehen könne, üy'ss.ssösttx'd.aAsiiD.hex"Sall,srjn«'.'sollte er länger bei dem Commando erhalten werden, als cs eigentlich seine Kräfte erlauben, und es dann wirklich zum Kriege kommen, so wäre es noch immer eine Ersparniß, und kein Grund, das In stitut abzuwerfcn. Die Beispiele in andern Staaten verdienen aber auch Berücksichtigung. Für Normal steht die Zahl von 12,000 Mann fest, was doch eine sehr beträchtliche Anzahl ist, und verwendet der Staat eine halbe Million darauf, so muß ihm auch daran gelegen sein, die Versicherung zu erhalten, daß diese Armee, wenn cs gilt, gehörig commandirt werde, es muß das Heer auch wahrend der Friedcnszeit zum Kriege gerüstet fein, und ein solcher Zustand »vird nur, dann erreicht, wenn ein Commando vorhanden ist. Hat man für die Commüualgarden ein Generalcommando und will es für die Armee nicht Haben, so scheint mir darin ein Widerspruch zu liegen. Abg. Eisenstuck: Ich halte es in der Lhat füs meine Pflicht, nochmals das Wort zu nehmen, Ich habe so eben von dem mir persönlich höchst schätzenswerthenHerrn Staatsminister vernommen, daß er von Collisionen des verantwortlichen Mini sters in dieser Hinsicht gesprochen hat. Ich gestehe, mein Mo- ralprincip erkennt keine Collision der Pflichten. Die Pflicht kann nie collidiren,. und der verantwortliche Minister kann nie mit seinen Pflichten in Collision kommen. Ich begreife die Aeußerüng in der Lhat nicht. Es ist gesagt worden , es würde nichts erspart. Nun, ich glaube doch, wenn man im Kriegs ministerium eine Person dazu aufstellt, so würde erspart, bedeu tend erspart werden; denn die gegenwärtige Personalausdeh- nung ist sehr groß, es ist dieff auch in der 1. Kammer anerkannt worden, und wäre auch keine Ersparniß damit zu bezwecken, — wir wollen doch nicht diesen krämerischen Sinn immer aufrecht erhalten , nur darauf zu sehen, ob etwas einen Groschen mehr oder weniger kostet — nein, hier gilt es ein Pcincip, es handelt sich,um die Gewährleistung der ganzen nationalen Freiheit, um einen hochwichtigen Gegenstand; hier kann es sich nicht fragen, ob 100 oder 1000 Lhlr. erspart werden, sie werden erspart wer den, aber mir gilt es weit mehr, daß im Kriegsmimstcrium ein Departement vorhanden sei, welches das in sich vereinige, was jetzt, wie man sagt, nothwendigcr Weise für das Generalcom- mando dargestellt werden soll. Das ist mir von höchstem Jntor- effe, das Pccuniare ist mir untergeordnet.: Daß es möglich fei, hat der Herr Stgalsminister selbst anerkannt; es ist auch in Baden gewesen, und daß man bei einem Kriege, wofür uns der Himmel bewahren wolle, an den ich aber auch durchaus sobald nicht glauben kann, immer den ältesten General nehme, dafür haben wir doch i'M Jahre 1806 schwer, büßen müssen. Das ist Thatfache, daß der Herzog von.Prmmschwcig, und man würde den Manen des preußischen Fcldherrn weh th«n, wenn man es anders sagen wollte, in seinem kräftigen Alter ein ausgezeichne ter Feldherr war; daß er aber in seinem vorgerückten Alter nicht mehr das leistete, was er früher geleistet, ist doch richtig, und es ist also keine so kühne Behauptung, daß man in den meisten .Fällen, wenn cs zum Kriege kommt, nicht den ältesten General zum Commandem erwählen kann, und ich glaube daher nicht, daß es immer der Divisiouair sein wird. Also finde ich mich in dem, was der Herr Staatsminister und ein Abg. gesagt hat, in der Lhat nicht widerlegt. Staatsminister v. Zezschw itz: Ich muß in Beziehung auf die erste Bemerkung äußern, daß man darüber, ob ein Aufwand nothwendig fei oder nicht, wohl , verschiedener Mei nung sein kann, wie dieß sich bei jeder Gelegenheit in den Dis- cufstonen der geehrten Kammer selbst herausstellt, und meine vorhin gemachte Aeußerung ist nur dahin gegangen, daß, wenn der Kriegsminister zugleich die Stelle des commandirenden Ge- nerallieutenants bekleidet, er leichter einen Aufwand für noth wendig erachten wird, als wenn ex entfernter steht; und in die ser Beziehung habe ich mich dahin ausgesprochen, daß, wenn der Kriegsminister zu gleicher Zeit commandirender Generallieu- tcnant wäre, er für das Bedürfniß der Armee nach seiner Ueber- Mgung vielleicht hoch mehr thun würde, als unumgänglich nvthig ist. Was die Meinung über die zu hohen Jahre des Gencrallicutenantö anlangt, so glaube ich , ist eben der jetzt comMndirende ein Beweis, daß man nicht auf das Alter al-
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