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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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gen auf dem Lande ihr gutes Auskommen finden würden. Auch diese Maßregel würde für die Städte und für die Zünfte selbst vortheilhaft gewesen, für das Land aber der Vortheil daraus er wachsen sein, die Arbeit bequemer und somit auch wohlfeiler er halten zu können. Jedenfalls also, wenn man nicht die volle Aufhebung des Zunftzwanges beabsichtigte, wäre auch das schon ein Vorschritt gewesen, und ich hatte meinen Beifall einem sol chen Gesetze nicht versagen können. Wollte man aber auch das nicht thun, was da? Ich glaube, cs wäre 3) allerdings immer noch möglich gewesen, durch Freierklärung mehrerer Gewerbe, durch Bestimmungen über Maschinenwesen u. dergl. die Gewerb- freiheit vorzubereiten. Außerdem aber blieb nichts weiter übrig, als alles in dem Verhältniß der Stadt zum Lande so zu lassen, wie es bisher war, ohne ein Gesetz zU geben, und anderer Seits, wenn man glaubt, daß etwas zu thun durchaus nothwcndig sei, sich durch die Kammern ermächtigen zu lassen, durch administra tive Maßregeln im Wege der Verordnung in das Werk zu setzen, was der erste Abschnitt bezeichnet. So wäre die beabsichtigte Verschmelzung mehrerer Innun gen vor sich gegangen, ohne daß man auf der andern Seite offen bare Rückschritte gemacht hätte, denn ein Rückschritt liegt hier offenbar vor; er liegt schon darin, weil durch die neue gesetzliche Sanction das Zunftverbietungsrecht in seiner ganzen Härte an erkannt werden soll, und jeder Fortschritt in der Sache dadurch auf 30 und längere Jahre hinausgeschoben wird. Wie die Sache jetzt steht, kann von der Kammer leicht ein Gesetz votirt oder eine Petition um rin Gesetz beschlossen werden, welches auf andere Principken basirtist, als der vorliegende Entwurf; hätte man aber auf diesem Landtage ein Gesetz angenommen, welches den Zunft- zwanz gesetzlich sanctionirt, dann wehe unserm armen Sachsen; 'dann könnte es leicht noch 30 bis 40 Jahre kn den bisherigen Fesseln schmachten, und nie zu der Höhe der Ausbildung der Gewerbe gelangen, wohin es kommen kann. Was nicht ein .Vorschrkttist, ist immer ein Rückschritt; und bleiben wir auch nur stelM, so ist das nichts als ein Rückschritt; zu diesem kann ich aber unmöglich meine Zustimmung, geben. Man hat in der .bisherigen Discussion auch von der Oberlausitz gesprochen - und -es hat mir geschienen, als wolle man darstcllen, es sei auch in der Oberlausitz nicht eben besonders weit Her mit der Gewerbs freiheit. / Ich erlaube mir da zu bemerken, daß der Zunftzwang dort nur in 4 Q.Meilen ausgeübt, werden kann; alle.übrige und das sind 52 oder 54 Q,Mekl. genießen die vollständigste Ge- werbsfreihekt, und zwar in der Art,! daß man auf den großen Dörfern der Oberlausitz Handwerker aller Art findet; wir haben aber noch nicht gesehen- daß die Vierstadte zu Grunde gegangen .seien, und man wird dieß auch nicht in jdcn Erblandcn erlebefl. Jus den angeführten Gründen, und weil ich allerdings die Meinung theilen muß, welche der erste Redner und der Abg. .von j Thielau ausgesprochen haben, habe ich den Antrag des Abg. von s Thielau unterstützt, und wünsche, daß er zu seiner Zeit zur Ab-!! stimmung gebracht werde. Ich verlange keine augenblickliche Gewerbsteiheit, wenn man sie allseitig so sehr fürchtet, aber ich« verlange, daß man dieses endliche Ziel in der Gesetzgebung nicht!! uns den Augen verliere, Yaß man ein neues Gesetz nicht auf Prin- ckpien basire, welche die Freiheit noch mehr beschränken, daß man es, wenn eines gegeben »Verden soll, vielmehr auf Grundsätze stütze, welche der freien Entwickelung der Gewerbe günstig, und eine völlige Freiheit der Gewerbe allmählig herbeizusühren, geeig net sind. . Abg. Lehmann: Ich sollte nicht glauben, daß es'im In teresse deö platten Landes liegen könnte, die Uebersiedlung der Handwerke, Gewerbe und des Handels zu wünschen, denn mit dem anscheinenden Vorthcile wird ihnen der Nachtheil weit mehr zur Last fallen. ArmenversorgungS- und Schulhäuser zu er bauen und zu erweitern wird sich als das erste Bedürfniß zeigen. Die traurige Erfahrung der Städte kann ihnen den Beweis lie fern, diese sind in ihrer Lage doch gewiß nicht zu beneiden! — Was kostet denselben ihre Verwaltung! welche Communschulden lasten auf ihnen? Welche Armuth, welche Bedürftigkeit? Ein Uebel erzeugt das andere! Den Ruin der Städte würde es aber herbciführen. Dieß aber kann doch nicht im Sinne der Kammer und im Interesse der Nation liegen! Dem Landbewohner ist Flur und Aue zu seinem Unterhalt angewiesen. Den Städten war seit Jahrhunderten das Recht zugestanden, die Gewerbe und den Handel in sich aufzunehmen; die Bewohner derselben haben, je nem Rechte vertrauend und in die Städte beschränkt, Häuser, Werk statte und Waarenremisen erbaut, hierauf ihr Capitalver- mögen und Einkommen verwendet und Schulden hierzu contra- hirt. Was sollen ihnen aber ihre Gebäude dann nützen, wenn man ihnen das Gewerbe entzieht- was sollen dieselben dem Staate dann einbringen? Sind selbige dann nicht dem Eigen- thümer selbst eine wahre Last und «ine unveräußerliche Waare und die Folge davon — Verarmung der Familien und Verlust der Creditoren. Wer soll denn dann die Communschulden tilgen? und die öffentlichen Gebäude unterhalten? Z.B. man nehme dem Landbewohner seine Flur und Aue, ist denn da sein NahrungS- quell nicht erloschen und seine Gebäude ihm eine Bürde! Mit eben dem Rechte könnten die Bewohner der Städte ihren Arm nach Flur und Aue der Landbewohner ausstrecken, um den Hun ger zu stillen, denn von was sollen sich dieselben dann ernähren? Ich behaupte aber, indem sie in die Eingeweide der Städte ein greifen, zerfleischen sie ihr eigenes Herz, und es wird sehr traurig auf sie zurückwirken. Vergessen Sie nicht, wenn ein Theil lei det, so leidet offenbar das Ganze, denn der Wechselvcrkehr wird ganz dadurch gestört.. Unsere Märkte stehen ihren Erzeugnissen, welche Gott und die Natur ihnen verliehen, ja offen, gute Loo- suug wünschen sie; .wie! kann ihnen aber der Städter etwas ab- ! kaufen, wenn er nichts besitzt .und nichts verdient? Lassen Sie uns doch Hand in Hand zu handeln zmd zu wandeln streben und so das Wohlthatige des Wechselverkehrs genießen. Beeinträch tigen.Sie daher die Städte doch nicht, lassen Sie vielmehr durch gemeinschaftliche Berathung des hohen Gesetzentwurfs den Städ ten ihr anscheinendes GlHck blühen, und gewiß begründen Sie dadürch nur zugleich das wahre Ihrige. Mißverstandene Frei heit hat-schon manchen Nachtheklcherbeigeführt, diesen wünschte ich dem Vaterlande zu ersparen, ich würde die gänzliche Gewerbs freiheit als hgs größte Unglück ünferes volkreichen. Staats betrach t', n... Man löcke^tza^'mM.amOande derMädte,. und un-
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