Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 322. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sagt, es stehe eine Vereinigung über die Entschädigung der ge summten Nealbestemugcn recht bald zu erwarten. Ich hoffe das auch, allein dem steht der Polenzische Antrag nicht entgegen, denn er verliert mit dem Augenblicke der Vereinigung von selbst seine Kraft. Wenn man den von Polenzischcn Antrag für unzulässig erklärt, so frage ich, ob "die vorgeschlagene Bedingung dem Z. 102. der Verfassungsurkunde entspricht. Muß man dieß be jahen, und ist, trotz der frühem Erklärung der Stände, auch jetzt von einer wahren Bewilligung der Stände die Rede, so muß auch jene Bedingung unbezweifelt beigefügt werden können. ES soll aber auch hier nicht der Ort zu Stellung eines Antrages sein, wie der Polcnzische ist. Nun hat aber die Ausgabe keine Ver anlassung zu demselben gegeben, und da die Verfassungsurkunde nirgends verbietet, auch bei der Einnahme noch Bedingungen zu stellen, so kann ich auch dieses letztere Bedenken nicht theilen, welches leicht dazu führen dürfte, um irgend einer Bewilligung bciznfügmde Bedingung unmöglich zu machen. v. Polenz: Es sind meinem Anträge, nachdem ich ihn eventuell , und wenn des Herrn Stellvertreters Antrag Eingang fände, fallen ließ, noch mehrere Einwürfe entgegengestellt wor den, bei welchen aber die Voraussetzung zum Grunde liegt, eS sei über die Differenzpuncte Vereinigung getroffen worden; dem ist aber nicht so, indem man nur dahin gelangt ist, sich über den Kammern darzulegende Vorschläge zu einen. Recht gern erkenne ich den Eifer aller von beiden Seiten Lhatig gewesenen Deputaten an , vorzüglich aber die rastlose Bemühung des Herrn Staatsministers v. Zeschau, dessen anerkannte Unparthei- > lichkeit es wohl allein bewirkte, daß die anfänglich so sehr Ent fernten endlich in den von ihm ausgcgangenen Vorschlägen zu- sümmentraftn. Wer mag aber dem allen ohncrachtet der Zu stimmung der Kammern versichert sein? und folglich kann es durchaus nicht auffallen, wenn ich einen Vorschlag einbringe, durch welchen ich, im Fall die Übereinkunft nicht zw Stande käme, glaube eine von uns für ganz gerecht angesehene Forde rung sicher zu stellen. Die Gegner selbst können es uns nicht verargen, wenn wir uns zu schützen suchen, damit wir nach Ab lehnung der Vorschläge nicht in schlechtere Verhältnisse kommen, als vor Anknüpfung der Unterhandlungen. Hegt der Herr Stastömimster die Überzeugung, es werde der Übereinkunft nichts im Wege stehen, so giebt dessen höherer Standpunkt ihm allerdings Gelegenheit, die Sache besser zu übersehen, mir aber, dem dieser weite Gesichtskreis abgeht, schien es als Deputaten der l. Kammer eine Pflicht, unsere Rechte und unscrt Beschlüsse so viel als möglich sicher zu fetzen. / Bürgermeister Reich e-Eisenstuck: Ich muß mich bei dem dcrmaiigen Stande der Sache gegen den Polenzischen An trag auf das Bestimmteste erklären. Ich halte diese Vorsichts maßregeln theils unnöthig und nutzlos, theils sogar nachtheilig und das Vertrauen störend. Wir sind in unserer vereinigten Deputation aus dem besten Wege, ein gänzliches Ueberein kommen über noch all? streilige Puncte über das Grundsteuer-System und die Entschädigungsftage ins Leben zu rufen, und ich halte einen solchen Act des Mißtrauens, wie es der Polcnzische Antrag aus spricht, nicht forderlich zu Erreichung sineS so MchligW ZwEs, wie der- ciycr vollständigen Vereinigung über diese- Lebensfra- gen ist. . i I Referent V. Deutrich: Unter den gegen meinen Vor schlag erhobenen Bedenken kann ich nur eines als gegründet an erkennen; nämlich dm Grund, daß wegen der Biermalzsterm ein Vertrag mit einer auswärtigen Macht vorliege;, dieser Um stand macht cs allerdings zweifelhaft, ob noch jetzt Bedingung gen an die Bewilligung der Biersteuer geknüpft werden können, und ich würde nun daher meinen Antrag dahin abändern: „daß man die Sache an die Deputation Zurückweifcn möge, damit sie im Vereine mit der I. Deputation erörtere und begutachte, ob ein solcher Antrag hier zulässig sei". Auf die Entgegnung, daß hiex nicht der Ort sei, eine Bedingung zu machen, da hier die Einnahme und nicht die Ausgabe in Frage komme, so ver weist ich nur auf die vielen hei dem Einnahme-Wudjet bereits bewilligten Ausgaben und auf den bereits angenommenen Grundsatz, daß die speciellen Ausgaben von jeder Einnahme position bei dem Einnahme-Budjrt bewilligt werden sollen, um die Einnahme zur Nettoeinnahme zu erheben; ferner ist we gen der fraglichen 200,060 Thlr. nur nicht aus dem Auge zu lassen, daß über deren specielle Verwendung keine nähere Be stimmung gegeben ist, und die Verwendung daher nicht speciell bewilligt wird. Dieser Antrag findet ebenfalls die nöthige Unterstützung. Prinz Johann: Diesem Anträge vermag ich nicht beizu treten. Sy sehr ich mit der demselben zum Grunde gelegten An sicht einig bin, so muß ich doch annchmen, daß hier nicht mehr von einer Bewilligung, sondern nur von einem Anerkenntnisse der erfolgten Bewilligung die Rede ist, wobei Bedingungen nicht mehr gemacht werden können. Letztere zu beachten würde die Regierung auch gar nicht verbunden sein, ja die hier vorgeschla gene Bedingung würde bei dem Widerspruche der 2. Kammer wohl nicht einmal an die Regierung gelangen. Endlich ist der für den Antrag gewählte Moment, bei dem Stande der Ver handlungen über die Rcalbefreiungen überhaupt wohl kaum als ein geeigneter zu betrachten. Bürgermeister Hübler: Ich schließe mich ganz der An sicht des hochgestellten Sprechers vor mir, wie der des Herrn Bürgermeister Reiche- Eiscnstuck an, und erkläre mich daher eben so bestimmt gegen den Deutrichschen, als gegen den Polenzischen Antrag, wenn dieser -wieder ausgenommen werden sollte. Auch ich halte aus den schon entwickelten Gründen den einen Antrag, wie' den andern, für unpolitisch, unzulässig und unnöthig. Für unpolitisch, weil in dem gegenwärtigen Augenblicks wo nach der eigenen Ansicht unserer Deput. so große Hoffnung vorhanden, durch Vereinigung mit der L. Kammer, die Meinungsverschie denheit beider Kammern über die Entschädigung der Ncalbesreiun- gen zu beseitigen, ein solcher Antrag den Keim des Mißtrauens in jene Verhandlungen bringen und so der guten Sache nur scha den könnte; für unzulässig, weil nach den Beschlüssen der Skändesersaminlung über den Anschluß an Heu Zollverband, wie auch der Herr Stellvertreter zugesteht, von einer Bewilligung der vorliegenden Postulats jetzt gar nicht mehr die Rede, sein kann; für unnöthig aber, Weil Vie Sicherstellung, welche der Po?
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder