Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Berghauptmannfchaft trete von dieser gemeinschaftlichen Mit wirkung , sobald sie in eigener höherer Anstanz entweder für sich oder mit dem Oberbergamte über das Dberhüttenamt zu cogno- sciren habe, gänzlich zurück; jene Concurrenz noch weiter und auf das ganze Obcrbergamt zu erstrecken fei hinderlich und un- rathsam, und noch weniger rathsam und angemessen werde es sein, das Dberhüttenamt an den eigentlichen oberbergamtlichen Geschäften Lheil nehmen zu lasse». 4) Die Deputation der zweiten Kammer hat in ihrem Be richte ihr Gutachten dahin gestellt: „daß dem Finanzministerium die Gesammtsumme der geforderten Unterstützungen bewilligt, demselben aber die Art und Weise der Verwendung zum Besten des Berg» und Hüttenwesens völlig überlassen werden möchte, ohne daß die in Vorstehendem enthaltenen Ansätze für jeden der angegebenen Zwecke als unbedingt festgesetzte Summen betrach tet werden möchten, indem sie dabei mit vollem Vertrauen vor- anssctzen zu dürfen glaube, daß die hohe Verwaltungsbehörde sich aufgefordert fühlen werde, über die zweckmäßigste Verwen dung dieser ansehnlichen Summen streng zu wachen, die möglich sten Vereinfachungen und Ersparnisse in der Verwaltung einzu- leiren und den Rost früherer Jahrhunderte, wenn und wo er sich finden sollte, nirgends zu schonen, damit der Zweck der dem va terländischen Bergbau gewährten Unterstützungen möglichst voll ständig erreicht werde, auch das Interesse der Bergbautreiben den, der Gewerken, neben dem nationalükonomischen thunlichste Berücksichtigung finde."— Die zweite Kammer hat beschlos sen, diesem Anträge beizutretcn und Liese Aeußerung in die Schrift aufzunehmen. — Die Deputation empfiehlt den Bei tritt zu diesem Beschluß. Staatsminister v. Zeschau: Es mußte der Regierung daran gelegen sein, zuvörderst in den Positionen 1 — 8. den Etat des als fiscalisch anzuschenden Bergbaues aüfzustellen, und dieser allein gewährt ein sehr günstiges Resultat, wie im Depu- tationsberichte zu ersehen. Damit hat aber die 2.Kammer den gewerkschaftlichen Bergbau verbunden, und die für diesen erfor derlichen Zuschüsse lassen freilich den Ertrag dcS gesummten Berg baues für den Staat sehr gering erscheinen. Streng genom men, ist aber beides nicht verbunden, und man hat den gcwerk- fchafilichen Bergbau wie jede undere gemeinnützige Anstalt zu betrachten, welche aus Staatskassen unterstützt wird, ja es würden eigentlich die zur Entschädigung für den Wegfall der Tranksteuerbefreiung bestimmten 19,000 Thlr. am wenigsten hierher gehören. Ich habe indessen nichts gegen diese Stellung erinnert und mache auch meine Bemerkung jetzt nur, damit man sich überzeugt, daß das hier erscheinende Endresultat keinen rich tigen Maßstab zur Beurtheilung der Bedeutung des sächsischen Bergbaues abgiebt. Referent, v. Deutrich: Die Deputation glaubte, sich hier um so weniger von der Ansicht der 2. Kammer trennen zu dürfen, als sie sehr wohl begreift, mit wie großen Schwierig keiten es verbunden sein werde, die hierher gehörigen Posten von den auszuscheidendcn zu trennen. Auch ist doch nicht zu verken nen , daß viele dieser Unterstützungen zu Erhaltung des Berg baues im Allgemeinen gegeben werden, namentlich ein großer Theil jener 19,000 Thalet. Prinz Johann: Es wird gewiß jedem Laien bei der Menge von Aemtern, Stellen, kleinen Emolumenten und Ge halten ganz blau vor dm Augen; ich enthalte mich jedoch im vollen Vertrauen auf die Regierung und deren Zusage thunlkches Verbesserungen, jedes speciellen Antrags. Nur so viel bemerke ich, daß ich mit der Ansicht, den fiskalischen von dem gewerk schaftlichen Bergbau zu trennen, nicht einverstanden sein kann. Ich betrachte den Bergbau als ein Ganzes, der gewerkschaftliche gewährt dem Staate den Zehnten, und es liegt in der Natur der Sache, daß man das Glück von allen Seiten erproben muß, um hier und da auf eine wirklich günstige Stelle zu gelangen. Es ist dieß gleichsam eine Lotterie, wo man folglich auch auf Nieten gefaßt sein muß. Nur eine specielle Bemerkung muß ich mir erlauben. Es sind unter den aufgeführten Stellen unter andern auch zwei mit ansehnlichen Gehalten versehene, und man sollte glauben, daß damit fast gar keine Geschäfte verbunden wären, nämlich das Amt des EdelsteininspectorS und das deS Hammerinspcctors, und stelle daher detkkAntrag: „Daß beide Stellen bei eintretenden Vakanzen eingezogen werden." Staatsminister v. Zeschau: Ich erkenne das in die Re gierung und namentlich in das Finanzministerium gesetzte Ver trauen dankbar an, und hoffe ihm, wie sich die Verhältnisse jetzt gestalten, um so mehr zu entsprechen, da auch die Berg behörden zu Verbesserungen stets willig ihre Hand bieten. Was den Antrag Sr. königl. Hoheit anlangt, so scheint es sich bei dem Evelsteininspectvr nur um die Benennung dieses ausreichend beschäftigten Mannes zu handeln. Die Stelle eines Hammer- inspectors ist gegenwärtig gegen eine geringe Zulage mit der des Oberzchntncrs in Schneeberg verbunden worden; es kann dieß jedoch nicht fortbestchen, da Man das ganze Hammerwerkswe- sen mit dem Dberbergamte in eine nähere Verbindung zu brin gen wünscht, und es hierzu eines ganz geeigneten Beamten be darf. Eine solche Maßregel wird nolhwendig, da die Ham merwerke nur bei großer Industrie die namentlich durch den Zollanschluß vermehrte Concurrenz zu ertragen vermögen, was in den höhern Preisen des Holzes seinen Grund findet. Nur ein ganz geeigneter und sehr umsichtiger Mann wird hier nützen können, und das soll eben der Hammerinspcctor fein. Da gegen ist dir Bemerkung Sr. Königl. Hoheit ganz richtig, wenn man blos auf den gegenwärtigen Wirkungskreis dieser Stelle sieht. Prinz Johann nimmt demnächst seinen Antrag in Betreff des EdelsteininspectorS wiederum zurück, der wegen des Ham» merinspeciors wird aber hinreichend unterstützt. Referent, v. Deutrich: Ach gebe zwar zu, daß de« Grundsatz, der Staat solle sich nicht in die Betreibung der Privatgewerbe mischen, an sich richtig ist, allein cs sind hier von wohl auch Ausnahmen zu statuiren; vorzüglich dann, wenn es darauf ankommt, - ein Gewerbe emporzubringen, oder - im Lande einzuführen. Es handelt sich aber hier auch gar nicht von einer solchen Einmischung, odereiner pekuniären Beihilfe, sondern nur von der Erörterung und Beseitigung der Hindernisse, welche dem Gedeihen der Hammerwerke in Sachsen entgegentrc- ten. Hierzu ist die Auffindung eines tüchtigen Technikers nö- thig, und dann wird es vielleicht gelingen, eine Vereinigung jener Claffe der Gewerbtreibcnden zu Stande zu bringen, um
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder